
N04D - Scheidung
Kategorie : Recht
N04D - Scheidung
Der rechtliche Ablauf einer Scheidung kann recht einfach sein, wenn beide Partner einverstanden sind, die gleiche Nationalität besitzen, in Portugal geheiratet haben, und weder Kinder noch finanzielle Verpflichtungen haben. Dies wird jedoch bei ausländischen Residenten selten der Fall sein.
Dieses Bulletin beschreibt die grundlegenden Schritte für eine Scheidung in Portugal; aber in jedem Fall sind beide Partner gut beraten, vorher - oder sogar schon vor der Heirat - Rat bei ihrem Anwalt, Steuerberater und Konsulat einzuholen. Ein registrierter Ehevertrag (convenção antenupcial) kann die Scheidung erleichtern.
SCHEIDUNGSARTEN IN PORTUGAL
Es gibt hier zwei Hauptscheidungsarten, die einfachste ist die in gegenseitigem Einverständnis (mútuo consentimento). Wenn aber nur ein Partner die Scheidung wünscht oder Uneinigkeit herrscht, muß die Scheidung durch ein Gericht erfolgen (divórcio litigioso). Beide Vorgänge werden weiter unten beschrieben. Vorher sind vier Schlüsselfragen zu klären.
VERTEILUNG DES VERMÖGENS
In Portugal wird der Güterstand bei der Heirat festgelegt. Es gibt drei Möglichkeiten:
- Gütertrennung (kein gemeinsames Vermögen, separação de bens);
- Zugewinngemeinschaft (nach der Heirat erworbenes Vermögen gehört beiden, bens
adquiridos);
- Gütergemeinschaft (das gesamte Vermögen gehört beiden, bens em comum GERAL).
In den beiden letzten Fällen muß die Scheidungsübereinkunft entweder ein gegenseitiges Einverständnis oder eine Gerichtsentscheidung über die Verteilung des gemeinsamen Vermögens enthalten.
DIE GEMEINSAME WOHNUNG
Die Übereinkunft muß eine Entscheidung darüber enthalten, welche Partei künftig die gemeinsame Wohnung nutzt. Wenn darüber kein Einverständnis erzielt wird, können eine oder beide Parteien das Gericht anrufen. Für diese Entscheidung wird das Gericht sowohl die Interessen von Kindern als auch der beiden Elternteile in Betracht ziehen.
Wenn die Wohnung beiden gehört, kann das Gericht dem dort verbleibenden Partner erlauben, sie von dem anderen zu mieten. Dies kann auch gelten, wenn die Wohnung dem anderen Partner allein gehört.
Bei einer Mietwohnung gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn der Mietvertrag auf den Partner läuft, der in der Wohnung bleiben darf, muß nichts weiter unternommen werden. Läuft der Vertrag auf den anderen Partner, muß der Vermieter zwecks Vertragsänderung benachrichtigt werden.
UNTERHALT
Er soll die Kosten für z.B. Wohnung, Essen und Kleidung decken. Im Idealfall sollte es schon vor der Scheidung eine Übereinkunft über den Unterhalt (acordo de alimentos) geben. Andernfalls kann er vom Gericht nach der Scheidung festgelegt werden, s.u.
MINDERJÄHRIGE KINDER
Die Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt von minderjährigen Kindern (normalerweise unverheiratet und unter 18) aufzukommen, also für Wohnung, Esssen, Kleidung und Erziehung. Diese Entscheidung wird vom Gericht getroffen. Auch eine Übereinkunft der Eltern bedarf der Zustimmung des Gerichtes. Das Gericht wird einen monatlichen Unterhalt bestimmen, der sich sowohl an den Bedürfnissen des Kindes als auch an den Möglickeiten der Eltern orientiert.
Das Gericht wird auch Elternrechte bestimmen, wobei das Wohl des Kindes Vorrang hat. Auch hier bedarf eine Übereinkunft der Eltern der Zustimmung des Gerichtes. Die Übereinkunft sollte das Sorgerecht und das Vormundschaftsrecht klar stellen, ebenso wie das Besuchsrecht.
EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG
Ein Ehepaar kann jederzeit eine einvernehmliche Scheidung beantragen. Sie kann durch das Standesamt (Conservatória) oder das örtliche Gericht (Tribunal) ausgesprochen werden. Die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes ist nicht nötig, obwohl seine Inanspruchnahme für die Vorbereitung der notwendigen Dokumente ratsam ist.
Existieren minderjährige Kinder, kann diese Art der Scheidung nur stattfinden, wenn vorher ein Gericht über die Elternrechte und -pflichten entschieden hat. Die Scheidungspapiere sollten entweder beim Standesamt des Wohnortes eines der beiden Partner oder dem Heiratsstandesamt eingereicht werden. Zu ihnen gehört eine von beiden unterschriebene Erklärung über die Scheidungsabsicht, die keine Begründung enthalten muß. Weiter gehören dazu:
eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde (certidão do registo de casamento);
Paare mit minderjährigen Kindern müssen ihre Vereinbarung über elterliche Rechte und Pflichten vorlegen (acordo de regulação sobre o exercício das responsabilidades parentais);
eine von beiden Parteien unterschriebene Unterhaltserklärung (acordo sobre a prestação de alimentos);
eine von beiden Parteien unterschriebene Erklärung über die Wohnungsnutzung (acordo sobre o destino da casa de morada);
eine von beiden Parteien unterschriebene detaillierte Aufstellung uber die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (relação especificada dos bens comuns);
eine beglaubigte Kopie des Ehevertrages (certidão de convenção antenupcial), wenn vorhanden;
bei Kindern die beglaubigte Gerichtsentscheidung über die Elternrechte und -pflichten (certidão da sentença de poder parental).
Eine einvernehmliche Scheidung kann innerhalb von etwa 3 Monaten erfolgen.
Um eine gerichtliche Scheidung herbeizuführen, benötigt man ähnliche Unterlagen wie oben beschrieben.
Es ist jetzt möglich, eine Scheidung per Videokonferenz über die Fernberatungsplattform (Plataforma de Atendimento à Distância ), von jedem beliebigen Ort aus durchzuführen.
Um die Aufteilung des Vermögens zu besprechen, können sich die interessierten Balcão Divórcio com Partilha wenden und sich beraten lassen.
Die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen, ohne Aufteilung des Vermögens, kostet 280 Euro. Zu diesem Betrag können noch weitere Kosten hinzukommen, z. B. für die Einsichtnahme in die Datenbanken der Standesämter.
STREITIGE SCHEIDUNG
Wenn kein Einvernehmen besteht, kann ein Partner die Scheidung bei Gericht einreichen. Beide Parteien müssen einen Rechtsvertreter haben. Der Antragsteller muß die Scheidungsgründe darlegen. Wenn sich das Paar zu irgendeinem Zeitpunkt über die Scheidung einigt, kann es bei Gericht die Einstellung des Prozesses und die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen beantragen.
Es gibt zwei Hauptgründe für eine Scheidung:
Schwerwiegende oder wiederholte Verletzung von Ehepflichten (s. Bulletin Heirat), die weiteres eheliches Zusammenleben unmöglich machen;
Zerrüttung
ZERRÜTTUNG WIRD IN FOLGENDEN FÄLLEN ANGENOMMEN:
bei einer Trennung während 1 aufeinander folgender Jahre;
- eine Veränderung des Geisteszustandes des Partners, die mindestens 1 Jahre andauert;
eine mindestens einjährige Abwesenheit eines Partners ohne Neuigkeiten.
Eine streitige Scheidung kann bis zu fünf Jahren dauern. Wenn das Sorgerecht streitig ist, kann sich der Prozess 5 - 7 Jahre hinziehen.
UNTERHALTSVERLANGEN
Wenn die Scheidung ausgesprochen wurde, kann einer der Partner sich wegen Unterhalt an das Gericht wenden. Das Gericht kann einem solchen Antrag in folgenden Fällen stattgeben:
der Antragsteller wurde nicht schuldig gesprochen;
das Gericht billigt die Scheidung nicht, wegen einer Veränderung es Geisteszustandes des
Antragstellers;
wenn die Scheidungsgründe bei beiden Parteien gleichermaßen liegen
In Ausnahmefällen kann das Gericht Unterhaltsverlangen auch stattgeben, wenn die o.g. Gründe nicht zutreffen. Es wird die Dauer der Ehe sowie den wirtschaftlichen Beitrag des Antragstellers zur Ehe berücksichtigen.
Die Unterhaltspflicht endet, wenn der Empfänger wieder heiratet oder aus anderen Gründen nicht mehr unterhaltsberechtigt ist.
Geschiedene können den Nachnamen, den sie durch die Heirat angenommen haben, behalten, sofern die andere Person oder das Gericht dem zustimmt.