Aufladen von E-Fahrzeugen
afpop - 06-05-2020
Aufladen von E-Fahrzeugen
Die Nachfrage nach E-Autos wächst aus verschiedenen Gründen: Umwelt, Wirtschaftlichkeit und sogar Steuern. Ein bedenkenswerter Punkt ist die Frage, wie das Kfz zu Hause aufgeladen werden kann. Natürlich erhalten Sie beim Kauf eines E-Autos alle notwendigen Informationen über die Installation eines Ladepunktes zu Hause. Was aber ist zu tun, wenn man in einer Wohnanlage mit gemeinschaftlicher Garage lebt? Wir haben mal untersucht, wie man verfährt, wenn das Gebäude keine Ladepunkte oder Steckdosen in der Gemeinschaftsgarage hat.
In bestehenden Gebäuden können Eigentümer oder Mieter Ladepunkte oder Steckdosen in Gemeinschaftsbereichen anbringen, seien sie nun exklusiv für den Eigengebrauch oder nicht. Sie müssen jedoch alle technischen Vorschriften des Generaldirektoriums für Energie und Geologie (Direção-Geral de Energia e Geologia) erfüllen.
Wenn Stellplätzen individuelle Steckdosen zugeordnet sind, können diese prinzipiell so angepasst werden, dass sie für das Aufladen der Batterien von E-Autos nutzbar sind. (Näheres über die EDP-Wall Box auf www.edp.pt). Wenn Sie einen Ladepunkt im Gemeinschaftsbereich einrichten wollen, muss diese Absicht mindestens 30 Tage vorher der Condominiums-Verwaltung mitgeteilt werden.
Wenn es bereits einen gemeinschaftlichen Ladepunkt für alle Eigentümer mit der gleichen Technik gibt, kann die Verwaltung der Installation widersprechen, ebenso wenn es ein tatsächliches Sicherheitsrisiko für Menschen oder Eigentum oder das Gebäude gibt. Das gilt auch, wenn die Eigentümergemeinschaft nach Bekanntgabe der Installationsabsicht ihrerseits beabsichtigt, innerhalb von 90 Tagen einen Ladepunkt einzurichten, um allen potentiellen Nutzern das Aufladen ihrer Batterien ermöglichen zu klönnen. Seit 2011 neu erbaute oder umgebaute Gebäude müssen in jeder Garage über einen vorinstallierten Ladepunkt verfügen.