M04D -Fahrzeugeinfuhr

Kategorie : Autofahren

M04D -Fahrzeugeinfuhr

Sie möchten Ihr Auto nach Portugal importieren? Sie müssen den Ablauf, die Steuerbefreiung und die erforderlichen Dokumente kennen. Weitere Informationen erhalten Sie hier in diesem umfassenden Bulletin.

Dauernde Einfuhr
Der einfachste Weg, zu einem Fahrzeug mit gültigen portugiesischen Papieren zu kommen, ist, eines bei einem zugelassenen Händler zu kaufen, der es für Sie zulässt. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, Kundendienst, Garantien und Ersatzteile in nächster Nähe zu haben. Jedoch ist die Einfuhr möglich, und sie kann für neu Zugezogene Steuervorteile haben, wenn sie den Fahrzeug mehr als 6 Monate besitzen.

Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug darf pro Kalenderjahr nicht länger als 6 Monate (in Folge oder unterbrochen) in Portugal verbleiben, bei längerer Dauer muss es durch Import legalisiert werden. 

Personen, die vor ihrer Ankunft in Portugal mindestens 6 Monate in einem anderen Land gewohnt haben und dies beweisen können ( durch Versorgerrechungen), können unter gewissen Umständen von der Autosteuer (Imposto Sobre Veículos, ISV) befreit werden, beim Importieren eines eigenen Fahrzeugs, das in demselben Land zugelassen ist. Schwerbeschädigte, die ihren Wohnsitz nach Portugal verlegen oder schon hier leben, können ebenfalls befreit werden. 

Neu Zugezogene müssen das Fahrzeug im Land ihres letzten Wohnsitzes gekauft haben, es darf nicht steuerbefreit gewesen sein, und es muss mindestens 6 Monate vor dem Umzug (es gilt das Datum auf der Abmeldebescheinigung des bisherigen Wohnsitzes) im  eigenen Besitz gewesen sein. Bei Verlegung des Erstwohnsitzes nach Portugal muss der Erstwohnsitz im Ursprungsland aufgegeben werden, und zwar bevor man in Portugal Resident wird. Die Steuerbefreiung muss innerhalb  von 12 Monaten nach dem Umzug beantragt und abgeschlossen sein.

Der Antrag kann nur online gestellt werden, indem die Fahrzeug-Zollerklärung (Declaração Aduaneira de Veículo, DAV) ausgefüllt wird. Hierfür benötigt man das Passwort (Senha) der Webseite des portugiesischen Finanzministeriums Portal das Finanças. Das Verfahren kann dadurch kompliziert sein, dass die finanças-Webseite nur auf Portugiesisch verfügbar ist, und das Importverfahren hat viele Fachbegriffe, daher empfehlen wir Mitglieder, einen Agenten zu beauftragen, der bei diesem Prozess hilft. Wenn das Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land stammt, ist es zwingend erforderlich, einen Agenten (Import/Export-Agent – auf Portugiesisch Despachante) in den Prozess eingebunden zu haben.

Wird ein Fahrzeug unter Befreiung von der ISV importiert, so kann es nur bis höchstens 12 Monate nach Abschluss der Einfuhr verkauft werden, andernfalls wird diese Steuer in voller Höhe fällig, dazu kommt noch eine Geldstrafe.

Wenn Sie ein Fahrzeug ohne ISV-Befreiung einführen möchten, müssen Sie innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise des Fahrzeugs in Portugal eine Registrierung beim Zoll vornehmen.

Portugiesische Zulassung (matrícula) 
Das IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes) ist die staatliche Zulassungsstelle, sie registriert die Eigentümer und Fahrzeug und vergibt die Autonummern. 

Portugiesische Nummernschilder für ein früher im Ausland gemeldetes Fahrzeug werden nur ausgegeben, wenn die technischen Daten den portugiesischen und/oder EU - Standards entsprechen. Dies wird im Certificado de Conformidade (nur von EU-Ländern ausgestellt) bestätigt. Wenn Sie dieses Zertifikat nicht haben, müssen Sie einen Datenabgleich  (homologação) besorgen, der die Übereinstimmung mit den portugiesischen Standards bescheinigt.

Wenn das Modell keine port. Typzulassung hat, aber in einem anderen EU - Land zugelassen war, dann wird das Original oder eine beglaubigte Kopie der Zulassungsbescheinigung des Herstellers aus diesem Land verlangt. Ebenfalls nötig ist eine IPO-Inspektion (= TÜV) in einem zugelassenen Prüfzentrum. Für Motorräder schließt diese einen Lärmtest ein. 

Nach Vorlage der Dokumente wird eine Inspektion durchgeführt, um die Fahrzeug- und Motornummer, die Zahl der Sitzplätze sowie die Übereinstimmung der Beleuchtung und der Sicherheitseinrichtungen mit den portugiesischen Standards zu bestätigen. Diese Inspektion kann im Moment nur in bestimmten Inspektionszentren (Centro de Inspecção Classe B) durchgeführt werden. 

Sie können sie HIER finden, indem Sie wählen: categoria > categoria B, dann den concelho (Gemeinde) und dann auf „Listar“ klicken. Wenn in der Gemeinde kein Centro existiert, erhalten Sie die Meldung: „Não foram encontrados registos para a pesquisa efectuada“.

Agenturen
Zahlreiche Einrichtungen können die Fahrzeug-Zulassung erledigen, z.B. der portugiesische Automobilclub (Automóvel Clube de Portugal, ACP), Zollagenten (Despachante Oficial) und Serviceagenturen. Sie können für Agenturen unter Agências de Documentação und Despachante Oficial online suchen, einige finden Sie auch im afpop ADvantage Verzeichnis auf die  CONNECT webseite.

Autosteuer (Imposto Sobre Veiculos, ISV) 
Diese Fahrzeugsteuer ist eine Anmeldesteuer, die einmalig bei der Erstregistrierung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeug in Portugal fällig wird.

Die ISV errechnet sich aus Hubraum und Alter (nur bei EU zugelassene Fahrzeuge) sowie der CO2-Emission des Fahrzeuges. Für gebrauchte importierte EU Fahrzeuge gibt es einen Nachlass. Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn es mehr als 6.000 km gelaufen und älter als 6 Monate ist (im Herkunftsland) – wird nur eine dieser Voraussetzungen erfüllt, gilt das Fahrzeug als neu. Dieser Nachlass hängt vom Alter des Autos ab.

 Auf der portugiesischen Zollwebsite (Portal das Finanças) steht ein ISV-Simulator zur Verfügung, der den ISV für ein Fahrzeug berechnen kann. Die Anleitung und Informationen zur Durchführung dieser Simulation finden Sie in unserem Fact Sheet/21 - ISV Simulator (nur auf Englisch). Für diesen Simulator benötigen Sie Ihr persönliches Passwort für die Finance-Website.

Die ISV für den Import von Wohnmobilen (Tabelle B) bleibt mit einem auf 30 % reduzierten Satz für 2023 unverändert, steigt aber progressiv 2024 auf 40 %, 2025 auf 60 %, 2026 auf 80 % und 2027 auf 100 %. 

Beim Import eines Nicht-EU-Fahrzeugs – IVA und Zollsteuern

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land fallen zusätzlich IVA und Zollsteuern (taxa aduaneira) an.

Während der ISV den Fahrzeugwert nicht berücksichtigt, da dieser nur anhand des Hubraums und des CO2-Ausstoßes berechnet wird, hängt der zu zahlende Betrag für Zollgebühren und IVA direkt vom Fahrzeugwert ab, weil die berechnete Steuer ein Prozentsatz des Wertes ist.

Der auf der Kaufrechnung ausgewiesene Betrag ist der Wert, der für die IVA-Berechnung und Zollgebühren berücksichtigt wird. Beim Kauf von einer Privatperson handelt es sich um den auf der Verkaufserklärung ausgewiesenen Wert. Liegt Ihnen keine Verkaufserklärung vor, reicht grundsätzlich ein Zahlungsnachweis (Überweisungsnachweis). Wenn es in bar war, können Sie dies angeben, aber wenn der Zoll (Alfandega) den Wert für zu niedrig hält, kann er beschließen, den Marktwert anzugeben.

Zum Beispiel:

Wenn auf der Rechnung oder Verkaufserklärung angegeben ist, dass das Fahrzeug 10.000 Euro gekostet hat, wird es wie folgt berechnet:

Zollgebühren 10 % = Fahrzeug 10.000 Euro x Gebühr 0,1 = 1.000 Euro

IVA 23% = (Fahrzeug 10.000 Euro + Zollgebühren 1.000 Euro) x Steuer 0,23 = 2.530 Euro

Der IVA-Betrag beträgt immer 23%.

Der Wert der Zollgebühren kann je nach Fahrzeugtyp und Herkunftsland zwischen 0% und 10% variieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Zollgebühren und IVA auf der Summe aller Kosten berechnet werden, nicht nur auf den Kosten des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug beispielsweise per LKW ankam und diesen Transport bezahlt war oder Sie eine Transportversicherung bezahlt haben, werden diese Kosten auch bei der Berechnung von Zollgebühren und IVA berücksichtigt.

Wenn Sie als neu Resident in Portugal ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren und die ISV-Befreiung beantragen, können Sie auch eine Befreiung von der IVA und den Zollsteuern beantragen.

Dokumente, die im Allgemeinen für die Einfuhr von ausländische Fahrzeuge,für Alfandega und IMT benötigt werden:

•             Europäische Typgenehmigung (Certificate of Conformity, COC) 

•             Technische Inspektion in einem Prüfzentrum der Klasse B

•             Fahrzeug-Papiere im Original

•             Fahrzeug-Zollerklärung DAV (s.o.)

•             Portugiesische Steuernummer (número de contribuinte)            

•             Pass oder Personalausweiss

•             Führerschein

•            Certificado/Cartão de Residência

Für die Steuerbefreiung brauchen Sie normalerweisse außerdem:

•             Offizielle Abmeldung aus dem Heimatland (oder vom Konsulat)

•             Rechnung für den Kauf des Fahrzeugs, darin angegeben der Kaufpreis und der Kilometerstand beim Kauf

•            Bestätigung der finanças, dass in den letzten drei Jahren in Portugal keinerlei Einkünfte erzielt wurden

•             Fahrzeug-Brief, in dem der Importierende für mind. die letzten 6 Monate als Eigentümer eingetragen sein muss

•             Versorger-Rechnungen aus dem Herkunftsland auf Ihren Namen für die letzten 6 Monate

•            Vollmacht, mit der der Zoll Ihren Status bei Finanzamt und Sozialversicherung überprüfen kann.

Hier ein Beispiel in Portugiesisch:

Eu (Name) abaixo assinado, residente em (Adresse), contribuinte nº (Steuernummer), portador do BI/Passaporte nº (Passnummer) autoriza a Alfandega de ..... (Sitz der regionalen Zollbehörde, für die Algarve = Faro) a proceder a consulta da minha situação tributária e contribuitiva nos termos da Dec. Lei nº 114/2007 de 19 de Abril.

Data: (Datum)

Assinatura: (Unterschrift)

Elektrische Autos (100% elektronisch)
Wenn das Elektroauto aus einem EU-Land importiert wird, ist es vollständig von der ISV befreit, d.h. Sie zahlen in Portugal keine Steuern, solange die Mehrwertsteuer im Herkunftsland gezahlt wurde und es als Gebrauchtwagen gilt.

Bei Importen aus einem Land außerhalb der EU hängen die Steuerkosten vom Herkunftsland ab. Sie zahlen keine ISV, aber Sie zahlen Zollkosten und IVA.

Auch Hybride, Plug-in-Hybride, Erdgasfahrzeuge (NG/CNG/LNG) und 7-Sitzer können unter bestimmten Umständen von einer Steuerermäßigung profitieren.

Kinderreiche Familien zahlen nur dann 50 % des ISV, wenn Sie die nachstehenden Kriterien* erfüllen. Personen mit einer Erwerbsunfähigkeit von mindestens 60 % sind von der Zahlung der ISV befreit.

* Um von der Befreiung profitieren zu können, muss:

  • das Auto mehr als 5 Sitzplätze haben

  • es ein PKW (ligeiro) sein

  • der CO2-Ausstoß von NEFZ-Fahrzeugen unter 150 g/km liegen

  • der CO2-Ausstoß von WLTP-Fahrzeugen darf bei Diesel bis zu 160 g/km und bei Benzin bis zu 180 g/km betragen

  • die Familie aus mehr als drei abhängigen Personen bestehen oder aus drei abhängigen Personen, von denen zwei unter 8 Jahre alt sind

  • der Antrag im Voraus gestellt werden.         

  • Die Befreiung darf 7.800 € nicht überschreiten (alle darüber hinausgehenden Beträge müssen bezahlt werden).

  • Es kann nur ein Fahrzeug pro Familie befreit werden.

  • Das Fahrzeug darf im ersten Jahr nicht verkauft werden.

  • Wenn das Auto vor Ablauf von 5 Jahren verkauft wird, muss die ISV für die verbleibende Zeit  bezahlt werden

  • Die Befreiung kann nur alle 5 Jahre beantragt werden (außer wenn das Auto gestohlen wurde oder einen Unfall hatte).

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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