N08D - Tod und Beerdigung (II)

Kategorie : Recht

N08D - Tod und Beerdigung (II)

Dieses Bulletin enthält Hinweise zum Ablauf einer Beerdigung oder Einäscherung in Portugal, einschließlich der Rückführung der sterblichen Überreste, der Benachrichtigung der Behörden, der Ernennung eines Bestattungsunternehmers und der Vorkehrungen für die Wünsche des Verstorbenen. Es behandelt auch Bestattungskosten, Bestattungspraktiken und Einäscherungsoptionen. Darüber hinaus werden Rückführungsverfahren und religiöse Faktoren im Zusammenhang mit der Einäscherung behandelt.

Teil II – Wie die Beerdigung vonstatten geht

Einleitung
Dieses Bulletin hat dasselbe Format wie Teil I und behandelt die Frage, was mit dem Leichnam zu geschehen hat, Einäscherung oder Beerdigung, und befasst sich mit den hiesigen Möglichkeiten ebenso wie mit der Rückführung ins Heimatland. 

Beachten Sie bitte, daß alle Verweise auf die „nächsten Angehörigen“ auch Pflegepersonen und nichteheliche Partner umfassen. 

Diese Bulletins fußen auf Auszügen aus der früher erschienen afpop - Broschüre „Guidelines to Well-Ordered and Dignified Dying in Portugal“ und beziehen sich jeweils auf spezielle Themen für einen bestimmten Personenkreis. Das Bulletin-Format erleichtert Aktualisierung und Verteilung.

Schritte, die nach einem Todesfall einzuleiten sind
Der nächste wichtige Schritt nach der Feststellung des Todes ist, ein Beerdigungsinstitut auszusuchen, das dann die meisten Verwaltungsangelegenheiten mit den zuständigen Behörden erledigt. 

Die folgende Liste zählt die Schritte auf, die nach der Feststellung des Todes und dem Transport der Leiche in die Leichenhalle zu unternehmen sind. Sie haben nicht zwingend in dieser Reihenfolge zu geschehen, vieles kann auch parallel vorgenommen werden. Die Punkte in Kursivschrift sind fakultativ, abhängig von den Umständen und den Wünschen des Verstorbenen. 

  • Feststellung des Todes durch Verständigung des Hausarztes (bei natürlicher Todesursache) oder des Notdienstes unter 112 (bei unerwartetem Tod oder Unfall , s. Teil I) 

  • Bei verdächtigen Umständen Verständigung der Polizei (s. Teil I)

  • Sofortige Benachrichtigung von Familie und Freunden 

  • Beauftragung eines Bestattungsunternehmens (für den Fall einer Überführung ins Ausland einschl. der Totenfeier dort) 

  • Benachrichtigung des zuständigen Konsulats 

  • Benachrichtigung des Anwalts des Verstorbenen – Bitte beachten: Die Behörden müssen innerhalb von drei Tagen von der Existenz eines Privattestaments (das nicht beim Notariat oder einer Behörde registriert ist) unterrichtet werden.   

  • Wenn möglich, schriftlich niedergelegte Wünsche des Verstorbenen zu Trauerfeier und den Verbleib des Leichnams prüfen. Existiert  eine Sterbeversicherung, ist dort zu erfragen, für was die Versicherung aufkommt.     

  • Falls es so gewünscht ist, geben Sie eine Wohltätigkeitseinrichtung an, für die anstelle von Blumen gespendet werden soll.   

  • Verständigen Sie den örtlichen Geistlichen, um den Gottesdienst zu besprechen. 

  • Unterrichten Sie Freunde und Familie über die Beerdigungsarrangments. 

  • Schalten Sie Todesanzeigen in der örtlichen und/oder Heimatpresse.

  • Unterrichten Sie die zuständigen portugiesischen Behörden und Institutionen von dem Todesfall.

Wir erinnern Sie auch daran, dass es notwendig ist, den Namen des Vertragsinhabers und die Zahlungsdetails für Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Internet) innerhalb einer Frist von 60 Tagen zu aktualisieren. Personen, die mit dem Verstorbenen in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben, sind verpflichtet, den Tod mitzuteilen und können, wenn sie dies wünschen, den Vertrag fristlos kündigen.

Was nach der Ausstellung des Totenscheines sofort zu geschehen hat

Wünsche des Verstorbenen
Wenn der Verblichene Verfügungen über den Umgang mit seinen sterblichen Überresten getroffen hat, sollte der Verantwortliche diese mit dem Beerdigungsunternehmen, dem Priester und Freunden besprechen. Derartige Verfügungen können in einem Testament oder einfach in einem Schreiben an die nächsten Angehörigen niedergelegt sein.

Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
Im allgemeinen wird sich dieses um die notwendigen Schritte für die Beisetzung kümmern. Nicht alle Unternehmen haben jedoch Erfahrung in der Überführung oder Einäscherung der sterblichen Überreste. Deshalb ist eine sorgfältige Auswahl zu empfehlen. In den Zentren Lissabon, Porto und besonders in der Algarve können einige Bestattungsunternehmen ihre Dienste auch in Englisch, Deutsch oder Holländisch anbieten. Ebenso sollte deren räumliche Nähe zum Sterbeort bzw. zur Grabstelle berücksichtigt werden. Das Unternehmen sollte sich auch um die notwendigen Papiere kümmern. Die Auswahl eines Bestatters ist eine sehr persönliche Angelegenheit, und Sie sollten das Gefühl haben, eine zuverlässige Leistung zu erhalten. Empfehlungen können Sie von Freunden oder Ihrem Konsulat erhalten (die meisten Konsulate haben eine entsprechende Liste). Bedenken Sie auch, daß afpopein Abkommen mit Servilusa hat. Das Unternehmen hat 60 Niederlassungen in Portugal und gewährt afpop - Mitgliedern manches kostenlos, beträchtliche Rabatte sowie Ratenzahlung. Es hat auch eine Auslandsabteilung, die sich um die Überführung von Verstorbenen von und nach Portugal und ihre Beisetzung kümmert. Die Angestellten sprechen Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch. 

Es ist vorgekommen, daß Angestellte von Leichenhallen, Polizei, Pflegeheimen oder Feuerwehr Bestattungsunternehmen von Todesfällen im Krankenhaus verständigt haben, bevor die Behörden die Angehörigen unterrichten konnten. Das ist skrupellos und illegal. Wenn Sie dergleichen beweisen können, sollten Sie unverzüglich das Krankenhaus und die Polizei benachrichtigen. 

Wenn Sie sich für ein Unternehmen entschieden haben, sollten Sie die Einzelheiten der Bestattung absprechen. Wenn Familienmitglieder aus dem Ausland zur Beerdigung kommen wollen, stellen Sie sicher, daß die Beerdigung bis zu deren Ankunft aufgeschoben werden kann. 

Seien Sie bei der Ausgestaltung der Beisetzung sensibel. Viele Menschen bestellen in ihrem verwirrten Zustand reichverzierte Särge und prunkvolle Beigaben, weil sie glauben, sie würden sonst für lieblos gehalten. Es ist keine Schande, besonders für Einäscherungen einen einfachen Sarg zu nehmen. 

Beerdigungskosten
Diese variieren stark. Es ist also ratsam, mehrere Angebote einzuholen. Bedenken Sie, daß die Kosten vom Niveau der gewünschten Dienste, dem Sarg, den Entfernungen usw. abhängen. Lassen Sie sich einen detaillierten Voranschlag mit allen Kosten geben, damit Sie vernünftig entscheiden können. 

Bestattung des Leichnams

Beerdigung in Portugal
Wenn die Beerdigung hier stattfinden soll, klären Sie erst mit dem Bestatter, ob es auf dem ausgewählten Friedhof auch Platz gibt, da dieser immer begrenzter wird. Entscheiden Sie über die Art des Sarges. Dies ist ein Beispiel dafür, daß es der Familie hilft, wenn man seine Wünsche für den Todesfall schon vorher niedergelegt hat. Wenn sie diese nicht kennt, fühlt sich die Familie womöglich moralisch verpflichtet, das Beste oder Teuerste zu nehmen statt das den persönlichen Umständen Entsprechende. 

Bitten Sie ggf. den Bestatter, sich mit dem zuständigen Geistlichen über Zeit, Datum und Arrangements der Trauerfeier abzusprechen. Dazu können auch ein Programm für die Feier und die Liedauswahl gehören. 

Wenn während der Trauerfeier ein Nachruf gehalten werden soll, ist dieser mit dem Redner abzusprechen. Sonst wird der Geistliche angemessene Worte finden, aber auch er braucht vorherige Informationen.

Entscheiden Sie, ob und wohin Blumen zu senden sind, oder ob statt dessen an eine Wohltätigkeitseinrichtung gespendet werden soll. Es findet immer mehr Freunde, ein Sträußchen Blumen mit einer Spende zu verbinden, deren Empfänger von der Famile oder dem Partner des Verstorbenen bestimmt wird. 

Wird ein Grabstein gewünscht, sollte auch dies mit dem Bestatter besprochen werden. 

Vergessen Sie nicht, daß Beerdigungskosten aus dem Nachlass des Verstorbenen bezahlt werden können. 

Beerdigungsgepflogenheiten in Portugal und Kühlhäuser
In Portugal findet die Beerdigung normalerweise vor dem zweiten Sonnenuntergang nach dem Tod statt. Orthodoxe Juden und Muslime müssen innerhalb von 24 Stunden beigesetzt werden. Das entspricht der allgemeinen Praxis in wärmeren Klimata. Da jetzt aber Kühlmöglichkeiten vorhanden sind, ist diese allgemeine Regel nicht mehr so wichtig. Staatliche Leichenhallen mit Kühlmöglichkeit existieren in den größeren Städten der Algarve und anderen Landesteilen. Auch einige Bestattungsunternehmen  bieten eine solche Kühlung an, die es erlaubt, den Leichnam einige Tage aufzubewahren, um so Angehörige und Freunde benachrichtigen und ihnen die Reise nach Portugal zur Beisetzung ermöglichen zu können. 

Auf portugiesischen Friedhöfen gibt es vier unterschiedliche Grabformen:

  1. Private Familienmausoleen bieten im allgemeinen ausreichend Platz für sechs normalgroße Särge, üblicherweise drei auf jeder Seite mit einem schmalen Gang dazwischen. Die Türen können verglast sein und haben dann Vorhänge. Ein Mausoleum kann nicht Stunden oder Tage vor der Beerdigung erworben werden, sondern muss zum Zeitpunkt des Todes bereits gekauft und von der zuständigen städtischen Behörde genehmigt sein, d.h. der Verstorbene selbst oder jemand aus seiner Familie bzw. aus seinem Freundeskreis muss im rechtmäßigen Besitz eines Mausoleums sein.                

  2. Normale Gräber, müssen für mind. 3 Jahre belegt werden, bevor man die Überreste exhumieren kann und das Grab wieder anderweitig vergeben wird. Der zuständige Friedhof wird durch den Ort des Todes bzw. die letzte Adresse des Verstorbenen bestimmt. Auf einigen Friedhöfen kann man auch Dauergrabstellen kaufen.

  3. Verglaste Wandkammern sind üblicherweise durch eine Tür oder einen Vorhang zweigeteilt und in den Mauern des Friedhofes untergebracht. Im hinteren Teil befindet sich eine Urne, in der sich exhumierte Knochen bzw. Asche befinden. Diese Kammern werden normalerweise vom städtischen Friedhofsamt vermietet. 

  4. Wandkammern in Sarggröße sind für jeweils einen Sart ausgelegt und können, anders als die privaten Mausoleen, je nach Verfügbarkeit aus Anlass der Beisetzung gemietet oder gekauft werden. 

Wegen des begrenzten Platzes sind die meisten Grabstellen nicht permanent. d.h. die Überreste werden exhumiert. Dieser Vorgang findet mindestens 3 Jahre nach dem Begräbnis statt und muss möglicherweise nach Ablauf weiterer Jahre wiederholt werden, je nachdem, ob zum Zeitpunkt des Begräbnisses eine chemische Zersetzung eingeleitet wird. Das Friedhofsamt verständigt die Angehörigen normalerweise nicht davon, da es für die Exhumierung keine festgelegten Zeiträume gibt. Es ist Sache der Angehörigen, sich entweder direkt oder über das Bestattungsinstitut  mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen, damit sie, wenn sie das wünschen, dem Waschen der Knochen und ihrer dauernden Aufbewahrung in einem kleinen Behälter in einer Nische auf dem Friedhof beiwohnen können. Die Knochen können auch eingeäschert und die Urne der Familie übergeben werden. Wenn ein solcher Wunsch nicht vorliegt, wird die Friedhofsverwaltung die Knochen in einem Gemeinschaftsgrab beisetzen. Es ist üblich, den Sarg am Grab zu öffnen, damit Chemikalien zugesetzt werden können. Falls das schon vorher geschehen sein sollte, muss der Sarg wahrscheinlich noch Luftlöcher erhalten. Jedenfalls ist dieser Vorgang bedrückend, daher ist es am besten, das vorher mit dem Bestatter zu klären. Wenn man es möchte, kann der Geistliche allein mit zum Grab gehen, wo dann die beschriebenen Vorgänge ablaufen, ohne daß die Familie dabei ist. In Portugal ist der Sarg während der Trauerfeier oft offen, so daß man den Leichnam nochmal anschauen kann. Die meisten Ausländer bevorzugen jedoch dabei einen geschlossenen Sarg, das kann mit dem Bestatter arrangiert werden. 

Die Sargträger können Angestellte des Bestattungsunternehmens oder Verwandte und Freunde des Verstorbenen sein. Dieses Verfahren sollte mit dem Bestattungsinstitut abgesprochen werden.

Oft gibt es rund um das Grab nicht genügend Platz für die Leidtragenden. Dann kann in der Kapelle, über die die meisten Friedhöfe verfügen, eine Trauerfeier abgehalten werden, wonach dann entweder der Geistliche allein oder begleitet nur von den engsten Angehörigen zum Grab geht. 

Wenn eine Sammlung für eine Wohlfahrtseinrichtung stattfindet, sollte auch der  Geistliche und seine Kirche bedacht werden, der normalerweise für seine Dienste eine Gebühr erhebt. 

Üblicherweise halten Geistliche Trauergottesdienste auch für Angehörige anderer Glaubensbekenntnisse ab. 

In Portugal gibt es keine feste Regel für die Unterzeichnung einer Bestattungsbescheinigung. Manchmal unterschreibt der Priester, manchmal auch nicht. Jedenfalls ist es ratsam, sich eine solche Bescheinigung vom Beerdigungsinstitut ausstellen zu lassen. 

Krematorien in Portugal
Es gibt neunundzwanzig  Krematorien: 

  1. Complexo Funerário da Lapa, in Oporto

  2. Crematório de Paranhos, in Oporto

  3. Crematório de Matosinhos, near Oporto

  4. Crematório de Vila nova de Famalicão

  5. Crematório do Prado do Repouso, in Oporto

  6. Complexo Funerário da Figueira da Foz, in Figueira da Foz

  7. Crematório de São João da Madeira

  8. Crematório de Coimbra

  9. Crematório de Viseu

  10. Crematório de Mangualde

  11. Crematório de Castelo Branco

  12. Complexo Funerário de Leiria, in Leiria

  13. Crematório da Póvoa de Santa Iria, near Lisboa

  14. Crematório de Camarate, near Lisboa

  15. Crematório do Alto de São João, in Lisboa

  16. Crematório dos Olivais, in Lisboa

  17. Centro Funerário de Barcarena, in Oeiras

  18. Crematório de Rio de Mouro, near Sintra

  19. Complexo funerário de Cascais

  20. Crematório de Vale Flores, in Almada

  21. Crematório da Quinta do Conde, in Sesimbra

  22. Crematório de Setúbal, in Setúbal

  23. Complexo Funerário de Elvas, in Elvas

  24. Crematório de Ferreira do Alentejo, near Beja

  25. Crematório do Funchal, Madeira

  26. Crematório de Porto Santo, in Madeira

  27. Crematório de São Miguel, in Azores

  28. Crematório de Albufeira

  29. Crematório de Faro

Ihr Besttattungsunternehmer kann den Transport und die Einäscherung auch aus entfernteren Gebieten durchführen. In diesem Fall kann es empfehlenswert sein, die Trauerfeier vor dem Transport zum Krematorium abzuhalten, damit die Trauergemeinde nicht so weit fahren muss. 

Für den Verbleib der Asche gibt es folgende Alternativen:

  1. Das Verstreuen im Garten des Krematoriums.
  2. Sie der Familie in einer Urne zurückzubringen. Nach dem portugiesischen Gesetz kann dann die Familie über die Urne frei verfügen, sie kann auch innerhalb des Landes nach Belieben transportiert werden. 

  3. Die Urne mit der Asche kann auch auf dem zum Krematorium gehörenden Friedhof verbleiben oder zu einem anderen transportiert werden.  Die Urne kann dann in einem privaten Mausoleum, einem Columbarium (Wand o.ä. mit Urnen-Nischen), in einer privaten Wandnische usw. beigesetzt werden.

  4. Die Urne kann auch ins Heimatland des Verstorbenen verbracht werden. In diesem Fall muss sie von den hiesigen Behörden versiegelt werden, und in einigen Fällen muss die Begleitdokumentation vom Konsulat des Ziellandes legalisiert werden. Bitten Sie das Bestattungsunternehmen, diese Aufgabe zu übernehmen, es ist eine Menge Bürokratie damit verbunden.

Überführung des Verstorbenen ins Heimatland
In diesem Fall sollte man ein darauf spezialisiertes Unternehmen wählen. Im folgenden werden die dafür wichtigsten Punkte aufgeführt. 

Wenn der Leichnam über weite Entfernungen transportiert werden soll, muss er wahrscheinlich einbalsamiert werden. Das ist zu empfehlen, wenn zwischen Tod und Bestattung große zeitliche Abstände liegen, besonders wenn am Beerdigungsort noch eine Aufbahrung erfolgen soll. Hauptelemente der Einbalsamierung sind die Ersetzung des Blutes durch Formalinlösung und die Anwendung von Cremes und Lotions zur Bewahrung von Gewebestruktur und Teint.

Auch für den Transport über kurze Entfernungen gibt es einige Länder, die die Einbalsamierung verlangen. 

Für den Transport wird der Leichnam in einen Zinksarg gelegt, der dann für den Lufttransport in eine Holzkiste kommt. 

Die Kosten hängen von Gesamtgewicht, Bestimmungsort, Fluglinie, anschließendem Landtransport, der notwendigen Dokumentation und davon ab, ob eine Einbalsamierung erfolgte oder nicht. 

Sowohl im Sender- als auch im Empfängerland gibt es strenge Kontrollen. Dem Bestattungsunternehmen obliegt die gesamte Dokumentation. 

Die Bestattungs- und Einäscherungsabläufe können von Land zu Land variieren. Die meisten westlichen Länder halten in den Konsulaten oder über die Verbraucherorganisationen Informationen online oder über Telefon/Post bereit.

Einäscherung in Portugal mit folgender Überführung der Urne
Wenn die Behörden eine Autopsie anordnen, muss die Verbrennung vom zuständigen Gerichtsbeamten genehmigt werden. Die Erteilung dieser Genehmigung dauert normalerweise 24 Stunden. In einigen Fällen gilt dieser Zeitrahmen jedoch nicht. 

International scheint es allgemeine Regel zu sein, dass die Asche in einem geeigneten Holz- oder Metallgefäß von einem Reisenden selbst oder anderweitig, einschl. Lufttransport, in ein anderes Land verbracht werden kann. In Portugal sollte diese Frage jedoch vorher mit den örtlichen Behörden und der Fluglinie geklärt werden, da es hier an Bereitschaft mangeln kann, sich nach den international üblichen Gepflogenheiten zu richten. Jedenfalls muss alles dokumentiert werden (d.h. Totenschein, Bescheinigung des Krematoriums und Ausfuhrgenehmigung für das Bestimmungsland der Asche). Im Allgemeinen ist der Transport der Urne im Handgepäck oder Frachtraum erlaubt. Bei der TAP wird der Versand normalerweise vom Beerdigungsunternehmen erledigt. Bitte denken Sie daran, dass es bei den derzeitigen strengen Sicherheitskontrollen bei Fluglinien und auf Flughäfen nicht ratsam ist, die Urne selbst zu transportieren, sondern dies lieber vom Unternehmen erledigen zu lassen. Dadurch schützen Sie sich vor möglichen Hindernissen und Verzögerungen beim Einchecken. 

Religiöse Aspekte der Einäscherung
Viele Katholiken sind sich über die Einstellung ihrer Kirche zur Verbrennung nicht im klaren. Am besten zusammengefasst ist sie im Canon 1176, § 3 des Kanonischen Rechts, das am 27. Nov. 1983 in Kraft trat. Hier wird festgestellt, daß „die Kirche ernstlich die Beachtung des frommen Brauches der Beerdigung empfiehlt“, weiter wird gesagt, dass sie (die Kirche) die Einäscherung nicht verbietet, es sei denn, sie sei aus der christlichen Lehre entgegengesetzten Gründen gewählt worden. Im allgemeinen Kirchenrecht steht nichts über den Verbleib der Asche, weder ob sie in einer Urne zu Hause stehen soll, wie es manchmal gehandhabt wird, auf der Erde oder auf See verstreut oder im Boden begraben werden soll. Es wird aber festgestellt, „ ... im Einklang mit der alten christlichen Tradition der Beerdigung ist die Beisetzung der Asche vorzuziehen”. Die Unterbringung der Urne in einer Nische in der Friedhofsmauer ist der Beerdigung gleichzusetzen. Die Kirche hat eine Gottesdienstordnung für Katholiken im Krematorium genehmigt. In der Praxis bevorzugt eine steigende Zahl von Katholiken die Verbrennung ihres Leichnams. 

Die meisten protestantischen Kirchen, einschl. Anglikaner, Methodisten, Baptisten, Lutheraner und Niederländische Lutheraner sind nicht gegen die Einäscherung. 

Orthodoxe Juden erlauben sie nicht, weniger strenggläubige Juden jedoch bevorzugen die Einäscherung. 

Kostenvergleich
Wie schon erwähnt, können die Kosten der verschiedenen Unternehmen unterschiedlich sein und wir empfehlen, die Preise mehrerer Institute zu vergleichen. Wenn ein Leichnam überführt und eingeäschert werden soll, kann es besser sein, die Verbrennung in Portugal vorzunehmen und nur die Urne zu überführen. Auch dies ist ein Beispiel dafür, wie rechtzeitige Planung zu beträchtlichen Kostenersparnissen für die Hinterbliebenen führen kann. 

Abwicklung des Nachlasses
Zum Schluss gibt es nach dem Tod einige notwendige Pflichten:

  • Zahlung einer möglichen Erbschaftssteuer
  • Zahlung der Begräbniskosten
  • Zahlung der Einkommensteuer IRS
  • Beim Konsulat den Pass ungültig machen lassen
  • Testamentserföffnung mit einem Rechtsanwalt
  • Die Habe des Verstorbenen verkaufen oder an Wohltätigkeitseinrichtungen geben
  • Die Lebensversicherung verständigen
  • Die persönlichen Papiere durchsehen. Seien Sie vorsichtig bei der Vernichtung von Dokumenten und Aufzeichnungen
  • Etscheiden was mit den Haustieren geschehen soll
  • Verkauf der Immobilien
  • Unterrichtung der Banken in Portugal und im Ausland
  • Unterrichtung der Renten-/Pensionszahlstellen und Einforderung aller noch ausstehenden Zahlungen
  • Abmeldung des Verstorbenen, Rückgabe portugiesischer Personalpapiere an die Behörden
  • Bedanken Sie sich für Kondolenzbriefe

Danksagung 

Die Informationen in diesem Bulletin stammen von :

  1. afpop - Archiv - besonders “Guidelines to Well-Ordered and Dignified Dying in Portugal".

  2. Agência Funeraria Servilusa

  3. afpop Mitglieder

  4. Bombeiros in Portimão

Für die Überprüfung der Fakten in diesem Bulletin wurde jede erdenkliche Sorgfalt aufgewandt. Wir bitten Sie deshalb darum, über Fehler oder Vorschläge für zusätzliche Informationen das afpop – Büro zu informieren. Rückmeldungen der Mitglieder bzgl. eigener Erfahrungen in diesem Bereich würden wir sehr begrüßen. 

Weitere Bulletins zu diesem Thema betreffen:
Tod und Beerdigung TEIL I, Planung vor dem Tode, Abwicklung des Nachlasses

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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