N07D - Tod und Beerdigung (I)

Kategorie : Recht

N07D - Tod und Beerdigung (I)

Dieses Bulletin (Teil I) ist ein Leitfaden für Hinterbliebene und erklärt, was nach einem Todesfall in Portugal zu tun ist. Es erläutert den Prozess der Erlangung einer offiziellen Todesbestätigung und beschreibt die verschiedenen Szenarien, je nachdem, wo der Tod eintritt (zu Hause, außerhalb des Hauses, Krankenhaus/Pflegeheim).

Teil I - Was tun, wenn jemand stirbt - Einleitung
Für viele im Ausland Lebende ist die unklare und möglicherweise verwirrende Lage bei Beerdigungen sehr beunruhigend. Im traurigsten Moment kann die Regelung dieser Dinge Stress und Beanspruchung der Hinterbliebenen noch zusätzlich vergrößern. Bedauerlicherweise wissen die meisten nicht, was nach dem Tod des Partners oder eines Angehörigen zu tun ist und haben auch niemanden, an den sie sich um Hilfe wenden können. Noch während der direkt Betroffene durcheinander ist und trauert, treten Fragen auf wie: was soll ich jetzt tun; wen habe ich zu benachrichtigen; welche Möglichkeiten und welche Unternehmen gibt es, usw. Diese Bulletins (Teil I und II) sind für den überlebenden Angehörigen oder Betreuer gedacht und beschreiben die rechtlichen Formalien, die in Portugal dem Tod eines Menschen bis zur tatsächlichen Bestattung der Leiche (Beerdigung, Einäscherung oder Rückführung ins Heimatland) zu folgen haben, und schließen mit Hinweisen zur Abwicklung der Erbschaft.

Beachten Sie bitte, dass alle Verweise auf die „nächsten Angehörigen“ auch Pflegepersonen und nichteheliche Partner umfassen. 

Diese Bulletins fußen auf Auszügen aus der früher erschienen afpop - Broschüre „Guidelines to Well-Ordered and Dignified Dying in Portugal“ und beziehen sich jeweils auf spezielle Themen für einen bestimmten Personenkreis. Das Bulletin-Format erleichtert Aktualisierung und Verteilung.

Schritte, die nach einem Todesfall einzuleiten sind
Als erstes muss der Tod so schnell wie möglich von einem Arzt bescheinigt werden, der einen Totenschein (Certidão de Assento de Óbito) und eine Transportgenehmigung ausstellt. Das ist in diesem Teil I des Bulletins beschrieben. Im separaten Teil II werden die für die Bestattung wichtigen Aufgaben und Möglichkeiten aufgeführt. In einem Überblick wird im folgenden alles aufgelistet, was nach einem Todesfall unternommen werden muss. Teil I konzentriert sich aber auf die ersten Pflichten, besonders die offizielle Feststellung des Todes. Die Punkte in Kursivschrift sind fakultativ, abhängig von den Umständen und den Wünschen des Verstorbenen.   

  • Fordern Sie eine Bestätigung des Todes an, indem Sie den Notdienst 112 (falls der Tod unerwartet oder versehentlich eingetreten ist) oder den persönlichen Arzt des Verstorbenen (falls der Tod auf einen dem Arzt bekannten Zustand zurückzuführen ist) anrufen.

  • Bei verdächtigen Umständen Verständigung der Polizei (s. Teil I)

  • Sofortige Benachrichtigung von Familie und Freunden 

  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens (für den Fall einer Überführung ins Ausland einschl. der Totenfeier dort)

  • Benachrichtigung des zuständigen Konsulats 

  • Benachrichtigung des Anwalts des Verstorbenen – Bitte beachten: Die Behörden müssen innerhalb von drei Tagen von der Existenz eines Privattestaments (das nicht beim Notariat oder einer Behörde registriert ist) unterrichtet werden. 

  • Wenn möglich, schriftlich niedergelegte Wünsche des Verstorbenen zu Trauerfeier und den Verbleib des Leichnams prüfen. Existiert  eine Sterbeversicherung, ist dort zu erfragen, für was die Versicherung aufkommt.     

  • Falls es so gewünscht ist, geben Sie eine Wohltätigkeitseinrichtung an, für die anstelle von Blumen gespendet werden soll. 

  • Verständigen Sie den örtlichen Geistlichen, um den Gottesdienst zu besprechen. 

  • Unterrichten Sie Freunde und Familie über die Beerdigungsarrangments.

  • Schalten Sie Todesanzeigen in der örtlichen und/oder Heimatpresse.

  • Unterrichten Sie die zuständigen portugiesischen Behörden und Institutionen von dem Todesfall.

Was sofort geschehen muß

Erlangung des Totenscheins

a) Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, sollte der Hausarzt gerufen werden, der den Totenschein mit Datum, Uhrzeit und Todesursache undeine Transportgenehmigung ausstellt. Wenn Sie oder der Arzt den Tod für unerwartet oder verdächtig halten, muss die Polizei gerufen werden, die die Überführung des Verstorbenen zur nächstgelegenen Leichenhalle anordnet. Als Ausländer ist es im allgemeinen besser, den Notdienst zu rufen. Dadurch wird die korrekte Befolgung der Vorschriften gewährleistet. 

Hat der Verstorbene keinen Hausarzt oder ist dieser nicht erreichbar, verständigen Sie den Notruf (112). Von dort wird dann mit INEM (Instituto Nacional de Emergéncia Médica) ein Arzt oder Amtsarzt geschickt, der den Tod feststellt und einige Anweisungen für die örtlichen Behörden gibt. Der Notdienst informiert auch die örtlichen Bombeiros oder ein örtliches Bestattungsunternehmen, die den Leichnam in die nächste Leichenhalle bringen.

b) Ereignet sich der Tod nicht daheim, z.B. bei einem Herzschlag auf der Straße oder am Strand usw., ist generell der Notdienst zuständig, den Sie vor Ort unter 112 anrufen sollten. Zusammen mit der örtlichen Polizei wird dieser dann einen Arzt schicken, der den Tod feststellt, und den Transport in die nächstgelegene Leichenhalle veranlasst. Besonders im Falle von Touristen ist das zuständige Konsulat zu unterrichten, außerdem die Reise- bzw. Krankenversicherung des Verstorbenen, falls eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, in der Bestimmungen bzgl. des Beerdigungsinstitutes getroffen sind.

c) Ist der Tod Folge eines Unfalls, ist immer der Notdienst unter 112 zu verständigen und Arzt sowie Polizei anzufordern. Der Leichnam wird in die nächstgelegene Leichenhalle verbracht. Wenn Sie bei dem Unfall nicht selbst dabei waren, werden die portugiesiscchen Behörden mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie um die Identifizierung bitten.

d) Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ein, wird man den nächsten Angörigen verständigen, der wahrscheinlich gebeten wird, dort den Leichnam zu identifizieren. 

Der behandelnde Arzt wird den Totenschein mit Datum, Uhrzeit und Todesursache ausstellen. Auf Wunsch der nächsten Angehörigen kann eine Autopsie durchgeführt oder auf sie verzichtet werden, die Entscheidung darüber liegt allerdings bei den Behörden. Wenn die Familie eine Autopsie wünscht, obwohl die Behörden diese nicht für notwendig halten, werden die Kosten dafür den Angehörigen in Rechnung gestellt. 

Danach wird der Pathologe eine Bescheinigung über die Todesursache ausstellen.   

Bei einem unerwarteten oder verdächtigen Todesfall wird das Krankenhaus oder Pflegeheim die Polizei hinzuziehen, die einen Pathologen des Gesundheitsamtes anfordert, der feststellt, ob eine Autopsie nötig ist. Er wird dann den Totenschein mit Datum, Uhrzeit ausstellen und höchstwahrscheinlich die Todesurache als unbekannt angeben. 

Ob eine Obduktion nötig ist hängt von den Umständen ab und wird in jedem Fall innerhalb von 24 – 48 Std. vom zuständigen Gerichtsbeamten entschieden. 

Nach der Autopsie wird der Pathologe eine Bescheinigung über die Todesursache und die Transportgenehmigung  ausstellen. Bedenken Sie, dass die Todesursache nicht immer bei der Obduktion festgestellt wird und oft noch zusätzliche Untersuchungen an den Organen des Verstorbenen nötig sind. 

Der Totenschein mit der Angabe der Todesursache wird den Angehörigen oder dem Bestattungsinstitut nicht ausgehändigt, da es sich dabei nach dem portugiesischen Gesetz um vertrauliche Informationen handelt. 

Benachrichtigung der Polizei
Bei einem Unfalltod ist es immer notwendig, die Polizei zu rufen, um eine mögliche Schuld festzustellen, und auch Versicherungsgesellschaften wollen einen Polizeibericht haben, wenn Ansprüche gestellt werden.     

Bei verdächtigen Umständen kann die Polizei vom nächsten Angehörigen (oder  der für den Verstorbenen verantwortlichen Person), dem Hausarzt oder dem Krankenhaus gerufen werden.

Bitte beachten!

Organspenden
In Portugal gestattet das Gesetz die Entnahme von Organen für Transplantationen, medizinische Forschung oder Lehrzwecke „post mortem” von jedem Körper. Wer das nicht wünscht, muss das vor dem Tod festlegen. Das kann ausschließlich durch das Ausfüllen des Formulars „RENNDA – Registo Nacional de Não Dadores“ in dreifacher Ausfertigung und dessen Niederlegen in Ihrem zuständigen Centro de  Saúde geschehen; das Formular findet man unter IMPRESSO auf der  webseite

Organ Donations

Angestellte des Centro de Saúde werden Ihnen beim Ausfüllen helfen. Das Formular kann auch nach dem Tode durch einen gesetzlichen Vertreter vorgelegt werden, allerdings muss Abschnitt 2 des Formulars – die   persönlichen Daten des gestzlichen Vertreters – bereits ausgefüllt sein. Diese Ausfertigung sollte sofort nach dem Tod dem Krankenhaus oder der Leichenhalle vorgelegt werden, in dem der Leichnam aufgebahrt ist.

Danksagung 

Die Informationen in diesem Bulletin stammen von :

  • afpop - Archiv - besonders “Guidelines to Well-Ordered and Dignified Dying in Portugal".

  • Aliança Evangelica Portuguesa

  • Centro de Saúde in Portimão

  • Bombeiros in Portimão

Für die Überprüfung der Fakten in diesem Bulletin wurde jede erdenkliche Sorgfalt aufgewandt. Wir bitten Sie deshalb darum, über Fehler oder Vorschläge für zusätzliche Informationen das afpop – Büro zu informieren. Rückmeldungen der Mitglieder bzgl. eigener Erfahrungen in diesem Bereich würden wir sehr begrüßen. 

Weitere Bulletins zu diesem Thema betreffen:

Nachlaßplanung, Planung vor dem Tode, Sterben in Würde, Abwicklung des Nachlasses

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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