FS10D - Vollmachten in Portugal

Kategorie : Kurzinfos

FS10D - Vollmachten in Portugal

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Die Vollmacht ist ein formalisiertes juristisches Instrument, durch das eine Person eine andere autorisiert, in ihrem Namen zu handeln, d.h. die Handlungsmacht einer Person (outorgante) wird von dieser freiwillig auf eine andere (procurador) übertragen. Dazu gehören z.B. Vollmachten für Bankkonten, die Immatrikulation an einer Universität, Vertragsabschlüsse, Heirat, Teilnahme an Eigentümerversammlungen von Gemeinschaftswohnanlagen usw. Es handelt sich hierbei also um das gebräuchlichste Instrument, solche Mandate zu übertragen, nämlich Einzelvollmachten. Die Vollmacht muss schriftlich gegeben sein und kann privat erteilt sein, sie kann aber auch notariell aufgesetzt oder als private Vollmacht notariell beglaubigt werden.

Notarielle Vollmachten und Beglaubigungen können von Notariaten (Cartórios Notariais) und Anwälten (Advogados und Solicitadores) erteilt werden, die durch die ihnen verliehenen gesetzlichen Rechte glaubwürdig sind. Für einige besondere Fälle muss eine Vollmacht notariell ausgefertigt oder beglaubigt sein; dies ist eine gesetzliche Bestimmung, um Betrug zu verhindern, z.B. bei Heiraten, Immobilienverkauf, Vormundschaft für Behinderte.

Für privat ausgestellte Vollmachten (d.h. solche, die keine notarielle Ausfertigung oder Beglaubigung brauchen, z.B. Vollmachtstimmen auf der JHV) ist das Wesentliche die Unterschrift des Vollmachtgebers. Derartige Vollmachten können handschriftlich sein, und weil es sich bei ihnen um ein einseitiges Dokument handelt, braucht der Vollmachtnehmer nicht zu unterschreiben. 

Sowohl bei privaten als auch notariellen/beglaubigten Vollmachten muss der Vollmachtgeber die übertragenen Vollmachten sowie ihren Zweck und ihren Umfang im einzelnen spezifizieren. Ferner müssen der Ort der Ausstellung sowie die Gültigkeitsdauer der Vollmacht und die Identifikation von Vollmachtgeber und -nehmer, d.h. Staatsangehörigkeit, Zivilstand, Wohnsitz, Steuer- und Ausweisnummer angegeben sein. 

Für eine anwaltliche Vertretung ist es notwendig, dass der Klient dem Anwalt die Vollmacht überträgt, ihn vor Gericht zu vertreten. In diesem Fall kann es eine private Vollmacht sein, die Zulassungsnummer des Anwaltes muss enthalten sein. Die Dauer der Vollmacht muss in diesen Fällen nicht angegeben sein, da ihre Gültigkeit natürlich von der Mandatsdauer abhängt. 

Das Vorstehende erklärt ganz allgemein Ziel und Erfordernisse einer Vollmacht. Es ist jedoch ratsam, für jede einzelne Situation vorher zu klären, wer welche Art Vollmacht erhalten soll. Bitte bedenken Sie auch, dass jedes öffentliche Dokument, das in einem anderen als dem Ausstellungsstaat gültig sein soll, entsprechend der Haager Apostille (bei den an der Haager Konvention von 1961 beteiligten Staaten) oder einem entsprechenden Verfahren legalisiert sein muss.

Quelle: Dr. Eduardo Serra Jorge, Anwalt

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