G01D - Hausangestellte
Kategorie : Allgemeines
G01D - Hausangestellte
Ob Vollzeit oder nur wenige Stunden pro Woche: alle Hausangestellten haben Anspruch auf sozialen Schutz. Dementsprechend müssen die Arbeitgeber Pflichten übernehmen und einige Formalitäten befolgen.
Eine dieser Pflichten besteht darin, die Segurança Social (durch Übersendung des Vertrags) https://www.segsocial.pt/inicio zu informieren und die entsprechenden Beiträge/Zahlungen zu leisten. Die Nichteinhaltung kann als Straftat angesehen werden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 360 Tagen und einer Geldstrafe von bis zu 180.000 € geahndet werden. Zusätzlich zur Einstufung als Straftat der nicht angemeldeten Hausarbeit wurden durch die „Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (Agenda do Trabalho Digno) weitere Änderungen an der Regulierung der Hausarbeit vorgenommen. Nachfolgend einige Beispiele:
40-Stunden-Woche – die normale Arbeitszeit wurde von 44 auf 40 Stunden/Woche verkürzt. Bei im Hause wohnenden Arbeitnehmern erhöht sich die Nachtruhe von 8 aufeinanderfolgenden Stunden auf 11 Stunden und darf – wie in der allgemeinen Regelung – nur aus Gründen höherer Gewalt oder wenn der Arbeitnehmer mit der Betreuung von Senioren oder Kindern bis zu drei Jahren beschäftigt ist, unterbrochen werden.
Beschäftigung von Minderjährigen unter 16 Jahren – diese Möglichkeit bleibt bestehen, sie müssen jedoch die Pflichtschulbildung abgeschlossen haben oder diese Klassenstufe besuchen.
Urlaub – jetzt entsprechend dem Arbeitsgesetz geregelt. Bei Verstößen gegen Urlaubsansprüche beträgt die Entschädigung nicht mehr das Doppelte, sondern das Dreifache des Entgelts. Der Arbeitnehmer kann auch auf Urlaubstage verzichten, die 20 Arbeitstage überschreiten; in diesem Fall steht ihm zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt das für die nicht genommenen Urlaubstage anfallende Urlaubsgeld zu (Lei nº 7/2009, Art. 238, 5).
Ablaufen des Vertrags – Der Vertrag kann aufgrund wesentlicher Veränderungen im Familienleben des Arbeitgebers auslaufen, beispielsweise wenn die Arbeit die Kinderbetreuung ist und diese nicht mehr auf Hilfe angewiesen sind. Das neue Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten mindestens sieben Tage im voraus über die Kündigungsgründe zu informieren; diese Frist beträgt 15 Tage bei Verträgen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren und 30 Tage, wenn er länger als zwei Jahre gelaufen ist.
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für häusliche Dienstleistungen von der IRS abzusetzen. Dies stellt einen Anreiz für Steuerzahler dar, Hausarbeit zu melden, da nur die deklarierte Arbeit berücksichtigt werden kann. Steuerzahler, die dies tun, können im nächsten Jahr bis zu 150 Euro zurückerhalten (ebenso wie allgemeine Familienausgaben oder Gesundheits- oder Bildungsausgaben). In diesem Fall liegt die Grenze bei 5 % der jährlichen Gesamtausgaben, maximal jedoch bei 150 Euro.
Was gilt als Hausarbeit?
Als Hausangestellte gilt jede Person, die einer anderen Person regelmäßig und gegen Vergütung eine Reihe von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Haushaltsführung erbringt. Dazu zählen Tätigkeiten wie:
- Unterstützung und Hilfe für Kinder oder Senioren
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Kleidungspflege
- Putzen und aufräum
- Aufpassen auf und Versorgung von Haustieren
- Gartenarbeit
- Nähen
Arbeitsvertrag für Hausangestellte
Der Arbeitsvertrag (Beispiel s. Anlage 1) für einen Hausangestellten muss die Identifizierung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Arbeitszeit, die Aufgaben, die Arbeitsstelle, den Lohn und die Regelung der Ruhe- und Urlaubstage enthalten. Das Gehalt kann auf Stunden-, Tages-, Wochen- oder Monatsbasis vereinbart werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld müssen dem Wert des Monatsgehalts entsprechen. Arbeitsverträge müssen Schriftform haben.
So melden Sie den Vertrag bei der Sozialversicherung an
Die Anmeldung des Hausangestellten bei der Segurança Social muss bis spätestens 15 Tage vor Arbeitsbeginn erfolgen. Dies kann persönlich oder per E-Mail oder Einschreiben an die für den Arbeitgeber zuständige Zweigstelle erfolgen, durch Übersendung des Modelo RV 1009 you can find it here: Modelo RV 1009, unter Beifügung der dort angegebenen Unterlagen, wie Ausweispapiere und einer Kopie des Vertrages. Es ist auch möglich, die Aufnahme einer neuen Hausangestellten über die Segurança Social Direta mitzuteilen, sofern noch keine Bezahlung erfolgt ist (in diesem Fall ist es weiterhin erforderlich, das Formular RV 1028 auszufüllen und den üblichen Verfahren zu folgen).
Sie können keine Arbeitnehmer anmelden, die mit Ihnen verwandt sind.
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer noch nicht bei der Segurança Social registriert ist, muss zunächst diese Registrierung abgeschlossen werden und sobald er im Besitz seiner Identifikationsnummer (NISS) ist, muss die Segurança über den Vertrag informiert werden. Wenn er bereits registriert, aber nicht als Hausangestellter tätig war, muss diese Formalität ebenfalls erledigt werden.
Der Arbeitnehmer wiederum muss den Arbeitsbeginn ebenfalls mitteilen und kann dies gemeinsam mit dem Arbeitgeber oder innerhalb von 48 Stunden ab dem Tag des Beginns der Tätigkeit tun.
Handelt es sich bei dem Arbeitnehmer um einen Ausländer oder Staatenlosen, ist es gemäß Decree-Law 13/2023, of April 13 nicht mehr zwingend erforderlich, den Abschluss eines Arbeitsvertrags sowie dessen Kündigung der Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT - Autoridade para as Condições de Trabalho) mitzuteilen. Allerdings muss der Arbeitnehmer über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Arbeitsvisum verfügen und bei den Finanças registriert sein.
Mitteilung der Anstellung einer Hausangestellten online: Schritt für Schritt
Gehen Sie auf der Segurança Social Direta seite zu Emprego (Beschäftigung) > Serviço Doméstico (Haushaltshilfe). Wählen Sie dann Comunicar Vínculo (Melden) und bestätigen Sie. Als nächstes folgen die Personalien des Arbeitnehmers, wofür Sie die jeweilige NISS oder NIF sowie das Geburtsdatum angeben müssen.
Geben Sie das Datum des Arbeitsbeginns ein, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Meldung 15 Tage vorher erfolgen muss. Geben Sie die Art der Vergütung an (täglich, stündlich oder monatlich). Klicken Sie abschließend auf Comunicar Vínculo (Melden).
Als Ergebnis erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht, die auch an den Arbeitnehmer gesendet wird.
SO BERECHNEN SIE DIE SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Bei der Anmeldung bei der Segurança Social müssen Sie das Beitragssystem angeben, das der Arbeitnehmer wählt – konventionell oder auf der Grundlage eines tatsächlichen Entgelts (Realvergütung). Das erste wird auf der Grundlage des Sozialhilfeindex (509,26 € im Jahr 2024) berechnet, was 2,94 € pro Stunde ergibt. Beim zweiten Verfahren erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des tatsächlich gezahlten Lohnes. Um sich für letzteres zu entscheiden, muss dies im Vertrag angegeben werden und der Verdienst darf nicht unter dem nationalen Mindestlohn liegen (Festland 820 €, Madeira 850 € und Azoren 861 €). Darüber hinaus darf der Arbeitnehmer im Jahr 2024 nicht älter als 66,4 Jahre sein und muss ein ärztliches Attest vorlegen, das bestätigt, dass er für die Tätigkeit geeignet ist.
Mit Ausnahme des Arbeitslosengeldes (das nur Arbeitnehmern zugutekommt, die die Realvergütung gewählt haben) genießen alle Hausangestellten Sozialschutz bei Krankheit, Elternschaft, Berufskrankheiten, Invalidität, Alter und Tod.
Nachfolgend einige Beispiele zur Berechnung der Segurança-Social-Beiträge mit den Beträgen, die vom Arbeitgeber gezahlt und vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten werden:
Konventionelles monatliches Regime
Monatsgehalt: 820 Euro
Beitragssatz: 28,3 % (144,12 Euro)
Arbeitgeber: 18,9 % (96,25 Euro)
Arbeitnehmer: 9,4 % (47,87 Euro)
Realvergütung
Monatsgehalt: 820 Euro
Beitragssatz: 33,3 % (273,06 Euro)
Arbeitgeber: 22,3 % (182,86 Euro)
Arbeiter: 11 % (90,20 Euro)
Wenn der Arbeitnehmer Dienstleistungen für mehr als einen Arbeitgeber erbringt, muss jeder Arbeitgeber den monatlichen Mindestbetrag (entsprechend 30 Stunden) an die Sozialversicherung zahlen, auch wenn es sich um eine geringere Anzahl von Arbeitsstunden handelt. In diesem Fall beträgt der angewandte Beitragssatz ebenfalls 28,3 Prozent.
Konventioneller Zeitplan
Lohn/Stunde: 8 Euro
Stunden pro Monat: 20 (Mindestbetrag für 30 Stunden)
Monatsgehalt: 160 Euro
Beitragssatz: 28,3 % (23,52 Euro)
Arbeitgeber: 18,9 % (15,71 Euro)
Arbeitnehmer: 9,4 % (7,81 Euro)
Der Arbeitgeber muss die Beiträge zwischen dem 10. und 20. des Monats, der auf den Monat folgt, auf den sie sich beziehen, in den Filialen der Segurança Social, per Homebanking oder an einem Geldautomaten entrichten. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Lohn abgezogen.
Bis zum 10. Februar des Folgejahres muss der Arbeitgeber über das Finanças Portal (Sie müssen sich zunächst mit Ihrer NIF und Ihrem Passwort anmelden) außerdem das Modelo 10 mit den im Vorjahr an den Arbeitnehmer gezahlten Beträgen und dem Wert der an die Sozialversicherung gezahlten Beiträge einreichen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie ihn ausfüllen sollen, bitten Sie Ihren Steuerberater um Hilfe.
Wenn das Entgelt über dem monatlichen Mindestlohn liegt, muss der Arbeitgeber für die Steuervorauszahlung auf die IRS auf dem Finanzportal jeden Monat eine Einkommenserklärung einreichen, durch die automatisch der Zahlungsleitfaden erstellt wird. In diesen Fällen ist die Vorlage des Modells 10 nicht erforderlich.
EINE ARBEITSUNFALLVERSICHERUNG IST OBLIGATORISCH
Der Abschluss einer Arbeitsunfallversicherung für Hausangestellte gewährleistet Schutz, wenn der Arbeitnehmer sich verletzt, sei es während der Erbringung der Dienstleistung oder auf der Fahrt zwischen dem Arbeitsplatz und der Wohnung oder sogar zwischen den Arbeitsplätzen, wenn der Arbeitnehmer mehr als einer Beschäftigung nachgeht.
Diese Pflicht gilt nicht nur für Vollzeit-Hausangestellte, sondern auch für diejenigen, die ihre Aufgaben nur wenige Stunden pro Woche wahrnehmen.
Im Falle eines Unfalls deckt die Versicherung medizinische Kosten, Transportkosten für eventuelle Behandlungen, Entschädigungen bei vorübergehender oder dauerhafter Invalidität sowie in Extremsituationen Sterbegeld und Bestattungskosten ab.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Das Gesetz schreibt vor, dass am Arbeitsplatz ein Erste-Hilfe-Kasten vorhanden sein muss, dessen Inhalt von der Art der Arbeit abhängt. Gleichzeitig tragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Verantwortung für sicheres Arbeiten.
Für weitere Informationen empfehlen wir Mitgliedern, sich professionell beraten zu lassen (Buchhalter kennen die Einzelheiten) oder sich direkt an die Segurança Social zu wenden, unter 300 502 502 (drücken Sie die 3). Wir sind uns nicht sicher, ob die Person am Telefon Englisch kann. Sorgen Sie daher dafür, dass Sie jemanden bei sich haben, der Ihnen helfen kann.
Nützliche Links:
- www.seg-social.pt
- https://www.seg-social.pt/trabalhador-do-servico-domestico
- https://diariodarepublica.pt/dr/detalhe/lei/13-2023-211340863
Quelle:
Deco Proteste
Segurança Social