H11D - Beobachtung von Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft
Kategorie : Wohnen
H11D - Beobachtung von Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft
Wenn Sie den Eigentümer eines benachbarten Grundstückes ermitteln, können Sie ab und zu nachfragen, ob eine Bebauung geplant ist. Sie können sich dann auch gelegentlich bei der Câmara erkundigen.
Ein Bauherr kann eine Bebauung ohne Genehmigung der Câmara beginnen, vorausgesetzt, es handelt sich nur um ebenerdige bzw. Aushebungsarbeiten, z.B. Fundamente.
Vor Beginn des eigentlichen Baues muß der Bauherr die Genehmigung der Câmara einholen. Diese Genehmigung muß, vorschriftsmäßig formuliert, auf dem Bauplatz aufgestellt werden, das Wort AVISO muß deutlich sichtbar sein.
Das Auftauchen dieses AVISO - Schildes kann natürlich auch das allererste Anzeichen eines Bauvorhabens sein. Dies macht es für Nachbarn schwierig, Einwände vorzubringen, da sie effektiv vor vollendete Tatsachen gestellt werden (die Theorie besagt vermutlich, daß die Câmara vollständig in der Lage ist, unerwünschte Aspekte des Vorhabens des Bauherrn zu untersagen!).
Einsicht in die Pläne können Sie nur bei Baubeginn verlangen oder wenn der Urheber nicht bekannt ist (weil womöglich der Bauherr die Câmara nicht informiert hat).
Der einzige gesetzliche Schutz für benachbarte Grundeigentümer ist, daß kein Teil eines freistehenden Gebäudes näher als drei Meter an die Grundstücksgrenze reichen darf, allerdings sind dadurch Fenster, die Einblick auf Ihr Eigentum gewähren, nicht verboten.
Jede Câmara hat ihre eigene Entscheidungsgewalt, und einige sind flexibler als andere. Bauen ist abhängig vom guten Willen der Câmara und der Nachbarn.
Es ist immer ratsam, zuerst einen Anwalt oder einen erfahrenen Architekten zu Rate zu ziehen.