N03D - Heirat

Eine Eheschließung in Portugal hat über die Zeremonie hinaus rechtliche Auswirkungen. Sie betrifft Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und Erbrechte. In Portugal werden standesamtliche und katholische Eheschließungen anerkannt. Für andere religiöse Zeremonien ist auch eine separate standesamtliche Trauung erforderlich.

Die Heirat ist ein sowohl gesellschaftlicher als auch rechtlicher Vorgang. Durch die Heirat ändern sich der Status der Partner in rechtlicher und finanzieller Hinsicht, in Bezug auf Aufenthaltsrecht und Nationalität, ihre Besteuerungsgrundlagen und die Rechte der Erben. Sie bringt auch neue gesetzliche Verantwortlichkeiten. Es ist deshalb wohl die Mühe wert, sich bei den entsprechenden Konsulaten zu erkundigen und professionellen rechtlichen und finanziellen Rat einzuholen, bevor man über die Form der ehelichen Gemeinschaft entscheidet.

In Portugal ist die Heirat nur als Ziviltrauung oder durch die katholische Kirche möglich. Andere Kirchen sind noch nicht befugt, Trauungen vorzunehmen, obwohl jüngste Änderungen bzgl. der Anerkennung anderer Religionen dies bald ändern mögen. Nicht-Katholiken mögen deshalb eine Ziviltrauung, gefolgt von einer religiösen Zeremonie, bevorzugen.

WER DARF HEIRATEN?
Das portugiesische Recht erlaubt die Heirat von Personen, wenn sie über 16 Jahre alt und bei geistiger Gesundheit sind. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Erlaubnis ihrer Eltern oder des Vormundes (in bestimmten Fällen kann das Standesamt auf diese Genehmigung verzichten).

Frühere Ehen müssen gesetzlich aufgelöst oder annulliert sein. Es gibt besondere Regeln betr. Vormund und Mündel.

VERPFLICHTUNGEN DES EHEPAARES
Im portugiesischen Recht haben Ehepartner bestimmte gegenseitige Pflichten:

  • Gegenseitigen Respekt, den anderen nicht zu verletzen, weder physisch noch psychisch, noch den guten Namen, Würde oder Ehre

  • Eheliche Treue

  • Eheliche Wohn- und Sexualgemeinschaft

  • Gegenseitige Unterstützung und Hilfe und gemeinsame Verantwortung für die Familie

  • Gemeinsame Sorge für Lebensunterhalt, Obdach und Kleidung und entspr. den Fähigkeiten des Einzelnen zum Familienunterhalt beizutragen

GÜTERSTAND
Das portugiesische Recht kennt drei Arten des Güterstandes (Regime de Bens):

  • Gütergemeinschaft (Regime em Comum/Comunhão Geral), wobei sowohl alles vor als auch das während der Ehe erworbene Vermögen beiden gemeinsam gehört. 

  • Zugewinngemeinschaft (Regime de Comunhão de Adquiridos), wobei nur das während der Ehe erworbene Vermögen beiden gemeinsam gehört. Vermögen aus der Zeit vor der Ehe bleibt individuelles Eigentum.

  • Gütertrennung (Regime de Separação de Bens), wobei es kein gemeinsames Vermögen gibt. Alles vor und während der Ehe erworbene Vermögen wird unter dem Namen des jeweiligen Eigentümers registriert.

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; sollte das Paar einen anderen Güterstand wünschen, muß dies vor der Heirat beim Standesamt registriert werden. Normalerweise werden über 60-jährige nur mit Gütertrennung heiraten.

Ein Elternteil wird wohl nicht mit Gütergemeinschaft heiraten, wenn nicht die Kindeseltern sich gegenseitig heiraten.

Im allgemeinen wird das gemeinsame Vermögen auch gemeinsam verwaltet, allerdings kann dies auch ein Partner dem anderen überlassen. Bei Gütertrennung hat der Eigentümer volle Verfügungsgewalt. Es gibt Ausnahmen bzgl. des Eigentums, das für Arbeit und Heimarbeit genutzt wird.

KOSTEN
Die Formalien einer Heirat kosten € 120,00. Dieser Betrag beinhaltet das Aufgebot und die Registrierung der erfolgten Heirat.

Wenn Sie an einem Samstag, Sonntag oder an einem werktäglichen Feiertag, außerhalb des Standesamtes oder auf dem Standesamt außerhalb der Öffnungszeiten heiraten möchten, betragen diese Kosten € 200. In diesen Fällen müssen Sie zusätzlich den Transport des Standesbeamten gewährleisten oder seine Reisekosten übernehmen.

Wenn die Eheschließung gesetzlich als dringend eingestuft ist, werden nur die Kosten von 120,00 Euro berechnet (z. B. wenn einer der Partner im Sterben liegt).

Wenn Sie vor der Heirat einen Ehevertrag abschließen möchten, zahlen Sie zusätzlich zu den o. g. Kosten die folgenden Gebühren: 100,00 Euro, wenn Sie sich für einen der im Código Civil (BGB) vorgesehenen Güterstände entscheiden; 160,00 Euro, wenn Sie einen atypischen Güterstand wünschen, d. h. das Brautpaar legt im Rahmen des Gesetzes Regeln fest, die im Bürgerlichen Gesetzbuch als Güterstand nicht vorgesehen sind; und € 30,00, um einen Ehevertrag oder Zusätze zu registrieren, die außerhalb eines Standesamtes erstellt wurden, z. B. bei einem Notar.

FORMALITÄTEN
Das formelle Verfahren beginnt, wenn das Brautpaar im Standesamt erklärt, dass es heiraten möchte. In dieser Erklärung müssen sie angeben: die Art der Eheschließung (zivil, katholisch oder auf dem Standesamt in religiöser Form), den Güterstand sowie Ort, Tag und Uhrzeit der Eheschließung. 

Wenn Sie eine CMD (Chave Móvel Digital) haben, können Sie den Vorgang auch HERE online starten.

Sieht das Standesamt keine Hindernisse, ist die Eheschließung genehmigt und das Brautpaar hat bis zu 6 Monate Zeit, um zu heiraten. Wird die Eheschließung nicht genehmigt, wird das Paar persönlich oder per Einschreiben benachrichtigt (Einspruch ist möglich). Zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung und dem Tag der Eheschließung können beim Standesamt Gründe vorgebracht werden, die die Eheschließung verhindern können. Diese Gründe können von jedermann geltend gemacht werden.

Für katholische Heiraten ist die örtliche Pfarrkirche zuständig. Eine Ziviltrauung wird im Standesamt des Bezirkes vorgenommen, in dem einer der Partner wenigstens 30 Tage gelebt hat.

Für die Vorbereitung der Heirat benötigt der Standesbeamte eine neuere Kopie beider Geburtsurkunden (wenn nötig, ins Portugiesische übersetzt und beglaubigt), Personalpapiere (bei Ausländern Residência, Pass o.ä., worauf bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten verzichtet wird), eine Ehefähigkeitsbescheinigung (sofern der Heimatstaat der ausländischen Braut/des Bräutigams diese Bescheinigung ausstellt) und die Bescheinigung über den Ehevertrag, wenn dieser nicht im Standesamt geschlossen wurde. Wenn angegeben ist, dass die Vereinbarung vor einem Standesbeamten getroffen wurde,  ist dies auf dessen Datenbank nachweisbar.

Minderjährige brauchen die schriftliche Einwilligung von Eltern oder Vormund.

Ausländer wird ihr Konsulat bei der Beschaffung der nötigen beglaubigten Dokumente (in portugiesischer Übersetzung) beraten. Das kann oft ziemlich kompliziert sein. 

Auf Verlangen kann das Standesamt nach der Eheschließung für eine geringe Gebühr eine Kopie der Heiratsurkunde ausstellen.

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