N02D - Abwicklung des Nachlasses

Kategorie : Recht

N02D - Abwicklung des Nachlasses

Eine Übersicht über die rechtlichen Verfahren zur Abwicklung des Nachlasses einer verstorbenen Person in Portugal. Sie umfasst die Schritte zum Erhalt von Testamentskopien, zur Ermittlung der Begünstigten, zur Bewertung von Vermögenswerten, zur Ermittlung und Beseitigung von Schulden, zur Kündigung von Dienstleistungen, zur Benachrichtigung von Behörden, zum Verkauf von Vermögenswerten und zur Verteilung von Erbschaften.

Einleitung
Nach einem Todesfall hat man außer der unmittelbaren Organisation der Bestattung noch etliche weitere Aufgaben. Es gibt bestimmte fristgebundene gesetzliche Vorschriften bei der Auflösung eines Nachlasses. Dieses Bulletin bezieht sich nur auf die portugiesischen Regeln. Ausländische Testamente müssen in dem Land abgewickelt werden, in dem sie aufgesetzt und beglaubigt wurden. In Portugal ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers oder Nachlaßverwalters unüblich. Wenn jedoch jemand dazu ernannt wurde, wird er von den Gerichten akzeptiert. Im andern Falle benennt das Gericht das „Familienoberhaupt“ (Cabeça da Familia) für diese Aufgabe. Das Verfahren hierfür ist im portugiesischen Gesetz genau definiert. Weitere Informationen zu portugiesischen Testamenten und Erbrecht finden Sie im Bulletin „Nachlaßplanung“. 

Sind Sie als Testamentsvollstrecker benannt, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Natürlich ist als erstes für minderjährige Kinder und/oder Haustiere zu sorgen 

  • Verschaffen Sie sich das Testament und machen Sie Kopien davon

  • Lassen Sie die Ansprüche der Erben  notariell beglaubigen (Erbschein) 

  • Spüren Sie alle Begünstigten auf und übergeben Sie jedem namentlich Genannten eine Testamentskopie 

  • Erfassen und bewerten Sie alle Vermögensteile 

  • Erfassen Sie Schulden und Verpflichtungen aus dem Nachlaß 

  • Begleichen Sie alle Verbindlichkeiten, um Strafen zu vermeiden 

  • Kündigen Sie alle Dienstleistungen, Mitgliedschaften oder Verträge, die nicht länger benötigt werden 

  • Verständigen Sie das zuständige Konsulat, um den Paß ungültig zu machen 

  • Verständigen Sie die Sozialversicherung, Pensions-/Rentenstellen und Lebensversicherung und beanspruchen Sie noch ausstehende Gelder 

  • Geben Sie den entsprechenden portugiesischen Behörden alle Personalpapiere zurück (z.B. Residencia) 

  • Verfügen Sie über bzw. verkaufen Sie alle Vermögensteile, die zum Nachlaß gehören 

  • Verteilen Sie das Erbe entsprechend dem Testament 

  • Versenden Sie Danksagungen 

Anmerkung: Die vorstehenden Punkte sind nicht notwendigerweise zusammenhängend bzw. in chronologischer Folge. Viele dieser Schritte können gleichzeitig erfolgen. Beachten Sie vor allem die Fristen für die Vorlage von Dokumenten.

Fürsorge für Minderjährige und Haustiere 
Stellen Sie sicher, daß für alle heranwachsenden Kinder oder Abhängige gesorgt wird. Denken Sie daran, daß es therapeutisch sinnvoll sein kann, Kinder und ihre Haustiere zusammen zu lassen. Wenn Haustiere nicht von der Familie oder Freunden aufgenommen werden können, müssen Sie entweder ins Tierheim gebracht oder eingeschläfert werden. Unter keinen Umständen sollten sie ausgesetzt werden. 

Kopien des Testaments
Wenn Sie nicht sicher sind, ob in Portugal ein Testament besteht, fragen Sie zuerst den Rechtsanwalt des Verstorbenen, andernfalls könnten Sie diese Information vom Standesamt (Conservatória do Registo Civil) in Lissabon erhalten. Hierfür benötigen Sie ein Original der Sterbeurkunde. (s. auch den Abschnitt über Testamente im Bulletin „Nachlaßplanung“.)

Erbschein (Habilitaçao de Herdeiros)
Nachdem Sie das Testament haben,  müssen Sie als erstes eine „Habilitação de Herdeiros“ ausstellen lassen, eine notarielle Urkunde, die die Erbberechtigten benennt.

Dieses Dokument wird vom Finanzamt verlangt. Lassen Sie sich mehrere Ausfertigungen für andere Behörden und die Bank(en) machen. Um die „Escritura de Habilitação de Herdeiros” auszustellen, benötigt das Notariat folgendes:

  1. Die Sterbeurkunde

  2. Das portugiesische Testament

  3. Kopien der Heiratsurkunde und Geburtsurkunden sowie die Geburtsurkunden der Kinder. 

  4. Eine Bescheinigung des Konsulats, daß das Testament entsprechend den Gesetzen des Heimatlandes gültig ist. 

Diese Escritura muß von drei Zeugen unterzeichnet werden. 

Danach können die Erben ihren Anteil (partilha) beanspruchen. Das kann außergerichtlich geschehen, wenn sich die Parteien über die Verteilung des Erbes einig sind; andernfalls muß man vor Gericht gehen. Wenn es Vermögensteile in Portugal gibt, muß dem Finanzamt innerhalb von 30 Tagen eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt werden. Eine Liste dieser Vermögensteile muß innerhalb von 60 Tagen vom Familienoberhaupt (Cabeça de Casal) vorgelegt werden.

Aufspüren Begünstigter 
Der Testamentsvollstrecker muß alle im Testament Genannten finden und benachrichtigen. Im allgemeinen ist bekannt, wo Familienmitglieder leben, aber bei dem heutigen Trend zur Abwanderung in besseres Klima oder zu Arbeitsmöglichkeiten ist die genaue Adresse vielleicht nicht vorhanden. Oft wird ein alter Freund des Verstorbenen als Begünstigter bestimmt, den andere Familienmitgliedern gar nicht kennen. Daher müssen alle angemessenen Schritte unternommen werden, um ihn zu finden. 

Eine sorgfältige Durchsicht der persönlichen Unterlagen des Verstorbenen, Tagebücher oder sogar alte Geburtstagskarten können eine Adresse zutage fördern. Auch bekannte Freunde außerhalb der Familie könnten helfen. 

In Ländern mit Meldepflicht (z.B. Einwohnermeldeamt, Freguesia) werden die Behörden einen Brief an eine bei ihnen gemeldete Person wohl weiterleiten. Auch eine Anzeige in einer Zeitung der Gegend, in der man jemanden vermutet, kann Ergebnisse zeitigen. 

Falls all dies fehlschlägt, könnte der Testamentsvollstrecker eine Firma mit der Suche beauftragen. Derartiges gibt es in den meisten westlichen Ländern. 

Die Kosten für Anzeigen, Briefwechsel und Detekteien hierfür können vom Erbanteil dieses Begünstigten abgezogen werden. Alle Aufzeichnungen der Suchbemühungen sollten als Beweis aufgehoben werden. Wenn ein Begünstigter nicht gefunden werden kann, müssen die ihm oder ihr vermachten Erbanteile für einen angemessenen Zeitraum bis zum möglichen Auftauchen der besagten Person treuhänderisch verwaltet werden. 

Aufspüren und Bewerten von Vermögensteilen
Bevor der Nachlaß ausgezahlt werden kann, muß man seinen Wert feststellen. Dies sollte sobald wie möglich geschehen. Hierbei sollte man lieber zu viel als zu wenig aufnehmen. 

Benötigt wird der Wert jedes Vermögensgegenstandes zum Zeitpunkt des Todes.

Viele normale Vermögenswerte wie Bank- oder Bausparkassenkonten und börsennotierte Anteilscheine sind leicht zu bewerten, anderes wie Land, Geschäftsanteile und Antiken jedoch schwieriger. Hier braucht man möglicherweise ein professionelles Gutachten, besonders dann, wenn Erbschaftssteuer fällig wird (bei Begünstigten, die nicht zur Familie gehören). Bedenken Sie, daß der Versicherungswert wegen der Neuwertversicherung oft höher als der Marktwert ist, er sollte also nicht als Berechnungsgrundlage benutzt werden. 

War der Verstorbene an Treuhandgesellschaften beteiligt, sollte deren Geschäftsleitung nach dem Wert der Beteiligung gefragt werden. 

Der im städtischen Register genannte Wert sollte versuchsweise als Bewertungsgrundlage für Immobilien genutzt werden. Wenn diese verkauft werden sollen, muß der Verkaufspreis im Nachlaß-Vermögensverzeichnis vermerkt werden. Autos können entsprechend dem Guia do Automóvel bewertet werden, das man bei jedem Zeitungshändler bekommt. 

Viele Firmen haben für ihre Beschäftigten Lebensversicherungen abgeschlossen, die während des Arbeitsverhältnisses gelten und das jeweilige Einkommen für eine bestimmte Anzahl von Jahren garantieren. Klären Sie mit der Firma, ob der Verstorbene zum Todeszeitpunkt dort angestellt war. 

Wenn es keine Vermögensaufstellung gibt
Man sollte überall dort nachfragen, wo der Verstorbene Vermögensteile haben könnte. Überprüfen Sie die Kontoauszüge auf regelmäßige Einzahlungen (Renten, Dividenden usw.) sowie jetzige und frühere Arbeitgeber (auf mögliche Pensionsansprüche oder Anteile, die ausgezahlt werden müssen). In jeglicher Korrespondenz, die sich bei den Papieren des Verstorbenen findet, könnten noch ausstehende Geldansprüche entdeckt werden. 

Nachlaßschulden und -verbindlichkeiten 
Stellen Sie alle Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen fest, damit diese beglichen werden und der Nachlaß nicht durch unerwartete Ansprüche oder Vertragsstrafen belastet wird. 

Alle derartigen Versäumnisse eines Bevollmächtigten des Verstorbenen können zu persönlicher Haftung für diesen führen, falls ein Gläubiger oder Begünstigter dadurch geschädigt wird.

In den Unterlagen sollten sich alle Schulden und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Todes finden lassen. Auch hier können Bankauszüge helfen. Regelmäßige Zahlungspflichten wie für Versorger, Miete, Steuern und Kreditkarten sollten aus den Unterlagen leicht ersichtlich sein. Achten Sie auf die eingehende Post, da Rechnungen auch noch unterwegs sein können. 

Sind alle regelmäßigen Zahlungen geleistet, sollten die entsprechenden Verträge sobald wie möglich gekündigt werden, z. B. Mitgliedschaften, Versorger, Versicherungen, Abonnements usw.

Auch mit dem zuständigen Finanzamt sollte man frühzeitig Verbindung aufnehmen, um sicher zu sein, daß alle Steuern bezahlt sind. Möglicherweise gibt es sogar noch eine Steuererstattung. 

Ungültigmachen des Passes
Pässe gehören dem ausgebenden Staat, daher muß der des Verstorbenen ungültig gemacht und manchmal auch über das zuständige Konsulat zurückgegeben werden, um Mißbrauch zu vermeiden. Klären Sie das mit dem Konsulat oder der Botschaft. Wenn der Leichnam jedoch überführt wird, muß der Paß zusammen mit der Sterbeurkunde und anderen Transportpapieren beigegeben werden, nach der Beisetzung wird er dann an die Behörden abgeliefert und ungültig gemacht.

Verständigen Sie die Sozialversicherung, Pensions-/Rentenstellen und Lebensversicherung und beanspruchen Sie noch ausstehende Gelder 
Beachten Sie, daß einige Pensions- und Rentenarten noch für kurze Zeit nach dem Tod weitergezahlt werden. Manche werden auch (gekürzt) als Hinterbliebenenrente weitergezahlt. 

Zusammenstellung der anderen Personalpapiere
Dazu gehören neben dem Paß der Führerschein, Kreditkarten, Mitgliedskarten, Kranken- und Sozialversicherungskarte sowie die Residencia. Einige davon bleiben Eigentum des Ausstellers und müssen entweder zurückgegeben oder vernichtet werden. 

Rückgabe aller portugiesischen Personalpapiere 
Der Testamentsvollstrecker ist zuständig für die Rückgabe bestimmter Unterlagen an die zuständigen Behörden, insbesondere:

Die Sozialversicherungskarte (Cartão Credencial) muß der Sozialversicherung (Segurança Social, Relações Internationais) gesandt oder dort abgegeben werden, zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Ab Februar 2006 muß die Residencia zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde dem ausstellenden SEF – Büro zurückgegeben werden. Allerdings wird aufgrund einer neuen EU – Verordnung das Gesetz über die Residencia irgendwann 2006 geändert, was sich auf dieses Erfordernis auswirken könnte. AFPOP wird das dann im Bulletin ggf. entsprechend ändern. 

Verkauf von Eigentum und Realisierung von Vermögenswerten
Beim Verkauf sollte jeweils der bestmögliche Preis erzielt werden. Es ist darauf zu achten, daß das Eigentum tatsächlich dem Verstorbenen gehörte. 

Es gibt gesetzliche Regeln zu Verkauf oder Entsorgung von Möbeln, Gasöfen und Elektrogeräten. Sind die zugehörigen Sicherheitszertifikate nicht vorhanden,  sollten sie laut Gesetz nicht verkauft, sondern professionell entsorgt werden. Es kann ein Vergehen sein, sie weiterzugeben. Gebäude oder Land sollten vorher selbverständlich professionell bewertet werden, um den besten Preis zu erzielen. Wird ein Immobilienmakler, Anwalt oder Notar mit dem Verkauf beauftragt, sollten Kostenvoranschläge eingeholt werden.  

Bestattungskosten
Es ist sehr wichtig, die Rechnung vom Beerdigungsunternehmen in zweifacher Ausfertigung zu erhalten, beide quittiert von demjenigen, der die Zahlung erhalten hat. Das Original geht zum Finanzamt, das Doppel geht zur Beglaubigung an das Notariat des Bestattungsunternehmens. Dieses Duplikat wird für das Sterbegeld gebraucht. 

Bankkonten
Hatte der Verstorbene ein eigenes Bankkonto, wird die Bank laut Gesetz das Konto einfrieren, sobald sie vom Tod erfährt. Jedoch sind die Banken in dieser Hinsicht im allgemeinen nicht übereifrig. Wenn der Verstorbene bereits Schecks ausgestellt und unterschrieben hat, sollten diese vom nächsten Angehörigen direkt nach dem Tod bzw. bevor die Bank von diesem erfährt, eingelöst werden. Dieses Geld kann dann auf das Konto des Angörigen eingezahlt werden. 

Sobald die Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, wird sein Konto gesperrt und gilt als contencioso (umstritten). Um diesen Zustand zu beenden, ist der Bank die Sterbeurkunde (certidão de óbito) vorzulegen.   

Handelt es sich um ein gemeinsames Konto, wird nur der Anteil des Verstorbenen eingefroren, da er möglicherweise der Erbschaftssteuer unterliegt. 

Erbschaftssteuer (Imposto Sucessório)
Nach dem Tod muß dem für den Verstorbenen zuständigen Finanzamt  eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt werden: innerhalb von 30 Tagen, wenn die Erben im selben Kreis (concelho), von 60 Tagen, wenn sie in einem anderen Kreis Portugals (Kontinent), von 90 Tagen, wenn sie auf Madeira oder den Azoren wohnen bzw. umgekehrt und innerhalb von 180 Tagen, wenn sie im Ausland leben. Nach der Registrierung des Todes haben die Erben weitere 60 Tage Zeit, die Vermögensaufstellung (Relação de Bens) vorzulegen. Hierin sollten alle in Portugal befindlichen Vermögenswerte erfaßt sein. Aufschub wird gewährt, wenn der Antrag innerhalb der o.g. Frist gestellt wird. 

Für die Vermögensaufstellung verlangt das Finanzamt folgende Unterlagen, möglicherweise im Original, jedenfalls werden Fotokopien einbehalten. 

  • Ausweise oder Pässe der direkten Erben

  • Bei Kindern die Geburtsurkunden

  • Bei überlebenden Ehegatten und verheirateten Erben die Heiratsurkunde 

  •  Adressen aller Erben

  •  Steuernummer des Verstorbenen und aller Erben 

  • Handelt es sich um eine Immobilie des Verstorbenen, ist der Katasterauszug (Carderneta Predial) vorzulegen.
  • Erbscheine der Erben (Habilitação de Herdeiros)

Erbschaftssteuer ist von Erben zu entrichten, die nicht der Familie angehören. Bei sofortiger Zahlung gibt es einen ansehnlichen Rabatt. Andernfalls ist sie in sechs monatlichen Raten fällig, deren erste sich auf Mobilien bezieht, d.h. Möbel, Fahrzeuge usw., die dann für die Verteilung entsprechend dem Testament freigegeben sind. 

Über Immobilien kann erst verfügt werden, wenn die Erbschaftssteuer voll beglichen ist. Sie werden entsprechend dem Wert besteuert, der im Grundbuchamt (Gabinete Predial) eingetragen ist, während Mobilien üblicherweise von den Angehörigen bewertet werden. 

Versicherungen
Versicherungspolicen sehen nach dem Tod unterschiedliche Maßnahmen vor. Die Versicherungsgesellschaften unterliegen für Zahlungen aus Lebensversicherungen nach einem Selbstmord keinen bindenden Regeln. Jedoch handhaben es die meisten Versicherungen so, daß Selbsttötung nicht bestraft wird, vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer hat die Police in gutem Glauben und mindestens zwei Jahre vorher abgeschlossen. Erfolgt der Selbsmord innerhalb dieser zwei Jahre, müssen die Prämien erstattet werden. 

Zahlungen aus Lebensversicherungen erfolgen normalerweise nach der Testamentseröffnung, aber einige Gesellschaften zahlen eine Abschlagssumme bei Nachweis des Todes. Das kann für die Bestattung und Kosten, die bei der Auflösung des Nachlasses anfallen, sehr hilfreich sein. Je nach den Umständen kann es sich also für die Angehörigen lohnen, bei der Versicherungsgesellschaft eine vorgezogene Auszahlung direkt nach dem Tod anzustreben. 

Die Informationen in diesem Bulletin stammen von : 

  • afpop - Archiv -  besonders “Guidelines to Well-Ordered and Dignified Dying in Portugal".
  • British Consular Services
  • Bombeiros Portimão 
  • Servilusa Agência Funeral 
  • Einzelne afpop – Mitglieder 

Für die Überprüfung der Fakten in diesem Bulletin wurde jede erdenkliche Sorgfalt aufgewandt. Wir bitten Sie deshalb darum, über Fehler oder Vorschläge für zusätzliche Informationen das afpop – Büro zu informieren. Rückmeldungen der Mitglieder bzgl. eigener Erfahrungen in diesem Bereich würden wir sehr begrüßen. 

Weitere Bulletins zu diesem Thema betreffen:

Nachlaßplanung, Planung vor dem Tode, Sterben in Würde, Tod und Beerdigung

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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