M03D - Kfz-Steuer (IUC)
Kategorie : Autofahren
M03D - Kfz-Steuer (IUC)
Diese Steuer muß jährlich für jedes Kfz bezahlt werden, das Ihnen gehört, und kann zwischen dem ersten Tag des Monats vor dem Monat der Zulassung und dem Ende des Monats der portugiesischen Zulassung erfolgen. Sie wird fällig, wenn Sie ein neues Auto kaufen oder ein gebrauchtes Auto zum ersten Mal importieren, und zwar innerhalb von 90 Tagen nach Erteilung der portugiesischen Zulassung.
Im Jahr 2020 haben sich die Regeln zur Berechnung der IUC für importierte Gebrauchtwagen geändert. Erfolgte die Erstzulassung in einem EU- oder EWR-Land (Island, Liechtenstein, Norwegen), ist bei der Berechnung das Datum dieser Zulassung zu berücksichtigen. D.h., dass die IUC-Zahlung für diese Fahrzeuge auf der Grundlage des Datums dieser Erstzulassung und nicht des Datums der portugiesischen Zulassung erfolgt.
Importierte Gebrauchtwagen, die nicht in einem EU-/EWR-Land erstmals zugelassen wurden, zahlen weiterhin nach dem Datum ihrer portugiesischen Zulassung – dies gilt auch für in der Schweiz erstzugelassene Kfz.
Ab 2026 wird die IUC nicht mehr im Monat der Zulassung, sondern bei Beträgen bis zu 100 Euro im Februar entrichtet. Ist die Steuer höher, kann der Eigentümer die Hälfte im Februar und den Rest im Oktober zahlen. Steuerschuldner ist, wer das Fahrzeug am 31. Dezember des Vorjahres besitzt.
Sie brauchen Ihr Livrete und den Título de Registo de Propriedade oder das Documento Único (s. Bulletin M/06/D) sowie ihre Steuernummer (s. Bulletin No P/01/D). Diese Dokumente legen Sie an der Kasse des Finanzamtes vor, bezahlen und erhalten Ihre Quittung; eine Steuermarke wird nicht länger ausgegeben, es ist nur noch der Zahlungsnachweis nötig. Siehe weiter unten für Anweisungen.
Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Hubraum (CC), für nach dem 1. Juli 2007 zugelassene Kfz auch nach der CO2-Emission. Diese ist bei in Portugal gekauften Neuwagen in den technischen Daten ausgewiesen, importierte Kfz unterliegen einer technischen Inspektion, bei der die CO2-Emission festgestellt wird.
Ausschließlich elektrische Personenkraftwagen sind von der IUC ausgenommen – diese Ausnahme gilt nicht für Hybride oder Plug-in-Hybride, die wie jedes andere Auto den normalen Preis zahlen.
Dieser CO2 Test (NECD, New European Driving Cycle) wurde in den 1980ern entwickelt und ist jetzt veraltet. Die Europäische Union hat daher einen neuen Test eingeführt, ein weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren (WLTP, Worldwide harmonised Light vehicles Test Procedure), das ab September 2017 gilt.
Vor September 2017 beruhten die CO2-Werte aller bei den Händlern stehenden Autos auf dem alten NEDC-Test.
Während der Übergangsphase von NEDC zu WLTP, die im September 2017 begann, haben vor diesem Zeitpunkt abgenommene Autos weiterhin die CO2-Werte nach dem NEDC-Verfahren.
Wenn ein neues Modell nach dem September 2017 nach WLTP zertifiziert ist, gibt die offizielle Übereinstimmungsbescheinigung (COC, Certificate of Conformity) die CO2-Werte beider Prüfverfahren an.
Ab 2020 müssen für alle Neuwagen die WLTP- CO2-Werte angegeben sein.
Ausschließlich elektrische Personenkraftwagen sind von der IUC befreit - diese Befreiung gilt nicht für Hybride oder Plug-in-Hybride, die wie jedes andere Fahrzeug den normalen Preis zahlen
Die Zahlung der Kfz-Steuer kann über das Internet unter Finanças erfolgen. Dazu müssen Sie auf derselben Website ein Passwort (pedir senha) anfordern. Erst wenn Sie dieses Passwort haben, können Sie in Ihren persönlichen Bereich gelangen und Ihre Steuern bezahlen.
Weiter unten finden Sie Informationen darüber, wie Sie die Steuer online bezahlen können.
Die folgenden Tabellen zeigen die Beträge ab 1. Januar 2024 und bleiben für 2025 unverändert:
Steuertabelle für vor dem 1. Juli 2007 zugelassene Kfz:
Kraftstoffart | Jahr der Erstzulassung | ||||
Benzin cm3 | Anderes cm3 | Strom Watt | Nach 1995 | 1990-1995 | 1981-1989 |
Bis 1000 | Bis 1500 | Bis 100 | €19.90 | €12.55 | Befreit |
1001-1300 | 1501-2000 | Über 100 | €39.95 | €22.45 | €12.55 |
1301-1750 | 2001-3000 | - | €62.40 | €34.87 | €17.49 |
1751-2600 | Über 3000 | - | €158.31 | €83.49 | €36.09 |
2601-3500 | - | - | €287.49 | €156.54 | €79.72 |
Über 3500 | - | - | €512.23 | €263.11 | €120.90 |
* Wenn die IUC weniger als € 10 beträgt, wird auf die Zahlung verzichtet (Artikel 16, § 6 des IUC-Gesetzes).
Zusätzliche Steuer für vor dem 1. Juli 2007 zugelassene Diesel-Fahrzeuge:
Jahr der Erstzulassung | |||
Hubraum (in cm3) | Nach1995 | 1990-1995 | 1981-1990 |
Bis 1500 | €3.14 | €1.98 | €1.39 |
1500 - 2000 | €6.31 | €3.55 | €1.98 |
2000 - 3000 | €9.86 | €5.51 | €2.76 |
Über 3000 | €25.01 | €13.19 | €5.70 |
Nach dem 1. Juli 2007 zugelassene Kfz:
Hubraum (in cm3) | Steuer (in Euro) | CO2 Emissions Klasse (in g/km) | Steuer (in Euro) | Registrierung ab 2018 (neue Steuer) | |
NEDC | WLTP | ||||
Bis 1250 | €31.77 | Bis 120 | Über 140 | €65.15 |
|
1251-1750 | €63.74 | 121 - 180 | 141 - 205 | €97.63 |
|
1751-2500 | €127.35 | 181 - 250 | 206 - 260 | €212.04 | €31,77 |
Über 2500 | €435.84 | Über 250 | Über 260 | €363.25 | €63,74 |
Beispiel: Kfz, in Portugal am 21.7.2019 zugelassen, 2.000 cm3, CO2-Emission 142 g:
Hubraumsteuer € 127,35 + CO2 Steuer € 97,63= € 224,98 x 1.15* = IUC € 258,73
*Teil der Kfz-Steuer für in Portugal nach dem 1. Juli 2007 zugelassene Kfz ist eine CO2-Komponente. Für die Gesamtsteuer ist der auf den Hubraum erhobenen Steuer die Steuer für die CO2-Komponente hinzuzurechnen. Die Steuer wird um einen vom Zulassungsjahr abhängigen Koeffizienten erhöht:
2007 = 1,00 Komponente
2008 = 1,05 Komponente
2009 = 1,10 Komponente
Nach 2010 = 1,15 Komponente
Extra Steuer Diesel-Fahrzeuge ab 1. Juli 2007:
Hubraum (in cm3) | Steuer (in Euro) |
Bis 1250 | €5.02 |
1251 to 1750 | €10.07 |
1751 to 2500 | €20.12 |
Über 2500 | €68.85 |
Motorräder, Mopeds, Dreiräder und Vierräder (Kat. E):
Hubraum (in cm3) | Jahr der Erstzulassung | |
1997-2025 | 1992-1996 | |
Bis 120 | Befreit | Befreit |
120 to 250 | Befreit | Befreit |
251-350 | Befreit | Befreit |
351-500 | €21.18 | €12.53 |
501 -750 | €63.62 | €37.47 |
Über 750 | €138.15 | €67.76 |
IUC-Code: Gesetz Nr. 22-A / 2007 vom 29. Juni
Letzte Änderung: Gesetz Nr. 75-B / 200 (OE 2021) vom 31. Dezember
OE 2024
Auf den nächsten Seiten erfahren Sie, wie Sie von der Webseite der Finanças die für die Zahlung der Kfz-Steuer nötigen Unterlagen erhalten.
Zahlung der Kfz-Steuer über die Finanças webseite.
Folgen Sie dem Link oben, um zur Website zu gelangen.
Hierfür benötigen Sie ein NIF (Nº de Contribuinte) ein Paßwort (pedir senha) von derselben Seite. Erst damit können Sie Ihr eigenes Dossier erreichen und auch Ihre Steuer bezahlen.
Klicken Sie Iniciar Sessão
Melden Sie sich mit Ihrer NIF – Nº de Contribuinte (portugiesische Steuernummer) und „Senha de Acesso“ (Passwort) auf der Finanças-Website an:
Geben Sie im Suchfeld „IUC“ ein und verwenden Sie die ENTER-Taste
Wählen Sie dann die Option „IUC“ und Klicken Sie Aceder>
Wählen Sie dann die Option „ENTREGAR IUC“
Die erste Möglichkeit in diesem Fenster betrifft Pkw und Motorräder. Die zweite bezieht sich auf Geschäftsfahrzeuge und gemischte Kfz über 2,5 t. Die dritte Option sind private Boote und Flugzeuge. Wählen Sie die zutreffende Option und klicken auf das Feld, das mit Pesquisar gekennzeichnet ist:
Sie sehen dann die Einzelheiten zu den Fahrzeugen, die in den Unterlagen der Finanças als die Ihrigen verzeichnet sind. Klicken Sie an das Kästchen, das zu dem Kfz gehört, für das Sie die Steuer bezahlen wollen, und klicken auf das Feld, das mit Emitir gekennzeichnet ist.
Scrollen Sie weiter runter bis zur nächsten Seite, hier klicken Sie auf Emitir para Pagamento, um die Einzelheiten für Ihre Zahlung zu erhalten
Wenn Sie sicher sind, dass alles richtig ist, klicken Sie auf dem nächsten Schirm wieder auf Emitir
Sie sehen jetzt den Schirm mit den Einzelheiten Ihrer Zahlung und können dies ausdrucken. Klicken Sie dafür auf Imprimir Documento
Sie erhalten dann das PDF-Dokument mit den Einzelheiten zur Zahlung
Diese kann per Multibanco, Internetbanking und natürlich per Post bzw. beim Finanzamt erledigt werden. Für die Zahlung per Multibanco oder Internetbanking müssen Sie die Nummer benutzen, die in dem Kästchen Referência para Pagamento angegeben ist, bei Zahlung per Post oder beim Finanzamt sollten Sie das ausgedruckte PDF-Dokument vorlegen.
Zahlung per Multibanco
Wenn Sie das PDF-Dokument ausdrucken, haben Sie alle nötigen Daten bei sich. Am Multibancogerät wählen Sie Pagamentos, anschließend Pagamentos ao Estado; folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm und geben die Referenznummer und den Betrag ein.
Internet Banking
Wenn Sie auf diese Weise direkt von Ihrem Bankkonto zahlen möchten, wählen Sie nach dem Einloggen bei Ihrer Bank in dem Kästchen Tipo Pagamento die Option Pagamentos ao Estado. Wenn Sie im Menu nicht direkt die Option IUC erhalten, wählen Sie Outros Impostos, womit Sie in die gewünschte Sektion kommen und gefragt werden, was Sie bezahlen möchten, in diesem Fall Imposto Unico de Circulação. Hier benötigen Sie dann ebenfalls die Referenznummer aus dem PDF-Formular.
Wenn Sie im Ausland sind und mit Ihrer portugiesischen Bank kein Online-Banking machen, können Sie die IUC auch folgendermaßen überweisen.
Dafür sind die folgenden Angaben für die Bank wesentlich:
• TIN: 600 084 779
• Name des Gläubigers: Autoridade Tributária e Aduaneira
• Bankkontonummer: 83 69 27
• IBAN: PT50 0781 0019 00000008369 27
• Bankname: Agência de Gestão da Tesouraria und da Dívida Pública - IGCP, E.P.E.
• Swift Code: IGCPPTPL
• Ihre im Zahlungsbeleg enthaltene Steueridentifikationsnummer (NIF)
• Und die Referenz für die Zahlung: Jede Referenz entspricht einer bestimmten Nummer
für die Zahlung, die im Dokument angegeben ist.
Bitte beachten Sie:
• Pro Steuerbescheid müssen Sie eine Überweisung vornehmen.
Die Zahlung sollte mindestens 2 Werktage vor Fristablauf erfolgen.
Sollten Sie den Zahlungsabschnitt aus irgendeinem Grunde nicht erhalten, fangen Sie bitte mit den folgenden Schritten von vorne an: Auf die Finanças Website wählen Sie: Cidadãos – Consultar - IUC- Documentos. Hier klicken Sie auf Exportar.pdf, dann öffnet sich ein anderes Fenster mit Ihrem druckbereiten PDF-Dokument.
Sie erhalten zwei Seiten ausgedruckt, die eine ist das eben beschriebene Dokument mit den Zahlungsmodalitäten, die andere enthält die Einzelheiten Ihres Fahrzeuges und soll zusammen mit dem Zahlungsnachweis mitgeführt werden.