H01D - Wohngenehmigung
Kategorie : Wohnen
H01D - Wohngenehmigung
Dieses Dokument wird sowohl "Licenςa de Habitaςao" als auch "Alvara de Licenςa de Utilizaςao" genannt, beide Begriffe sind gebräuchlich, aber meinen dasselbe. Diese Lizenz wird von Ihrer "Câmara Municipal" ausgegeben und bestätigt, daß das Gebäude entsprechend den Bauvorschriften errichtet wurde und zu welchem Zweck das Gebäude genutzt werden kann. Sie sollten das Dokument erhalten haben, bevor Sie ein neu errichtetes Haus beziehen. Wenn Sie ein bereits stehendes Haus kaufen, sollten Sie sich versichern, dass die Lizenz ausgegeben ist und dass das Gebäude für Wohnzwecke genutzt werden darf.
NEUBAUTEN
Der Neubau eines Hauses erfordert eine Baugenehmigung (Alvara de Licenςa de Construςao) der Camara. Nach Fertigstellung soll der Bauherr (oder sein Vertreter) eine Wohngenehmigung (Alvara de Licenςa de Utilizaςao) beantragen. Dieser Antrag wird der Baubehörde (Secção das Obras) der Camara vorgelegt und muss von einer Erklärung des aufsichtführenden Ingenieurs (tecnico responsável pela direcςao da obra) begleitet sein. Diese Erklärung bestätigt, dass der Bau entsprechend den Plänen und für die Zwecke, wie sie im Antrag für die Baugenehmigung dargelegt wurden, ausgeführt wurde.
Für die Erteilung der Wohngenehmigung sind verschiedene Unterlagen nötig, die je nach örtlicher Câmara unterschiedlich sein können. Im allgemeinen wird das von dem o.g. Ingenieur erledigt. Einige der nötigen Unterlagen sind:
Akustik-Bewertung;
Energiezertifikat;
Zertifikat für Elektro-Installationen – CERTIEL
Telekommunikations-Zertifikat
Endgültige Baupläne, unterzeichnet vom Ersteller
Gasinspektions-Zertifikat
Baujournal
Der nächste Schritt variiert. Einige Câmaras werden Sie schriftlich über Zeit und Datum der Inspektion (vistoria) unterrichten, die von einer Gruppe von Spezialisten der Câmara durchgeführt wird. Diese wird normalerweise aus einem Bauinspektor der Câmara, einem Vertreter der Feuerwehr und einem Vertreter des Gesundheitsamtes bestehen. Es wird erwartet, dass Sie bei dieser Inspektion anwesend sind. Das Gesetz verlangt die Durchführung der Inspektion innerhalb von 45 Tagen nach Stellung Ihres Antrages auf Wohngenehmigung. Sie müssen jedoch noch das schriftliche Dokument (Alvara de Licenςa de Utilizaςao) der Câmara erhalten. Wenn eine Inspektion durchgeführt wurde und die Inspektoren darin übereinstimmen, dass das fertige Gebäude der Baugenehmigung entspricht, sollte Ihre Wohngenehmigung innerhalb von 5 Tagen erteilt werden.
Einige Câmaras verlangen keine Inspektion und akzeptieren die Erklärung des aufsichtführenden Ingenieurs als ausreichenden Nachweis für die Bauausführung entsprechend den für die Baugenehmigung vorgelegten Originalplänen.
Die Câmara wird die Wohngenehmigung normalerweise an die Postadresse senden, die auf dem Bauantrag steht. Sollten Sie sie nicht innerhalb der erwarteten Zeit erhalten, gehen Sie zum Bauamt (Secςao das Obras) der Câmara und fragen nach dem Grund.
KAUF EINES HAUSES
Wenn der Verkäufer nicht in der Lage oder willens ist, Ihnen eine Kopie der Wohngenehmigung zu geben, bitten Sie beim Bauamt (Secção Obras) oder im Espaço Cidadão (Bürgerbüro) um eine Kopie des Certidão da Alvara de Licenςa de Utilizaςao des Hauses. Sie werden wahrscheinlich die genaue Lage und Adresse des Gebäudes sowie Einzelheiten seiner Registrierung benötigen (caderneta predial – s. Bulletin H02). Wenn keine Wohngenehmigung existiert, überlegen Sie sich sorgfältig, ob Sie die Kaufverhandlungen weiterführen. Jedoch ist eine Wohngenehmigung für Häuser, die vor 1951 errichtet wurden und diese damals nicht brauchten, nicht erforderlich. Besprechen Sie das mit Ihrem Anwalt. Er wird Ihnen vielleicht empfehlen, die Vorlage der Wohngenehmigung bzw. die Bestätigung, dass das Haus diese nicht benötigt, in den Vorvertrag aufzunehmen. Lassen Sie sich nicht durch Versprechungen einwickeln, dass schon alles klappen werde. Wenn das Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder für einen anderen Zweck als den von Ihnen vorgesehenen genehmigt wurde, ist die Legalisierung oder die Änderung der Genehmigung eine zeitaufwendige bürokratische Prozedur, ohne Erfolgsgarantie.
HAUSVERKAUF
Die Regeln haben sich im Rahmen des neuen Simplex-Programms der Regierung über städtische Genehmigungen geändert. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, dass der Verkäufer bei der Unterzeichnung der Urkunde die technische Akte (Ficha Técnica) und die Wohngenehmigung (Licença de Habitação/Utilização) vorlegt.
Erklärtes Ziel dieser Maßnahme ist es, den Prozess des Kaufs und Verkaufs von Immobilien zu vereinfachen, aber natürlich kann dies Risiken für den Käufer mit sich bringen. Obwohl der Notar die Pflicht hat, den Käufer bei der Unterzeichnung der Urkunde auf die Möglichkeit des Nichtvorhandenseins dieser Titel hinzuweisen, ist es ohne die tatsächlichen Dokumente nicht möglich zu überprüfen, ob der Bau den Sicherheitsstandards oder den von der Câmara Municipal genehmigten Plänen entspricht.
Es wird dringend empfohlen, dass jeder, der eine Immobilie kaufen möchte, weiterhin Unterlagen vom Verkäufer anfordert, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder einen Immobilienmakler handelt.