
HV-Regeln für Condominiums
Condominiums - 02/04/2025
HV-Regeln für Condominiums
Condominiums
Hier die wichtigsten Regeln, die für die Abhaltung einer Generalversammlung eingehalten werden müssen:
1. Einberufung der Jahreshauptversammlung
a) Verantwortliche Person - Verwalter oder ein Wohnungseigentümer, der mindestens 25 %
der Wohnanlage vertritt
b) Häufigkeit – mindestens einmal im Jahr
c) Einberufungsfrist – mindestens 10 Kalendertage
d) Kommunikationsmittel – Einschreibebrief, Benachrichtigung mit Empfangsbestätigung,
E-Mail (mit protokollierter Zustimmung der vorherigen JHV)
e) Informationen zur Versammlung - Datum, Uhrzeit und Ort, Tagesordnung, Vorschläge, die
einstimmig angenommen werden müssen
2. Bestätigung der Anwesenheit
a) Anwesenheitsprüfung (Eigentümer und Bevollmächtigte)
b) Feststellung, ob die Anwesenheitsquote über 50 % liegt; ist dies nicht der Fall, muss 30
Minuten gewartet werden, bis die Versammlung mit 1/4 der Gesamtzahl der
Eigentümer abgehalten werden kann (bei der Diskussion von Vorschlägen, die einstimmig
angenommen werden müssen, mindestens 2/3).
3. Diskussion der Vorschläge
a) Machen Sie sich Notizen - damit sie ggf. in das Protokoll aufgenommen werden können
4. Abstimmung
a) Abstimmungen pro Anteil/Apartment
b) Kategorien von Mehrheiten:
einfache (mehr Ja- als Nein-Stimmen):
Erhaltungsarbeiten, Isolierung, Anstrich, Entlassung aus der Verwaltung;
2/3: Modernisierungsarbeiten und architektonische/ästhetische Änderungen;
doppelte Mehrheit (Mehrheit der einzelnen Wohnungseigentümer und Mehrheit des
Gesamtwerts des Gebäudes): Aufzüge, Gasleitungen (Gebäude mit mehr als 8
Anteilen/Apartments);
Einstimmigkeit: Änderungen oder Neugenehmigungen von Vorschriften,
Vermietung/Verkauf von Gemeinschaftsflächen, Umbauarbeiten
5. Genehmigung des Protokolls
a) Zusammenfassung – am Ende der Sitzung
b) Genehmigung durch die Anwesenden
c) Unterzeichnung des Protokolls – durch alle Anwesenden
d) Genehmigung bei Abwesenheit – die Verwaltung verschickt das Protokoll per
Einschreiben mit Rückschein oder ggf. per E-Mail innerhalb von 30 Tagen
e) Die Eigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen schriftlich zu
widersprechen, wenn sie mit einem Punkt der Versammlung nicht einverstanden sind
(Schweigen gilt als Zustimmung).
Bitte denken Sie daran, dass in Fällen, in denen die Condominiumsverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt oder sich nicht an Beschlüsse hält, jeder Eigentümer mit Unterstützung von mindestens 25 % der anderen Eigentümer unter Einhaltung der o.g. Regeln jederzeit eine Eigentümerversammlung einberufen kann.
Wir werden oft gefragt, welche Stelle den Sektor der Wohnungseigentumsverwaltung reguliert und überwacht, aber leider wurde keine Kontrolleinrichtung geschaffen. In Ermangelung einer solchen Stelle bleibt nur die Möglichkeit, sich an die Polizeibehörden (im Falle von Betrug) und an die Gerichte zu wenden.