L02D - Boote
Kategorie : Freizeit
L02D - Boote
ANSCHAFFUNG EINES BOOTES
Wenn sie ein Boot erwerben, beachten Sie bitte die Zulassungsvorschriften und dass diese für einen in Portugal bereits zugelassenen Bootstyp einfacher sein könnten. Auch für Sportboote ist ein Bootsführerschein notwendig. Fachhändler können Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die hier gegebenen Informationen sind ein Wegweiser durch die gültigen Vorschriften, enthalten aber nicht alle Einzelheiten. Bevor Sie ein Boot kaufen oder benutzen, machen Sie sich bei der Hafenmeisterei (Capitania do Porto) über Vorschriften und Beschränkungen kundig.
DAS GESETZ UND DER BOOTSEIGNER
Alle Boote über 2,50 m müssen registriert werden. Dies geschieht bei der örtlichen Hafenmeisterei, Sie brauchen dazu Ihren Ausweis und einen Kaufnachweis, normalerweise eine Firmenquittung. Wenn Sie von Privat kaufen, benötigen Sie die Registrierungsunterlagen des früheren Besitzers, seinen Identitätsnachweis und ein ausgefülltes Verkaufsformular. Wenn das Boot eingeführt wird, braucht man die Registrierungsunterlagen des Ursprungslandes und eine notariell beglaubigte Bescheinigung des Privatverkäufers oder eine Firmenrechnung.
Der Käufer hat eine Frist von 12 Monaten, um das Schiff auf seinen Namen zu registrieren. Die Registrierung muss unverzüglich unter Beifügung des aktualisierten Eigentumstitels (Título de Propriedade) an die DGRM – Divisão da Frota, an die E-Mail-Adresse: mail.df@dgrm.mm.gov.pt gesendet werden.
Boote unter 6 m mit Außenbordmotor werden vom örtlichen Hafenmeister inspiziert und abgenommen. Größere Boote und solche mit Innenbordmotor müssen in Lissabon abgenommen werden. Bei importierten Booten muss die Typzulassung vor der Abnahmeinspektion vorgelegt werden. Folgende Papiere müssen immer mitgeführt werden: die Registrierung (livrete de embarcação); der Sportbootsführerschein, gültig für das Boot und die entsprechende Zone (carta de desportista náutico, carta de navigador de recreio); Haftpflichtversicherung (seguro de responsabilidade civil). Die Versicherung ist für manche kleine unmotorisierte Boote nicht erforderlich.
Besitzer von Sportbooten müssen eine Leuchtturmgebühr (taxa de farolagem) und eine Stempelgebühr (imposto de selo) entrichten. Die Boote müssen die Registriernummer, ihren Namen und den des Heimathafens tragen.
YACHTEN, MOTORBOOTE UND KLEINE FISCHERBOOTE
An konzessionierten Badestränden ist innerhalb eines Abstandes von 100 m zum Strand jegliche Schiffahrt verboten, ausgenommen sind ausgewiesene Zufahrten. Entlang aller anderen Küsten ist die Schiffahrt innerhalb des 100 m - Küstenstreifens eingeschränkt; Schiffe dürfen sich der Küste nähern, aber nur mit geringster Fahrt und nur zum Ein- und Ausbooten von Passagieren. Die Schiffahrt ist frei jenseits des 100 m - Küstenstreifens sowie in Zonen, die als Ankerplätze, für Schiffsverkehr oder Wassersport ausgewiesen sind.
Sportboote werden, ihrem Gebrauch entsprechend, wie folgt klassifiziert:
Typ | Schiffahrtszone |
1 | Unbegrenzt |
2 | Bis 200 Meilen vom Heimathafen |
3 | Bis zu 40 Meilen Küstenentfernung |
4 | Bis 25 Meilen vom Heimathafen und 6 Meilen Küstenentfernung. |
5 | Zonen, die vor starkem Wellengang, Bugwellen und Flußströmungen geschützt sind. Motor- oder Segelboote bis 3 Meilen Küstenentfernung. Ruderboote bis zu 1 Meile Küstenentfernung. |
BOOTSFÜHRERSCHEINE
Bootsführerscheine müssen dem Bootstyp und der Schiffahrtszone entsprechen (s. Tabelle). Sie können in den meisten Wassersportclubs (z.B. Associação Naval Infante de Sagres) erworben werden, die Kurse geben und Prüfungen abhalten.
Schiffahrtszone *ER embarcação de recreio-Freizeitboot | Bootsführerschein |
Unbegrenzt seegehend | Patrão de alto mar |
Halter darf bis zu 40 Meilen von der Küste entfernt navigieren | Patrão de costa |
Halter darf bis zu 6 Meilen von der Küste und 25 Meilen von einem sicheren Hafen entfernt navigieren | Patrão local |
Halter darf ein RE bis zu 3 Meilen von der Küste und 10 Meilen von einem Nothafen entfernt navigieren, nur bei Tageslicht, mit folgende begrenzungen :
| Marinheiro |
Halter darf ein bis zu 6 Meter langes RE mit Segel oder Motor, Leistung bis zu 4.5 kW, bis zu 1 Meile von der Küste (niedrige Seelinie) und 3 Meilen von einem Nothafen entfernt führen, nur bei Tageslicht. Sie sind von der Lichtsignalpflicht befreit, solange sie zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang fahren. | Marinheiro Júnior |
Bootsführerscheine müssen mit 70 Jahren erneuert werden, dann alle 5 Jahre und ab 80 alle zwei Jahre.
MARINAS, CLUBS
Marinas und Clubs finden Sie in den Gelben Seiten. Sie bieten Ankerplätze und organisieren Rennen und andere Wettbewerbe, Trainigskurse und gesellige Veranstaltungen.
BOOTSTRANSPORT
Das Zugfahrzeug muss die zugehörigen Warnzeichen tragen, der Anhänger die zugehörigen Warnleuchten und Reflektoren. Die maximalen Gewichte und Ausmaße sind im Código da Estrada (StVo) aufgeführt und sind von den Spezifikationen von Zugfahrzeug und Anhänger abhängig.