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Nationaler Gesundheitsdienst - Ausländerrechte gewährleistet

UPDATE Article Ed. 5 2019 - 06-05-2020

Nationaler Gesundheitsdienst - Ausländerrechte gewährleistet

In Portugal ist die Verweigerung der Behandlung im Nationalen Gesundheitsdienst ein Verbrechen. Ausländer, seien sie Residenten oder nicht, können ins Gesundheitszentrum oder Krankenhaus gehen wie jeder portugiesische Bürger. Allerdings zahlt nicht jeder denselben Betrag für die medizinische Behandlung, so z.B. Nicht-Residenten den Gesamtbetrag, außer in Fällen von Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, wie bei ansteckenden Krankheiten, in Notfällen und bei Schwangerschaft und Geburt.

In einem kürzlichen Artikel von DECO Proteste wird bestätigt, dass Personen mit Residência (zeitlich begrenzt oder permanent) den Gesundheitsdienst in der gleichen Weise wie portugiesische Bürger nutzen können, d.h. sie haben das Recht auf medizinische Hilfe und Erstattung, sie zahlen die gleichen Gebühren und genießen die gleichen Kostenbefreiungen.

Für Personen, die weniger als drei Monate im Lande sind, gilt der Touristenstatus. Wenn sie aus der EU, Island oder der Schweiz kommen und die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorweisen, haben sie dieselben Rechte wie Portugiesen – das gleiche gilt für Portugiesen in diesen Ländern. Haben Sie die EKVK nicht oder kommen sie aus Ländern ohne entsprechendes Abkommen mit Portugal, müssen sie die Behandlung voll bezahlen.

Ausländer, die in Portugal Residenten und Mitglied in der Sozialversicherung eines anderen EU-Landes sind, z.B. Rentner, müssen ihrem örtlichen Büro der Segurança Social das spezielle Dokument S1/E121 vorlegen und bekommen dann Zugang zum Gesundheitsdienst wie auch portugiesische Bürger. (Mehr dazu finden Sie im afpop - Informations-Bulletin P11, das Sie von der afpop - Webseite herunterladen oder im afpop - Büro anfordern können.) Minderjährige (bis zum 18. Geburtstag) können den Gesundheitsdienst kostenlos nutzen, Impfungen aus dem Nationalen Impfplan sind für jedermann kostenlos, egal welchen Alters.

Die Sprachbarriere kann manchmal hinderlich sein, gerade bei Krankheit, aber wir haben herausgefunden, dass es eine Simultan-Dolmetscher-Telefonnummer für 60 Sprachen gibt (808 257 257/Festnetz und 218 106 191/Handy), die von Patienten und Medizinern jederzeit genutzt werden kann. Wenn die Dolmetscher beschäftigt sind, rufen sie später zurück. Für vereinbarte Arzttermine können sowohl Patienten als auch Ärzte die Übersetzung voranmelden.

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