
FS10D - Vollmachten in Portugal
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Die Vollmacht ist ein formalisiertes juristisches Instrument, durch das eine Person eine andere autorisiert, in ihrem Namen zu handeln, d.h. die Handlungsmacht einer Person (outorgante) wird von dieser freiwillig auf eine andere (procurador) übertragen.
Die Vollmacht ist ein formalisiertes juristisches Instrument, durch das eine Person eine andere autorisiert, in ihrem Namen zu handeln, d.h. die Handlungsmacht einer Person (outorgante) wird von dieser freiwillig auf eine andere (procurador) übertragen.






