G09D - Hunde/Katzen-Lizenz

Kategorie : Allgemeines

G09D - Hunde/Katzen-Lizenz

Wussten Sie schon: Alle Hunde, Katzen und (interessanterweise) Frettchen müssen in Portugal jährlich registriert und zugelassen werden. Dies gilt auch für aus anderen Ländern eingeführte Haustiere, die innerhalb von 120 Tagen nach ihrer Ankunft registriert werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Bulletin.

Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Dauer als Heimtiere in Portugal gehalten werden, müssen registriert sein und eine Lizenz haben, die jährlich zu erneuern ist. Heimtiere, die aus dem Ausland mitgebracht werden, müssen direkt nach der Ankunft beim SIAC (Sistema de Informação de Animais de Companhia) angemeldet werden, sofern sie für mindestens 120 Tage in Portugal bleiben. 

Bevor Heimtiere registriert werden können, müssen sie gegen Tollwut geimpft sein. Dies erfolgt durch einen Tierarzt, der den Impfpass ausstellt. Hunde, Katzen und Frettchen müssen auch einen Identifikations-Chip haben.

Mit diesem Impfpass bzw. dem Chip-Zertifikat, Ihrem Ausweis und Ihrer Steuernummer (Número de Contribuinte/NIF) gehen Sie zu Ihrer Gemeindeverwaltung, Junta de Freguesia, die dann die Lizenz ausstellt, welche ein Jahr gültig ist und es erlaubt, das Tier auf öffentlichen Straßen mitzuführen. Bei der Erneuerung müssen dieselben Unterlagen vorgelegt werden. Die Gebühr für die Lizenz ist je nach Kreis unterschiedlich und liegt im allgemeinen zwischen € 5 - € 15. 

Über Ihren Tierarzt lassen Sie dann noch den Mikrochip in der portugiesischen Datenbank registrieren. 

Die Tierhalter müssen ihrer Junta de Freguesia das Verschwinden, den Tod, den Besitzerwechsel, den Wohnsitzwechsel oder den Verlust der Tiergesundheitsbescheinigung mitteilen. Der Besitz eines identifizierbaren Tieres, das auf öffentlichen Straßen oder an irgendeinem anderen Ort gefunden wird, muss ebenfalls gemeldet werden. 

Es gibt auch eine Website zur Registrierung von verlorenen oder gefundenen Haustieren  encontra-me die größte und genaueste Datenbank in Portugal.

Verstöße gegen folgende Vorschriften werden mit Geldbußen von € 25 bis € 3.740 für Einzelpersonen oder bis zu 44.890 Euro für Organisationen belegt (Art. 14 des Decreto/Lei 314/2003 vom 17. Dezember):

  • Fehlende Lizenz

  • Fehlen von Maulkorb oder Leine

  • Freies Umherlaufen von Hunden und Katzen an öffentlichen Orten ohne Halsband oder Brustschild mit Namen und Anschrift (oder Telefon) des Halters

  • Fehlende Anmeldung

Für Hunde, die in die Kategorie „Gefährliche Hunde“ (s.u.) fallen, gilt ein anderes Verfahren, fragen Sie bitte bei Ihrer Junta de Freguesia.

Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwurm und Zecken
Wenn ein Tier gegen Zecken und den Bandwurm Echinococcus multilocularis behandelt wurde, müssen Tierärzte eine amtliche Bescheinigung ausstellen, dass die Behandlung durchgeführt wurde. Die Bescheinigung ist dem Tierhalter auszuhändigen. Diese Bescheinigungen werden den Tierärzten vor Beginn des Pilotprojekts zur Verfügung gestellt.

Tiere auf Reisen
Die EU-Vorschriften erleichtern das Reisen mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder Ihrem Frettchen in ein anderes EU-Land (in diesem Fall die 27 EU-Mitgliedstaaten plus Norwegen und Nordirland). Diese Vorschriften gelten auch für Reisen in die EU aus einem Land oder Gebiet außerhalb der EU.

Die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren gelten für private Reisen mit Haustieren, die zu keinem Eigentumsübergang oder Verkauf führen. Weitere informationen hier.

Zertifikate, die in anderen qualifizierenden Ländern ausgestellt wurden
Staatlich zugelassene Tierärzte in anderen teilnahmeberechtigten Ländern stellen ein eigenes offizielles PETS-Zertifikat aus. Diese Bescheinigung sollte in allen am PETS-Pilotprojekt teilnehmenden Ländern bei den zuständigen Tierärzten erhältlich sein.

Reisen nach ein Nicht-EU-Land
Wenn Sie nach ein Nicht-EU-Land reisen, benötigen Sie eine Ausfuhrgesundheitsbescheinigung (EHC). Sie müssen auch ein Ausfuhrantragsformular (EXA) ausfüllen, wenn Sie sich in England, Schottland oder Wales aufhalten.

Die Ausfuhrgesundheitsbescheinigung und das Ausfuhrantragsformular für jedes Land und Haustier informieren Sie über die Antragstellung.

Ein EHC prüft, ob Ihr Haustier die Gesundheitsanforderungen des Landes erfüllt, in das Sie reisen.

Sie müssen einen Amtstierarzt benennen, der den EHC zusendet. Sie prüfen, ob Ihr Haustier die korrekten Gesundheits- und Identifizierungsanforderungen erfüllt, bevor Sie reisen.

Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Vorschriften des Landes, in das Sie reisen, auf zusätzliche Einschränkungen oder Anforderungen.

Gefährliche Hunde
Das portugiesische Gesetz teilt gefährliche Hunde in zwei Kategorien ein, gefährlich und potentiell gefährlich. 

Als gefährlich gilt ein Hund, der jemanden gebissen, angegriffen oder in anderer Weise verletzt oder außerhalb des Anwesens seines Eigentümers ein anderes Tier ernstlich verletzt  oder getötet hat; ferner, wenn er von den zuständigen Behörden bereits als Risiko für Mensch und Tier eingestuft wurde. 

Als potentiell gefährlich gilt ein Tier, das aufgrund von Rassemerkmalen wie z.B. agressives Verhalten, Größe und Stärke die Sicherheit von Mensch und Tier gefährden könnte. Eine Liste dieser Rassen ist:

Brasilianischer Mastiff
Argentinischer Dogo
Pitbull terrier
Rottweiler
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Staffordshire bull terrier
Tosa inu

Das Gesetzesdekret nº 315/2009, vom 29. Oktober sieht durch das Gesetz nº 46/2013, vom 4. Juli und das Gesetz  nº 110/2015, vom 26. August vor, dass Besitzer von gefährlichen und potenziell gefährlichen Hunden verpflichtet sind, an einem speziell für solche Hunde ausgerichteten Training teilzunehmen, vorzugsweise wenn der Hund zwischen 6 und 12 Monate alt ist.

Dazu müssen Eigentümer ein  antragsformular ausfüllen und per E-Mail an das PSP-Büro in ihrem Wohnort senden, siehe Adressliste hier.

Besitzer von gefährlichen oder möglicherweise gefährlichen Tieren müssen sicherstellen, dass der Hund einen Maulkorb trägt, alle Impfungen erhalten, einen Mikrochip implantiert hat und für ihn eine entsprechende Haftpflichtversicherung (responsabilidade civil) abgeschlossen ist. All dies ist gesetzlich vorgeschrieben, die Einhaltung dieser Regeln minimiert die Probleme für Hunde und Halter.  

Wer von einem Hund gebissen wurde, sollte sofort zum nächsten Krankenhaus oder Arzt gehen. Falls Sie nicht wissen, wer der Eigentümer ist, wird man dort versuchen, dies herauszufinden, um feststellen zu können, ob der Hund alle vorgeschriebenen Impfungen hat; der Bericht des Arztes kann auch beigefügt werden, wenn Sie Anzeige erstatten wollen. 

Wenn es nötig sein sollte, den Behörden gefährliche Situationen mit Hunden zu melden, stellen Sie sicher, dass Sie auch Beweise haben, z.B. rufen Sie die Polizei, wenn Sie bezeugen können, dass ein Hund einen anderen getötet oder etwas beschädigt hat; wenn jemand verletzt wurde, veranlassen Sie, dass derjenige zum Arzt geht und einen Bericht erhält. All dies stärkt Ihre Position, wenn Sie sich ans  “Ministério da Agricultura”. Dies ist die einzige Behörde, die in solchen Fällen tätig werden kann, sie fragt aber immer nach Beweisen. 

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