I03D - Kfz - Versicherung
Kategorie : Versicherungen
I03D - Kfz - Versicherung
afpop handelt mit Versicherungen Sondervereinbarungen für seine Mitglieder aus, die jedoch für den Versicherungsnehmer wegfallen, wenn er nicht mehr Vereinsmitglied ist.
Die Versicherungsbedingungen anderer Gesellschaften bzw. Agenturen werden andere sein, und die Mitglieder sind gut beraten, sich vor der Entscheidung für eine bestimmte Kfz-Versicherung genau zu informieren. Auch sollte man die Kundenbetreuung berücksichtigen, die Makler bzw. Agenturen anbieten, insbesondere im Schadenfall.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Alle in Portugal gefahrenen Kfz müssen eine Haftpflichtversicherung (Responsabilidade Civil) haben. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt € 7.750.000 (€ 6.450.000 für Personenschäden und € 1.300.000 für Sachschäden) es ist aber empfehlenswert, die Höchstdeckungssumme von € 50 Mio. zu wählen. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Kfz-Halter bei Dritten verursacht hat, nicht aber Schäden am eigenen Kfz.
Wie in Deutschland ist das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Die Prämie ist abhängig vom Hubraum und dem Bruttogewicht.
HAFTPFLICHT-, FEUER- und DIEBSTAHLVERSICHERUNG
Während die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, wird Fahrzeughaltern die Ausweitung auf Feuer und Diebstahl empfohlen. Die Zusatzkosten sind gering.
KASKOVERSICHERUNG
Eine Versicherung für vom Halter selbst bzw. autorisierten Fahrern verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug kann abgeschlossen werden, die Kosten hierfür können allerdings beträchtlich sein. Die Halter von neueren Kfz sollten diese Zusatzversicherung in Erwägung ziehen, da die Reparaturkosten eines ernsthaft beschädigten Autos die der Prämie weit überschreiten können. Da der Wert eines Autos jedoch abnimmt, nehmen viele Kfz-Halter für eine beträchtlich niedrigere Prämie lieber eventuelle Reparaturkosten bzw. Abschreibungen in Kauf. Die Entscheidung hierüber muss jeder selbst treffen, viele verzichten auf diese Versicherung, wenn der Wert des Autos € 5.000 unterschreitet.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist der Schadenfreiheitsrabatt, der in Portugal höchstens 50 % betragen kann; er hängt aber von den Bescheinigungen ab, die ein Neukunde vorlegen kann.
Wie auch in anderen Ländern, bewirkt ein Schadenfall den Verlust des Schadenfreiheitsrabattes.
Wenn Sie die Kaskoversicherung aufgeben wollen, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Versicherungsvertreter oder –makler über das künftige Verfahren bei möglichen Schadenfällen zu sprechen.
Ferner soll bemerkt werden, daß der Schadenfreiheitsrabatt netto zu verstehen ist. Bestimmte staatliche Abgaben sind auf die Bruttohaftpflichtprämie zu entrichten.
Ein anderer wesentlicher Faktor in der Prämienberechnung ist der Zeitwert des Kfz. Wie überall, zahlen die Gesellschaften in Portugal auch nur auf der Basis des vereinbarten Wertes des Kfz, dies kann zu Missverständnissen führen. Der Versicherungswert sollte jedenfalls mit dem betroffenen Makler oder Agenten besprochen werden; es hat keinen Zweck, einen höheren Wert anzugeben, als der Versicherer anerkennt, und dafür eine höhere Prämie zu zahlen.
Mit steigendem Alter des Kfz fällt sein Wert. Die meisten Versicherer in Portugal verringern den Betrag, der im Fall eines Totalschadens bezahlt würde, monatlich. Z.B. sinkt der Wert eines Autos in seinem ersten Jahr um monatlich 2 %, d.h. 24 % in den ersten 12 Monaten. Im zweiten beträgt die Minderung weitere 12 %.
Wenn der Versicherungsnehmer nichts anderes angibt, wird der Versicherer den Wert des Kfz entsprechend einer mit der Industrie abgestimmten Formel mindern.
ANDERE LEISTUNGEN
SCHÄDEN AN WINDSCHUTZ- oder FENSTERSCHEIBEN
Dieses Risiko kann für eine kleine Extraprämie abgedeckt werden, ohne dass der Schadenfreiheitsrabatt dadurch berührt wird. Dieser Zusatz ist sehr empfehlenswert.
NUTZUNGSAUSFALL/Ersatzwagen bei Panne, Diebstahl oder Unfall
Im Fall eines zeitlich begrenzten Nutzungsausfalls wegen eines Unfalles kann vereinbart werden, für eine gewisse Zeit auf Kosten des Versicherers ein Auto zu mieten, die Zusatzprämie hängt von der Anzahl der vereinbarten Tage ab.
PERSONENSCHÄDEN
Im Falle von Tod oder Verletzung aufgrund eines von einem Dritten verursachten Unfalles sind Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu stellen. Wenn jedoch der Unfall durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde, erfolgen keine Zahlungen, es sei denn, zur Grundversicherung wurde eine persönliche Unfallversicherung abgeschlossen. Hier gibt es vier Stufen, bis zu € 50.000 bei Tod und € 10.000 für die Behandlung von Verletzungen. Diese Versicherung betrifft sowohl Fahrer als auch Insassen.
HILFE AUF DER REISE (Schutzbrief)
Die meisten Versicherungspolicen schließen automatisch eine Art Schutzbrief ein, der bei Pannen und Unfällen sowohl in Portugal als auch in anderen europäischen Ländern gilt. Eine Notrufnummer ist normalerweise 24 Std. tgl. erreichbar. Anerkannt und vom Versicherer bezahlt werden nur Vereinbarungen, die über diese Telefonnummer getroffen werden.
GRÜNE KARTE (Internationale Kfz-Versicherungskarte)
Die Grüne Karte muss von allen Versicherungen ausgegeben werden und gilt als Versicherungsnachweis für den angegebenen Zeitraum und die aufgeführten Länder. Für einige Länder, wie z.B. Spanien, ist eine Kaution im Fall eines Unfalles eingeschlossen.
BEI UNFALL
Der Versicherer gibt für Unfälle Verhaltensmaßregeln. Diese beinhalten eine Unfallmeldung, die sofort ausgefüllt und idealerweise von beiden Fahrern unterschrieben werden sollte. Das Formular identifiziert die Fahrer, die Kfz, die Versicherungsgesellschaften, und beschreibt den Unfallhergang und die verursachten Schäden.
Kopien des Formulars in englisch und deutsch finden Sie in der afpop – Broschüre „Autofahren in Portugal“, ausgefüllt werden muss die portugiesische Version.
Bei Personen- oder Sachschäden, die nicht nur ein anderes versichertes Fahrzeug, sondern Dritte betreffen, muss die Polizei (GNR oder PSP) benachrichtigt werden. Dies sollte auch geschehen, wenn der Unfallgegner die Unterschrift unter die Unfallmeldung verweigert.
VERSICHERUNGSWECHSEL
Wie bei anderen Versicherungen auch ist die Kfz-Versicherung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf zu kündigen. Es ist aber auch möglich, die fällige Prämie nicht zu bezahlen. Die Police wird dann mit dem Ablaufdatum ohne Vertragsstrafe automatisch ungültig.