FS42D - Umweltfonds für emissionsfreie Fahrzeuge 2025

Kategorie : Kurzinfos

FS42D - Umweltfonds für emissionsfreie Fahrzeuge 2025

-Diese Übersetzung wurde von einem Online-Übersetzungsdienst durchgeführt. -

Dieses Informationsblatt soll Ihnen bei der Beantragung dieser staatlichen Initiative namens Fundo Ambiental (Umweltfonds) helfen, die finanzielle Unterstützung für emissionsfreie Fahrzeuge im Rahmen der Grünen Mobilität – Personenverkehr und Grünen Mobilität – Güterverkehr bereitstellt.

Online-Anträge können ab dem 31. März 2025 über deren Portal eingereicht werden, das für einen Zeitraum von 45 Tagen oder bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Fördermittel in Höhe von 15,5 Millionen Euro geöffnet bleibt.

Grüne Mobilität – Personenverkehr (Mobilidade Verde – Passageiros)

Dies umfasst eine Vielzahl von Fahrzeug- und Ausrüstungstypen, darunter:

  • 100 % elektrische Personenkraftwagen: bis zu 4.000 € für Privatpersonen und 5.000 € für Kommunen und Verkehrsbetriebe, mit der Verpflichtung, Fahrzeuge über zehn Jahre zu verschrotten.

  • Lastenfahrräder, Elektro- und konventionelle Fahrräder: Unterstützung zwischen 500 € und 1.500 €, mit einer Erhöhung für Elektrofahrräder.

  • Motorräder, Dreiräder, Vierräder und andere elektrische persönliche Mobilitätshilfen: bis zu 1.500 €.

  • Ladegeräte für Elektrofahrzeuge in Mehrfamilienhäusern: Unterstützung von bis zu 800 € pro Stellplatz, einschließlich Kauf und Installation.

Die Gewährung von Anreizen gilt für das gesamte Staatsgebiet und unterliegt Grenzen nach Art und Begünstigtem, wobei je nach Art der Ausrüstung bis zu vier Anreize pro juristische Person und einer pro natürliche Person beantragt werden können.

Grüne Mobilität – Güterverkehr (Mobilidade Verde – Mercadorias)

Die Bekanntmachung für Gütermobilität richtet sich ausschließlich an juristische Personen und unterstützt:

  • 100 % elektrische leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1): Anreiz von 6.000 € pro Einheit, begrenzt auf zwei Fahrzeuge pro Begünstigtem.

  • Lastenfahrräder mit oder ohne elektrische Unterstützung: Unterstützung von 50 % des Kaufpreises, bis maximal 1.500 € (elektrisch) oder 1.000 € (konventionell), mit einer Begrenzung von vier Einheiten pro Begünstigtem.

Bitte beachten Sie, dass per E-Mail versandte Dokumente nicht akzeptiert werden. Wenn Sie einen Fehler in Ihrem Antrag feststellen, müssen Sie warten, bis dieser validiert wurde.

EINREICHUNG DES ANTRAGS UND ANTRAG AUF AUSZAHLUNG DES ANREIZES

Der Antrag muss mit dem auf deren Website verfügbaren Formular zwischen dem 31. März und dem 14. Mai (45 Kalendertage) oder bis zur Ausschöpfung der Anzahl der Anreize in der Art, für die Sie sich bewerben, eingereicht werden.

Der Begünstigte wird per E-Mail über die Bestätigung seiner Registrierung mit dem jeweiligen Datum und der Uhrzeit benachrichtigt. Nach Genehmigung der Registrierung muss der Antrag auf Auszahlung des Anreizes mit dem auf der Website des Umweltfonds verfügbaren Formular innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Datum der Genehmigung der Registrierungsbestätigung eingereicht werden.

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ALLGEMEINE REGELN UND ANFORDERUNGEN

Der Anreiz wird ausschließlich für das Laden des Fahrzeugs des Begünstigten oder die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge gewährt und kann nicht in andere Raten oder Zahlungen umgewandelt werden.

Die Genehmigung von Anreizanträgen unterliegt der Überprüfung der Förderfähigkeit der Anträge und der vereinbarten Grenzen, wobei die jeweiligen Anträge nach Datum und Uhrzeit der Einreichung jedes Antrags geordnet werden. (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst).

Ausgaben, die ab dem 1. Januar 2025 anfallen, werden akzeptiert.

Die Nichtvorlage des Zahlungsantrags durch den Begünstigten innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Fristen verhindert den Zugang zur eventuellen 2. Phase dieser Bekanntmachung.

In Fällen, in denen der Begünstigte ein Unternehmen oder eine Organisation ist, müssen Sie die Anzahl der Zahlungsanträge angeben, die Sie einreichen möchten.

DOKUMENTE UND ANDERE FÜR DEN ANTRAG ERFORDERLICHE ELEMENTE

Bezüglich des Begünstigten zum Zeitpunkt der Registrierung

  • Identifikation (NIF)

  • Wenn der Antragsteller ein Unternehmen oder eine Organisation, einschließlich IPSS, ist, eine Kopie der Certidão do Registo Comercial oder ein Zugangscode zur Certidão Permanente und die NIF der Vertreter des Unternehmens mit Vertretungsbefugnis

  • Nachweis der regulären Steuersituation des Begünstigten bei der Steuer- und Zollbehörde, gültig, oder vorzugsweise eine Genehmigung zur Einsicht in die Steuersituation

  • Nachweis des regulären Beitragsstatus des Begünstigten bei der Sozialversicherung, gültig, oder vorzugsweise eine Genehmigung zur Einsicht in den Beitragsstatus

  • Bankleitzahl (IBAN) des Kontos auf den Namen des Begünstigten, auf das der Anreizbetrag überwiesen werden soll

Bezüglich des gekauften Fahrzeugs (Typen 1 bis 6) zum Zeitpunkt des Zahlungsantrags

  • Rechnung und entsprechende Kaufquittung mit Datum nach dem 1. Januar 2025 auf den Namen des Begünstigten, mit Angabe der Fahrgestellnummer, falls zutreffend, und des Zulassungsnachweises, falls zutreffend, durch die DUA oder ein gleichwertiges Dokument

  • Nachweis der Verschrottung eines fossilen Brennstofffahrzeugs, das älter als 10 Jahre ist, auf den Namen des Begünstigten, im Fall von Anträgen für Typ 1 – Leichte Personenkraftwagen (Kategorie M1), wobei die Verschrottung nach dem 1. Januar 2023 erfolgt sein muss und die Kategorie des zu verschrottenden Fahrzeugs mit dem gekauften Fahrzeug übereinstimmt

  • Für den Fall, dass das Fahrzeug im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags in den Markt eingeführt wird, muss anstelle der Rechnung oder Quittung eine vollständige Kopie des Vertrags vorgelegt werden, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass es sich um einen Finanzierungsleasingvertrag handelt, mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten und einem Datum nach dem 1. Januar 2025, auf den Namen des Begünstigten und mit Angabe des Fahrzeugs anhand der Fahrgestellnummer und des Kennzeichens

  • Bei Fahrzeugen, die im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrags erworben wurden, muss nachgewiesen werden, dass sich der Begünstigte bereits im Besitz des Fahrzeugs befindet, indem ein Lieferschein oder ein gleichwertiges Dokument vorgelegt wird

  • Bei Fahrrädern muss eine Erklärung des Verkäufers auf der Rechnung oder Quittung oder in einem beigefügten Dokument vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug für den Stadtverkehr oder den Transport von Fracht hergestellt wurde, je nach Fall.

Bezüglich der Ladestation für Elektrofahrzeuge (Typ 7)

  • Rechnung für den Kauf des Ladegeräts und entsprechende Quittung, datiert nach dem 1. Januar 2025, auf den Namen des Begünstigten

  • Installationsrechnung, ausgestellt von einem zertifizierten Techniker, und entsprechende Quittung, datiert nach dem 1. Januar 2025, auf den Namen des Begünstigten und mit Angabe des Installationsorts (CPE) und der Zertifikatsnummer des verantwortlichen Technikers

GENEHMIGUNG VON ANREIZANTRÄGEN

Anreizanträge werden durch Zuweisung einer fortlaufenden Antragsnummer für die Art des Antrags genehmigt, für die sie bestimmt sind, entsprechend der Reihenfolge von Datum und Uhrzeit der Antragstellung, sofern die zugewiesene Nummer innerhalb der folgenden Grenzen liegt:

  • Typ 1: 1.425 (eintausendvierhundertfünfundzwanzig) Anreize oder 5.700.000 € (fünf Millionen siebenhunderttausend Euro) für Privatpersonen und 600 (sechshundert) Anreize oder 3.000.000 € (drei Millionen Euro) für Unternehmen oder Organisationen sowie Verkehrsbetriebe und Kommunen

  • Typ 3: 400 (vierhundert) Anreize oder 600.000 € (sechshunderttausend Euro)

  • Typ 4: 3.200 (dreitausendzweihundert) Anreize oder 2.400.000 € (zwei Millionen vierhunderttausend Euro)

  • Typ 5.1: 466 (vierhundertsechsundsechzig) Anreize oder 700.000 € (siebenhunderttausend Euro)

  • Typ 5.2: 1.000 (eintausend) Anreize oder 500.000 € (fünfhunderttausend Euro)

  • Typ 6: 400 (vierhundert) Anreize oder 200.000 € (zweihunderttausend Euro)

  • Typ 7: 216 (zweihundertsechzehn) Anreize oder 400.000 € (vierhunderttausend Euro)

Die Auszahlung des Anreizes hängt von der Vorlage des Zahlungsantrags zusammen mit den in Absatz 5 genannten Dokumenten innerhalb des in Absatz 4.3 genannten Zeitraums ab. Zahlungsanträge, denen nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind, werden abgelehnt, um eine korrekte und zeitnahe Bearbeitung der Anreize zu gewährleisten.

Im Fall der in Typ 7 vorgesehenen Anreize wird die FA Unterstützung von der Electric Mobility Network Management Entity (EGME - Entidade Gestora da Rede de Mobilidade Elétrica) einholen, um Fragen im Zusammenhang mit dem Anschluss von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge an das Mobi.E-Netzwerk zu klären.

Anträge werden ausschließlich online eingereicht. Bitte beachten Sie, dass Anträge und zugehörige Dokumente, die auf andere Weise versandt werden, nicht berücksichtigt werden.

Anträge sind auf ein Fahrzeug begrenzt. Elektrische Stadtfahrräder, konventionelle Stadtfahrräder, Lastenfahrräder, Elektromotorräder und Elektromotorroller, die von einer juristischen Person gekauft wurden, auf maximal 4 Fahrzeuge.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an incentivovbe@fundoambiental.pt wenden.

Quelle: Fundo Ambiental

*Das beigefügte PDF ist nur auf Englisch verfügbar

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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