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Neues von afpop - Freitag, 14. Januar 2022

Michael Reeve - 14-01-2022

Neues von afpop - Freitag, 14. Januar 2022

In diesem Lagebericht: 1. Ausnahmezustand - Maßnahmen 2. Digitales EU-Covid-Zertifikat einschl. Auffrischungsimpfung 3. Selbst-Terminierung für Impfungen 4. Reisen 5. afpop Bürobesuche

Willkommen zum 2. Lagebericht des neuen Jahres. Es wird wieder etwas kompliziert, da in verschiedenen Bereichen Regeln eingeführt bzw. gelockert werden. Bars können ab heute wieder öffnen, aber bizarrerweise erst um 22.00 Uhr, für den Eintritt benötigt man einen negativen COVID-Test, aber für Restaurants braucht man nur Impfbescheinigungen. Zumindest die Impfbescheinigungen funktionieren jetzt wie sie sollen.
 
Nun also los: 
Regeln für den Ausnahmezustand
Die derzeit geltenden Maßregeln finden Sie in unserem vorherigen Lagebericht hier: 
https://www.afpop.com/de/afpop-latest-news-1?aid=165&bx=1
 
Bars und Clubs dürfen ab heute (aber erst ab 22.00 Uhr) wieder öffnen. Kunden benötigen einen negativen PCR-Test, der innerhalb der letzten 72 Stunden ODER einen negativen Antigen-Schnelltest, der in den letzten 48 Stunden durchgeführt wurde, entweder als digitales COVID-Zertifikat der EU (Certificado de Testagem) in der SNS24-App oder in gedruckter Form. Möglich ist auch ein Selbsttest mit negativem Ergebnis an der Tür des Geschäfts unter Aufsicht und Kontrolle der für den Zugang zu diesen Räumen verantwortlichen Mitarbeiter.
Ausgenommen sind folgende Besucher:
    • Jeder, der einen gültigen Genesungsnachweis vorlegt ODER;
    • Jeder, der nachweist, dass er vor mindestens 14 Tagen eine Auffrischungsimpfung erhalten hat.
 
Digitales EU-COVID-Zertifikat – Aktualisierung der Auffrischungsimpfung
Das SNS24-System aktualisiert die Zertifikate jetzt korrekt und zeigt den Impfstatus wie folgt an:
„Das Zertifikat zeigt 3/3 für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung nach der Zwei-Dosen-Impfung erhalten haben, und 2/1 für diejenigen, die nach einer Einzeldosis-Impfung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder die genesen sind“.
Bitte beachten Sie, dass diese Aktualisierung möglicherweise erst 2 – 3 Wochen nach der Auffrischungsimpfung erfolgt!
 
Ab Februar wird die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung für Vollgeimpfte (2/2 oder 1/1), die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, von 6 auf 9 Monate (270 Tage) geändert. Wir werden Sie informieren, sobald dies in Kraft tritt, bis dahin bleibt es bei der Gültigkeitsdauer 6 Monate.
 
Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet FS 28 (nur auf Englisch).
 
Selbstterminierung der COVID - Impfung
Bei folgenden Voraussetzungen können Sie sich online anmelden:
COVID - Auffrischung (+ Grippeimpfung)
Altersgruppen:
     • ab 60 Jahren für eine Auffrischungsimpfung gegen COVID und Grippeimpfung
     • ab 45 Jahren  für eine Auffrischungsimpfung gegen COVID
     • ab 18 Jahren, wenn man seit 90 oder mehr Tagen mit Janssen-Impfstoff geimpft ist.
 
Hier  der Link zur Terminvereinbarung, wenn Sie in eine der oben genannten Gruppen fallen:
https://covid19.min-saude.pt/pedido-de-agendamento
 
Reisen
Informationen zu Beschränkungen hier: https://www.afpop.com/de/afpop-latest-news-1?aid=165&bx=1  
 
Bitte beachten:
 
Einreise mit dem Flugzeug
Gemäß den derzeit geltenden Maßnahmen müssen alle Reisenden mit Ziel im oder Transit durch das portugiesische Hoheitsgebiet vor dem Boarding einen negativen COVID-Test vorlegen, der vor max. 72 Stunden durchgeführt wurde (PCR) bzw. vor max. 48 Stunden (Antigen-Schnelltest).
Dies gilt nicht für:
     • Reisende unter 12 Jahren.
     • Reisende, die genesen sind (Nachweis mit dem Digitalen EU-COVID-Zertifikat);
     • Reisende, die genesen sind (Nachweis mit einem durch ein Drittland aufgrund gegenseitiger
        Anerkennung ausgestellten gültigen Zertifikat). Sie finden diese spezifischen Länder und Bedingungen HIER
 
Alle Passagiere müssen nach dem Check-in und vor der Abflugzeit jeweils ein Passagier-Locator-Formular  online unter https://portugalcleanandsafe.pt/en/passenger-locator-card ausfüllen. Der beim Ausfüllen des Formulars generierte QR-Code kann in Papierform oder digital präsentiert werden.
 
Inlandsflüge
Die oben genannten Maßnahmen gelten nicht für Inlandsflüge.
 
Einreise nach Portugal über LAND-Grenzen
Die Landgrenze bleibt mit folgenden Maßnahmen geöffnet:
 
1 – Alle Personen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) oder aus EU-Ländern mit einem roten oder dunkelroten Risikoniveau einreisen und nicht über das digitale EU-COVID-Zertifikat verfügen, das einen Test oder die Genesung bestätigt, müssen Folgendes vorlegen:
 
a) Labornachweis eines negativen PCR-Tests, aus den letzten 72 Stunden;
b) Labornachweis eines negativen Antigen-Schnelltests, aus den letzten 48 Stunden;
 
2 – Personen, die aus EU-Ländern mit geringem oder mittlerem Risiko einreisen, müssen ein Digitales EU-COVID-Zertifikat mit Impfung, Test oder Genesung vorlegen (derzeit gibt es in der EU keine Länder mit geringem oder mittlerem Risiko).
 
GNR und SEF werden an den Grenzübergangsstellen stichprobenartige Kontrollen durchführen. Wer keine der vorgenannten Bescheinigungen oder Nachweise vorlegt, wird aufgefordert, auf eigene Kosten einen COVID-Test an den vom Gesundheitsamt angegebenen Orten durchzuführen, die sich im Umkreis von 30 km von der Kontrollstelle befinden müssen und wo man auf das Ergebnis warten muss.
 
Wer keinen Nachweis über einen COVID-Test vorlegt oder einen der vorgenannten Tests ablehnt, wird mit einer Geldstrafe von 300 bis 800 Euro belegt.
 
Eine am 13. Januar aktualisierte EU-Karte mit den Risikoniveaus finden Sie hier:
https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/situation-updates/weekly-maps-coordinated-restriction-free-movement

All diese Maßnahmen bleiben bis zum 9. Februar 2022 in Kraft, können aber jederzeit geändert werden, je nach Entwicklung der epidemiologischen Situation in verschiedenen Ländern oder Regionen der Welt.
 
Regeln für die Azoren
https://destinoseguro.azores.gov.pt/?page_id=8908
Einen Übersetzungslink finden Sie links unten auf der Seite.
 
Regeln für Madeira
https://www.visitmadeira.pt/en-gb/useful-info/corona-virus-(covid-19)/information-covid-19
 
Reiseregeln weltweit:
https://www.algarvepromotion.pt/preview.aspx?pageID=4058&ver=19302
 
Neues zu Bürobesuchen
Erfreulicherweise kann ich bestätigen, dass das afpop Büro ab Montag, 17. Januar, wieder für Besucher geöffnet ist. Um Staus zu vermeiden, bitte ich Sie, sich vorher telefonisch (282 458 509) oder per E-Mail an info@afpop.com anzumelden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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