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Lärmbelästigung

UPDATE Article Ed. 1 2021 - 08-03-2021

Lärmbelästigung

Die Frage der Lärmbelästigung aus der Nachbarschaft kommt immer wieder auf und verursacht auch immer wieder Probleme zwischen Wohnungs- und Grundstücksnachbarn, in den letzten Monaten wahrscheinlich vermehrt, weil mehr Menschen zuhause bleiben mussten und Störungen aus der Nachbarschaft mehr ausgesetzt waren.Die entsprechenden Regeln haben sich jedoch nicht geändert, und übermäßiger Lärm ist während der Woche zwischen 20:00 und 8:00 verboten, am Wochenende und an öffentlichen Feiertagen durchgehend. Renovierungsarbeiten in der Wohnung bedürfen keiner besonderen Genehmigung, aber in Wohnanlagen und Urbanisationen sollte der Verantwortliche an einem allgemein zugänglichen Ort eine Notiz anbringen, in der die Dauer der Arbeiten und, wenn möglich, die Zeiten des größten Lärms angegeben werden.
 

Die für Beschwerden über Lärmbelästigung zuständigen Behörden sind GNR und PSP.
 
Wird der Lärm durch gewerbliche Einrichtungen verursacht (z.B. Restaurants, Bars, Fitnesszentren, Supermärkte, Shows oder Parties), sollte die örtliche Câmara Municipal benachrichtigt werden.
 
Wohnen Sie an einer Autobahn oder einer Nationalstraße und halten den Lärm für übermäßig, können Sie eine Beschwerde an Infraestruturas de Portugal, S.A. richten, telefonisch unter 212 879 000 oder über die Webseite www.infraestruturasdeportugal.pt, “NEGÓCIOS E SERVIÇOS (Geschäfte & Services)” → FALE CONNOSCO, hier dann die Beschwerde eintragen.
 

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