Jagdsaison

[object Object] - 29/10/2024

Jagdsaison

Die allgemeine Jagdzeit 2024/25 begann im August und dauert bis Februar. Die Jagd auf Damwild, Rehe, Mufflons und Wildschweine ist ganzjährig erlaubt, da sie ohnehin nur in begrenzten Gebieten gestattet ist. Das Jagen ist nur in von der örtlichen Câmara ausgewiesenen Revieren gestattet, sie müssen gekennzeichnet sein.

Die Jagdzonen für jeden Kreis, entsprechend Ihrem Jagdschein, finden Sie unter folgendem Link.

Bitte beachten Sie, dass die Jagd im Abstand von 250 Metern zu Wohnbebauung verboten ist. Wenn Sie die Jagd nicht zugelassen oder keine Vereinbarung zur Eingliederung Ihres Landes in eine Jagdzone getroffen haben, müssen Sie daher Ihre örtliche GNR informieren, wenn Sie der Meinung sind, dass Jäger gegen diese Beschränkung verstoßen.

Wir wurden gefragt, ob Jäger auf nicht eingezäuntem (offenem) oder mit einem Netz umzäuntem Gelände jagen dürfen. Der beste Weg, um zu verhindern, dass Jäger Privatgrundstücke betreten, ist der Bau einer mindestens 1,5 Meter hohen Ziegelmauer rund um das Grundstück.

Wenn Sie jedoch nicht möchten, dass Jäger Ihr Grundstück betreten und Sie über keine Mauerbegrenzung verfügen, können Sie bei der örtlichen Behörde ein Jagdverbot beantragen und das weiter unten gezeigte Schild aufstellen, das die gleiche Wirkung wie eine Mauer haben sollte. Natürlich kann ein Jäger nicht sagen, dass er keine Mauer gesehen hat ...

Wenn Sie der Aufnahme Ihres Landes in eine Jagdzone nicht zugestimmt haben und auf Jäger stoßen oder Beweise dafür vorlegen, dass diese sich auf Ihrem Land aufgehalten haben, müssen Sie die GNR informieren, die die Jagdaufsicht hat.

Auch in für die Jagd freigegebenen Gebieten ist gesetzlich klar festgelegt, dass die Jagd in folgenden Bereichen nicht erlaubt ist:

  • In 100 m Entfernung von Autobahnen, Nationalstraßen (EN) und Eisenbahngeleisen.
  • In 250 m Entfernung von Gartenbegrenzungen, Scheunen, Straßen und Häusern.
  • In 500 m Entfernung von Stränden, Schulen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Waisenhäusern, Seniorenheimen, militärischen Einrichtungen, Pflegeheimen, Kindergärten, elektrischen Einrichtungen, Leuchttürmen, Flusshäfen, Flughäfen, Touristenkomplexen, Campingplätzen, Sporthallen, Industrieanlagen und Tierheimen.

Sollten Sie nicht sicher sein, ob Ihr Anwesen in einer Jagdzone liegt, können Sie bei Ihrer

Junta de Freguesia fragen, da dort jedes Jahr die neuesten Informationen vorliegen.

Die afpop Kurzinfo zu Hunting (Fact Sheet FS/05 und FS 5A – Annex, nur Englisch) kann aus dem Mitgliederbereich der Webseite heruntergeladen oder im Büro angefordert werden. Sie ist aktualisiert worden und enthält jetzt auch den Jahres-Jagdkalender des ICNF (Instituto da Conservação da Natureza e das Florestas) sowie eine Liste der jagdbaren Arten.

Hier die gebräuchlichsten Jagdschilder:

Hunting

Jagdverbot ohne Einverständnis des Besitzers      

H

Jagdverbot

Hunting

Jagdzone                               

Hunting

Jagdverbot in bestimmten Gebieten                           

Hunting

Kein Jagdgebiet 

 

 

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