P10D - Wichtige Dokumente

Kategorie : Papierkrieg

P10D - Wichtige Dokumente

Manchmal müssen wir uns gegenüber Behörden ausweisen. Wussten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bestimmte Dokumente immer bei sich zu tragen? Hier erfahren Sie mehr.

Persönliche
Portugal verlangt von jedem über 10 Jahre alten Bewohner, daß er ständig ein Ausweispapier zur Identifikation mit sich führt. Für Portugiesen ist dies ein Personalausweis, (Cartão de Cidadão - CC). 

Für Nicht-Portugiesen ist die Sache ein wenig komplizierter, für sie gibt es eine Cartão de Residência (Bulletin P02/D)Diese Residência ist nach Verlust schwierig zu ersetzen. Der AIMA (ehemaliges SEF) hat zu verstehen gegeben, daß eine notariell beglaubigte Fotokopie des Dokumentes meistens ausreicht. Bei notwendiger Vorlage des Originaldokumentes hat der Besitzer 8 Tage Zeit, um es an verlangter Stelle zu präsentieren (üblicherweise in der örtlichen Polizeistation).

Eine weitere Gelegenheit, bei der auch eine notariell beglaubigte Kopie nicht akzeptiert wird, ist die Rückkehr eines Nicht-EU-Residenten nach Portugal. Die Einwanderungsbehörden bestehen auf Vorlage des Originals. Somit muß ein Nicht-EU-Resident, der Portugal verläßt und per Flugzeug wieder betritt, das Original der Residência auf dem Flughafen den Behörden  vorlegen.

Für Portugal-Besucher, d.h. für diejenigen, die weniger als 90 Tage im Lande weilen oder die vorhaben, weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr hier zu verbringen, ist ein gültiger Reisepaß oder Personalausweis zur Identifizierung ständig bei sich zu tragen.

Ohne Identifikationspapier angetroffen zu werden, ist ein Verstoß gegen das portugiesische Gesetz. Bei Nichtbefolgung können Strafen verhängt werden.

Autofahrer
Außer den oben genannten Unterlagen müssen Fahrer von Fahrzeugen (Auto oder Motorrad) auf Verlangen folgende Dokumente vorlegen können:

  • gültiger Führerschein

  • gültiger Versicherungsnachweis

  • Fahrzeugregistrierungs-Nachweis (Livrete)

  • Besitzer-Nachweis (Titulo de Registo de Propriedade)

  • c) und d) können Sie erzetzen mit ‘Documento Único de Automóvel’

  • IPO (TÜV) – Nachweis

  • Steuernummer (NIF)

Zahlungsbeweis der Kfz-steuer (IUC) ist nicht mehr notwendig vor zu legen.

Wenn der Fahrer des Fahrzeugs weder der Besitzer noch der Ehepartner ist, kann außerdem eine Vollmacht mitgeführt werden. Diese Vollmacht muß gemäß dem Musterformular (Bulletin M01/D auf u. Webseite oder erhältlich im afpop-Büro) ausgestellt sein.

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