HV-Regeln für Condominiums

Condominiums - 02/04/2025

HV-Regeln für Condominiums

Condominiums

Laut Gesetz sollte die erste Wohnungseigentümerversammlung des Jahres, in der unter anderem die Abrechnung für das vergangene Jahr und der Haushaltsplan für das laufende Jahr vorgelegt werden müssen, in der ersten Januarhälfte stattfinden. Sie kann jedoch bis zum Ende des ersten Quartals erfolgen, wenn die Condominiumsordnung dies zulässt oder die Eigentümerversammlung dies beschlossen und mehrheitlich gebilligt hat.

Hier die wichtigsten Regeln, die für die Abhaltung einer Generalversammlung eingehalten werden müssen:

   1.      Einberufung der Jahreshauptversammlung

            a) Verantwortliche Person - Verwalter oder ein Wohnungseigentümer, der mindestens 25 %

                 der Wohnanlage vertritt

            b) Häufigkeit – mindestens einmal im Jahr

            c) Einberufungsfrist – mindestens 10 Kalendertage

            d) Kommunikationsmittel – Einschreibebrief, Benachrichtigung mit Empfangsbestätigung,

                E-Mail (mit protokollierter Zustimmung der vorherigen JHV)

            e) Informationen zur Versammlung - Datum, Uhrzeit und Ort, Tagesordnung, Vorschläge, die

                einstimmig angenommen werden müssen

 

   2.     Bestätigung der Anwesenheit

            a) Anwesenheitsprüfung (Eigentümer und Bevollmächtigte)

            b) Feststellung, ob die Anwesenheitsquote über 50 % liegt; ist dies nicht der Fall, muss 30

                 Minuten gewartet werden, bis die Versammlung mit 1/4 der Gesamtzahl der

                 Eigentümer abgehalten werden kann (bei der Diskussion von Vorschlägen, die einstimmig

                 angenommen werden müssen, mindestens 2/3).

 

    3.      Diskussion der Vorschläge

             a) Machen Sie sich Notizen - damit sie ggf. in das Protokoll aufgenommen werden können

 

    4.     Abstimmung

             a) Abstimmungen pro Anteil/Apartment

             b) Kategorien von Mehrheiten:

                  einfache (mehr Ja- als Nein-Stimmen):

                  Erhaltungsarbeiten, Isolierung, Anstrich, Entlassung aus der Verwaltung;

                  2/3: Modernisierungsarbeiten und architektonische/ästhetische Änderungen;

                  doppelte Mehrheit (Mehrheit der einzelnen Wohnungseigentümer und Mehrheit des

                  Gesamtwerts des Gebäudes): Aufzüge, Gasleitungen (Gebäude mit mehr als 8

                  Anteilen/Apartments);

                  Einstimmigkeit: Änderungen oder Neugenehmigungen von Vorschriften,

                  Vermietung/Verkauf von Gemeinschaftsflächen, Umbauarbeiten

 

    5.     Genehmigung des Protokolls

              a) Zusammenfassung – am Ende der Sitzung

              b) Genehmigung durch die Anwesenden

              c) Unterzeichnung des Protokolls – durch alle Anwesenden

              d) Genehmigung bei Abwesenheit – die Verwaltung verschickt das Protokoll per

                  Einschreiben mit Rückschein oder ggf. per E-Mail innerhalb von 30 Tagen

              e) Die Eigentümer haben die Möglichkeit, innerhalb von 90 Tagen schriftlich zu

                   widersprechen, wenn sie mit einem Punkt der Versammlung nicht einverstanden sind

                   (Schweigen gilt als Zustimmung).

Bitte denken Sie daran, dass in Fällen, in denen die Condominiumsverwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt oder sich nicht an Beschlüsse hält, jeder Eigentümer mit Unterstützung von mindestens 25 % der anderen Eigentümer unter Einhaltung der o.g. Regeln jederzeit eine Eigentümerversammlung einberufen kann.

Wir werden oft gefragt, welche Stelle den Sektor der Wohnungseigentumsverwaltung reguliert und überwacht, aber leider wurde keine Kontrolleinrichtung geschaffen. In Ermangelung einer solchen Stelle bleibt nur die Möglichkeit, sich an die Polizeibehörden (im Falle von Betrug) und an die Gerichte zu wenden.

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

Allianz Partner

Medal SegurosTurismo do AlgarvePortugal Resident

Assoziierten Partner

algarvedailynews.deNederlandstalige Club (NCA) Portugal