T01D - IRS - Einkommensteuer

Kategorie : Steuern

T01D - IRS - Einkommensteuer

Entdecken Sie die wichtigsten Aktualisierungen, Einreichungsanforderungen und Fristen für die portugiesische Einkommenssteuer für Privatpersonen (IRS) in Portugal

Vorbemerkung: Diese Ausführungen sind nur als Überblick gedacht. Die Steuergesetze und -regelungen ändern sich oft und manchmal unerwartet. Wir empfehlen dringend, professionellen Rat einzuholen.

Die Einkommensteuer (IRS) wird auf das Einkommen von Bürgern mit Wohnsitz im portugiesischen Hoheitsgebiet und von Nicht-Residenten erhoben, die in Portugal Einkommen erzielen.

Die Steuer wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens ermittelt, wobei  in der jeweiligen Steuerklasse der entsprechende Steuersatz unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Abzüge (z. B. Ausgaben für Bildung oder Gesundheit) angewandt wird.

Die Einkommensteuer wird individuell berechnet, aber Paare und Lebenspartnerschaften können sich für eine gemeinsame Steuererklärung entscheiden. In diesem Fall wird die Steuer auf das Gesamteinkommen der in einem Haushalt lebenden Personen erhoben.

Neue Steuertabellen

Ab dem 1. Juli 2023 traten neue Einkommensteuertabellen in Kraft, die einer Grenzsteuersatzlogik folgen und im Einklang mit den für die jährliche Steuerfestsetzung relevanten IRS-Sätzen stehen, wodurch negative Folgen vermieden werden, z.B. wenn eine Erhöhung des  Bruttomonatsverdienstes zu einer Minderung des Nettomonatsverdienstes führt. D. h., wenn ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Monat einen höheren Bruttovergütungswert hat (aufgrund von Überstunden, Nachtschichten oder Arbeit an Feiertagen), erhöht sich der Satz in der Steuertabelle und ergibt am Ende einen niedrigeren Nettobetrag. Diese Tabellen zeigen die Fortsetzung der progressiven Anpassung zwischen der Einkommensteuer und dem zu zahlenden Steuerbetrag.

Wer muss die IRS-Erklärung einreichen?

Personen, die Einkünfte aus nicht-selbstständiger oder selbstständiger Berufstätigkeit, Kapital, Immobilien, Vermögenswerten und Renten in Portugal erzielen, müssen diese Einkünfte erklären. In bestimmten Situationen sind Personen jedoch von der Einreichung der IRS-Erklärung befreit.

Die IRS-Erklärung muss eingereicht werden von:

  • Personen mit Wohnsitz auf portugiesischem Hoheitsgebiet – anzugeben ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder, einschließlich des außerhalb des portugiesischen Hoheitsgebiets erzielten Einkommens

  • gebietsfremde Bürger – nur für Einkünfte, die auf portugiesischem Hoheitsgebiet erzielt wurden und keiner Quellensteuer unterliegen.

Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen, vergewissern Sie sich, dass alle Informationen zu Ihrer aktuellen Situation korrekt auf der Webseite der Steuer- und Zollbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira, AT, Finanzamt), der für die Finanzen und die Bearbeitung des IRS zuständigen Stelle, eingegeben wurden.

Dies betrifft insbesondere die Angabe Ihrer Steueradresse, die als Ihr offizieller Wohnsitz gilt. Diese Adresse stets aktuell zu halten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch sehr wichtig: um steuerliche Vorteile zu erhalten (z.B. eine Befreiung von der städtischen Grundsteuer IMI, Imposto Municipal Sobre Imóveis) und um mögliche Geldbußen zu vermeiden (bis zu € 375).

Änderungen Ihrer Steueradresse können müssen dem Finanzamt von Gesetzes wegen gemeldet werden, dies kann online auf der Finanças-Webseite durchgeführt werden.

EINKOMMENSTEUER  (IRS)

wird auf das jährliche weltweite Einkommen in den folgenden Kategorien erhoben, nach entsprechenden Abzügen, Ermäßigungen und Steuerguthaben. Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.

  • Kategorie A: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Renten, die als Gehaltsfortzahlung angesehen werden, z.B. Vorruhestandsrente (Modelo 3)

  • Kategorie B: Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Handel oder einmaligen Tätigkeiten

  • Kategorie E: Einkünfte aus Kapital in Portugal

  • Kategorie F: Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

  • Kategorie G: Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Kategorie G1: Unversteuerte Kapitalgewinne (d.h. wenn die verkaufte Immobilie vor dem 1. Januar 1989 gekauft wurde, ist der erzielte Kapitalgewinn steuerfrei)

  • Kategorie H: Renten und Pensionen Sie umfasst verschiedene Arten von Renten, wie z. B. Renten aus dem öffentlichen Dienst, Renten der Sozialversicherung und betriebliche/private Renten. Jede Art von Rente kann nach den Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Portugal und dem  Herkunftsland der Rente unterschiedlich behandelt werden

  • Kategorie J: Einkünfte, die außerhalb Portugals erzielt werden

  • Kategorie L: RNH/Steuerliche Anreize für wissenschaftliche Forschung und Innovation

Jedermann mit Einkommen aus einer der o.g. Kategorien muss eine Steuererklärung abgeben, mit einigen Ausnahmen:

AUSNAHMEN VON DER PFLICHT DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG:

  • Gehälter und Renten bis € 8.500,00, die nicht der Quellensteuer unterliegen
  • Bei Unterhaltszahlungen, die unter Artikel 72 Absatz 9 CIRS fallen, gilt die Befreiung von der Abgabe der Steuererklärung nur, wenn der Betrag 4.104,00 € nicht übersteigt.
  • EU-Agrarzuschüsse
  • Gelegenheitseinkommen bis zum vierfachen IAS* (Indexante dos Apoios Sociais), vorausgesetzt, es gibt keine anderen Einkünfte oder nur Einkünfte, die mit dem Regelsteuersatz besteuert werden. Für  das Steuerjahr 2024 werden dies bis zu 2.037,04 € sein.

* Der IAS for 2024 ist € 509,26 und für 2025 € 522,50.

Personenstandsänderungen

Die Abgabefrist für die IRS beginnt am 1. April. Die Vorarbeiten dazu beginnen allerdings schon

früher, dazu gehört, bis zum 17. Februar etwaige Personenstandsänderungen innerhalb der Familie und/oder Änderungen bei Langzeit-Mietverträgen mitzuteilen.

Damit sollen Veränderungen im Lauf des Jahres angezeigt werden, z.B. Geburten, Hochzeiten oder Scheidungen, Änderungen beim Sorgerecht oder Tod eines Ehepartners.

Im Rahmen dieser Aktualisierung muss dem Finanzamt auch eine mögliche Änderung des gewöhnlichen Wohnsitzes mitgeteilt werden. Hierbei ist zu beachten, dass der Stichtag hierfür der 31. Dezember des Jahres ist, in dem das zu versteuernde Einkommen erzielt wurde, in diesem Fall 2024.

Erfolgt diese Aktualisierung nicht, legt das Finanzamt die persönlichen Daten der vorigen Steuererklärung zugrunde. 

Ist dies erledigt, hat der Steuerzahler bis 25. Februar Zeit, Rechnungen für Ausgaben des vorigen Jahres zu prüfen, einzureichen bzw. zu bestätigen (s.u. E-fatura). 

EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG - WANN UND WO? 

Die ESt.-Erklärung muss über das Internet abgegeben werden. Hierzu die folgende Webseite: 

https://www.portaldasfinancas.gov.pt

Auf der Webseite der AT – Autoridade Tributária e Aduaneira gehen Sie zu IRS und Entregar Declaração. Unter Preencher Declaração wählen Sie ROSTO (Modelo 3).

Das Modelo 3 muss in den individuellen Einkommenskategorien ausgefüllt werden, ebenso die entsprechenden Anlagen. Besondere Beachtung erfordert Anexo J, in dem alle Einkünfte von außerhalb Portugals aufgeführt werden müssen. 

Das portugiesische Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr, d.h. 1. Januar – 31. Dezember. 

Das Modelo 3 muss innerhalb der Monate April, Mai oder Juni eingereicht werden, ferner Innerhalb von 30 Tagen bei jeder Änderung einer früher abgegebenen Steuererklärung.

Unterlagen von zahlenden oder schuldenden Körperschaften, sowie zusätzliche Unterlagen müssen bei der Steuerklärung nicht vorgelegt werden, noch werden sie zu dieser Zeit überprüft, außer für den Fall der Klärung eines Rechtsanspruches oder der Ausräumung von Zweifeln bzgl. der korrekten Ausfüllung der Formulare. Die Finanzbehörde (Autoridade Tributária e Aduaneira) kann einen Steuerzahler auffordern, weitere Unterlagen vorzulegen, wann immer sie dies für nötig erachtet; deshalb müssen 

Unterlagen für die fünf dem Steuerjahr folgenden Jahre aufbewahrt werden.

STEUERLICHER WOHNSITZ

Der steuerliche Wohnsitz wird durch die Fakten bestimmt. Eine Person wird für einen Steuerinländer gehalten, wenn sie 

  1. mehr als 183 Tage/Kalenderjahr in Portugal anwesend ist oder

  2. weniger als 183 Tage/Kalenderjahr in Portugal ist, aber am Jahresende einen dauernden   Wohnsitz hier hat. 

  3. Wenn eine Person eine Wohnung in Portugal besitzt, kann die Steuerbehörde vernünftigerweise annehmen, dass dies ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort für dieses Steuerjahr ist; diese Person wird dann für dieses Steuerjahr als Resident betrachtet. 

  4. Wenn das Familienoberhaupt in Portugal steuerlich Resident ist, werden die anderen Familienmitglieder ebenfalls als Residenten betrachtet, auch bei Getrenntlebenden. Wenn jedoch der auswärtige Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Portugal hat, enthält dieses Regeln, die klären, in welchem der beiden Länder eine Person ihren Wohnsitz hat.

Wenn Sie eine Residência(Residência oder Certificado de Residência) haben, gelten Sie als Resident, ob Sie nun in Portugal anwesend sind oder nicht. Tatsächlich besteht die AIMA - Agência para a Integração, Migrações e Asilo jetzt häufiger darauf, für die Erneuerung der Residência die IRS - Steuererklärung der Finanças als Nachweis des Status vorgelegt zu bekommen. Wenn ein portugiesischer Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in ein Steuerparadies verlegt, das auf der schwarzen Liste steht, gilt er für die folgenden vier Jahre weiterhin als Einwohner Portugals.

RESIDENTES NÃO HABITUAIS

Der RNH-Status endete im Jahr 2024. Alle, die bereits RNH sind, behalten diesen Status bis zum Ende ihrer 10 Jahre. Dazu sollte man bei einem seriösen Buchhalter Rat suchen, der das für seine Kunden anbietet. 

Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine geänderte Fassung des RNH in Kraft. Die neue Regelung bedeutet „Steueranreize für wissenschaftliche Forschung und Innovation“ (incentivos fiscais para o domínio da investigação científica e inovação),und macht sie für Menschen zugänglich, deren Einkommen aus einer Beschäftigung in sogenannten Start-Ups, einer Karriere als Hochschullehrer, wissenschaftlicher Forschung und anderen qualifizierten Tätigkeiten in Portugal resultiert. Unser Rat ist, sich über Ihren Steuerberater auf dem Laufenden zu halten.

NICHT - RESIDENTEN

Bei Nicht-Residenten wird die IRS nur auf Einkünfte und Gewinne aus portugiesischen Quellen erhoben. Nicht-Residenten sind im allgemeinen einer Quellensteuer unterworfen, die als abschließende Zahlung gilt; sie müssen keine Steuererklärung abgeben. Wenn jedoch der Nicht-Resident Einkommen oder Kapitalerträge aus portugiesischen Immobilien erhält, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

NICHT-RESIDENTEN UND STEUERREPRÄSENTANTEN

Personen (Nicht-Residenten), die eine bei den Finanças registrierte Adresse außerhalb der EU oder des Schengen-Raumes UND eine steuerliche Beziehung zu Portugal haben, benötigen einen Steuerrepräsentanten, wenn:

  • sie eine Immobilie oder ein Fahrzeug in Portugal besitzen

  • sie Einkünfte aus unselbstständiger oder selbständiger Tätigkeit haben

Der Grund für die Notwendigkeit eines Steuerrepräsentanten ist, dass die Finanças keine Korrespondenz außerhalb des EU/Schengen-Raumes versenden und es daher notwendig ist, hier in Portugal jemanden zu haben, der Ihre Korrespondenz entgegennehmen und sicherstellen kann, dass Sie Erklärungen einreichen, Zahlungen leisten und Anweisungen der Finanças usw. einhalten. Dieser Repräsentant kann jeder sein, der eine Steuernummer in Portugal hat und hier Resident ist, aber auch ein Buchhalter/eine Dokumentenagentur/ein Anwalt usw. 

In Portugal wurde jedoch ein Gesetz erlassen (Decreto-Lei 44/2022), das einen Steuerrepräsentanten überflüssig macht, wenn Sie das neue System der elektronischen Benachrichtigungen und Vorladungen (notificações e citações eletrónicas) auf dem Finanzamtsportal (Portal das Finanças) aktivieren. Bitte lesen Sie unser Factsheet FS36 (Englisch) mit weiteren Informationen zu diesem System und seiner Aktivierung.

ZU VERSTEUERNDES EINZELEINKOMMEN

Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt durch Abzüge vom zu versteuernden Einkommen. (Bestimmte Einkommensarten unterliegen besonderen steuerlichen Anreizen). Die Höhe der Steuer wird anhand einer Steuertabelle berechnet und kann durch Abzüge (wenn zutreffend) gemindert werden. 

WÄHRUNG

Alle Beträge sind in Euro anzugeben, ungeachtet der Transaktionswährung.

STEUERERMÄSSIGUNGEN

Es gibt eine Reihe von Freibeträgen, die die Steuerschuld reduzieren oder sogar auf Null bringen. Alle angegebenen Kosten müssen durch Rechnungen/Quittungen (facturas) nachgewiesen werden.

a) ABZÜGE, die das zu besteuernde Einkommen reduzieren:

    Es gibt keine automatischen Steuerabzüge mehr, stattdessen bereits bestehende Steuergutschriften

    (Verminderung der Steuerschuld). 

b) ERMÄSSIGUNGEN FÜR EINZELPERSONEN UND FAMILIEN, die die Steuerschuld reduzieren

Pro-Kopf-Ermäßigung ...

Ehepaar

Ledig oder geschieden

Alleinerziehende 

Pro minderjährigem Kind (wenn die Eltern weniger als das Mindesteinkommens verdienen)
Pro minderjährigem Kind (unter 3 Jahren)     
Für jeden älteren Abhängigen, dessen Einkommen die Mindestrente nicht überschreitet und der bei den Steuerpflichtigen wohnt
Für behinderte Abhängige 

c) STEUERERMÄSSIGUNGEN für bestimmte Ausgaben(Steuerminderung wie bei b)

AUSGABENART

Nicht erstattete medizinische Kosten und Krankenversicherung
Erziehungskosten
Häusl. Pflegekosten
Wohnen: Zins, Kapitalkosten, Miete (hierfür ist ein registrierter Mietvertrag vorzulegen)
Schenkungen an Staat und Stiftungen
Schenkungen an anerkannte Wohlfahrtseinrichtungen
Gerichtlich angeordneter Ehegatten- bzw. Kinderunterhalt 
Ausgaben für den Familienunterhalt (d.h. Supermarkt, Kleidung, Kraftstoff, Elektrizität, Wasser, Gas)                         
IVA bei Rechnungen für z.B. Restaurants, Friseur, Kfz-Reparaturen, bestimmte Zeitungen und Zeitschriften
Hausangestellte

Für alle Ausgaben, für die Steuerermäßigungen möglich sind, sollte auf der Rechnung Ihre Steuernummer (NIF) eingetragen sein.

E-FATURA

Mit dem elektronischen Rechnungssystem e-fatura kann das Finanzamt alle Teile Ihrer Einkommensteuererklärung vor-ausfüllen. Ihre persönliche e-fatura-Seite auf der Finanças-Webseite https://faturas.portaldasfinancas.gov.pt/home.action muss von Ihnen selbst überprüft und bestätigt werden. Hierfür benötigen Sie ein Passwort (Senha). Weitere Informationen (in Englisch) finden Sie auf 

https://info.portaldasfinancas.gov.pt/pt/apoio_contribuinte/Folhetos_informativos/Documents/senhas_PF_EN.pdf

Diese Senha ist dieselbe, die Sie auch für Ihre persönliche IRS-Seite benötigen, also haben Sie bzw. Ihr Steuerberater bereits eine.

Um das Verfahren zu starten, wählen Sie auf der e-fatura-Seite ADQUIRENTE, auf der nächsten Seite dann NIF, hier geben Sie Ihre persönliche NIF und die senha ein.

Firmen müssen Rechnungen bis zum 25. des Folgemonats melden. Sie werden erst am Ende dieses Monats auf persönlichen IRS-Seiten erscheinen. 

Die Finanças haben eine persönliche e-fatura-Karte mit Ihrer Steuernummer und einem Strichcode  bereitgestellt, die Sie sich ausdrucken können. Am Ende der Validierungs-Seite finden Sie den Abschnitt  Cartão e-fatura. Wenn Sie hier auf  OBTER CARTÃO E-FATURA klicken, können Sie Karte herunterladen, ausdrucken und bei Bedarf vorlegen.

AUTOMATISCHE IRS-STEUERERKLÄRUNG

Die portugiesische Steuerbehörde stellt Milliionen von Steuerzahlern eine automatische IRS-Steuererklärung zur Verfügung. Die Finanças halten auf ihrer Webseite im persönlichen Bereich des Steuerzahlers die folgenden Informationen bereit, die von diesem überprüft werden können: 

  • Eine vorläufige Einkommenserklärung, entsprechend dem Zivilstand (bei Verheirateten und Zusammenlebenden: getrennt oder nicht)
  • Eine vorläufige Steuerfestsetzung, entsprechend der jeweiligen vorläufigen Erklärung
  • Die für die Berechnung von Steuergutschriften verwendeten Komponenten

Die Steuerzahler können diese Informationen bis 25. Februar prüfen.

Wenn die von den  Finanças eingetragenen Informationen nicht korrekt sind, darf man die vor-ausgefüllte Erklärung nicht bestätigen, sondern sollte die IRS wie bisher selbst ausfüllen. Wenn die Steuererklärung unbestätigt bleibt, wird sie am Ende der Einreichungsfrist (30. Juni) automatisch als gültig eingestuft.

Steuerzahler, die nicht von der automatischen Steuererklärung erfasst werden und diejenigen, deren Steuersituation nicht mit der vorläufigen Einkommenserklärung der AT übereinstimmt, müssen das Modelo 3 und die dazugehörigen Anlagen einreichen, wenn sie von dieser Pflicht nicht befreit sind. 

Da die große Mehrheit der ausländischen Residenten mindestens Teile ihres Einkommens aus dem Ausland beziehen, wird die automatische Steuererklärung nur selten Anwendung finden können. 

Die automatische Steuererklärung gilt für Steuerzahler, die alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Während des Steuerjahres in Portugal Resident.
  2. Ohne den Status als Residente Não Habitual.
  3. Das Gesamteinkommen wird in Portugal erzielt.
  4. Einkommen wird nur aus den Kategorien A und/oder H erzielt; das zu versteuernde Einkommen wird einzeln und nicht gemeinsam  versteuert.
  5. Es werden keine Alimente bzw. Kindesunterhalt gezahlt.
  6. Es gibt keine Steuererleichterungen (Beneficios fiscais)
  7. Es gibt kein Recht auf Abzüge für a) Unterhaltszahlungen für Behinderte; b) bei internationaler Doppelbesteuerung; c) Steuererleichterungen (Beneficios fiscais)

IRS Jovem
Die IRS Jovem wurde im Jahr 2020 eingeführt, eine Regelung zur teilweisen Befreiung von der IRS. 
Gemäß dem Vorschlag für den Staatshaushalt 2025 wird die IRS Jovem nun für alle Arbeitnehmer (Arbeitnehmer und Selbständige) bis zum Alter von 35 Jahren gelten, unabhängig von ihrem Studienzyklus, und kann maximal 10 Jahre lang genutzt werden. 
Wenn junge Menschen in den Arbeitsmarkt eintreten und steuerlich nicht mehr zum Haushalt ihrer Eltern gehören (wenn sie beginnen, ihre Steuererklärung getrennt einzureichen), können sie zehn Jahre lang bis zum Alter von 35 Jahren von der ermäßigten Steuererklärung profitieren.

Zugang zu diesem Regime hat man mit der Einreichung der jährlichen Steuererklärung.

2025 beträgt die Ermäßigung unter dem IRS Jovem Regime 

  • 100% im ersten Jahr

  • 75% im zweiten bis zum vierten Jahr

  • 50% im fünften bis zum siebten Jahr

  • 25% im achten bis zum zehnten Jahr

Die Höhe des anrechnungsfreien Einkommens ist auf einen Betrag begrenzt, der dem 55-fachen Wert des Sozialhilfeindexes/IAS* entspricht (28.009,30 € unter Berücksichtigung des derzeit geltenden IAS und 28.737,50 € für 2025).

*Der IAS 2024 beträgt 509,26 €, für 2025 liegt er bei 522,50 €.

Diese Vergünstigung gilt nicht für Personen, die bereits bestimmte Steuerbefreiungen in Anspruch genommen haben; bitte fragen Sie Ihren Steuerberater.

KAPITALERTRÄGE (Näheres hierzu s. Bulletin T/07/D)

IRS wird auf Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien und Aktien erhoben, sofern diese nicht als gewerbliche, industrielle, landwirtschaftliche oder Kapitaleinkünfte gelten.  Weitere Informationen finden Sie in unserem Bulletin T07/D.

STEUERERMÄSSIGUNGEN

Verschiedene Einkommensarten haben spezifische Ermäßigungen (Deduções Específicas).

Der IRS-Steuersatz wird durch das besteuerbare Einkommen bestimmt, das dem jährlichen Bruttoeinkommen minus den Deduções Específicas entspricht.

Für jede Einkommenskategorie gibt es spezielle Abzüge. 

Wenn sich ein Ehepaar für die gemeinsame Steuerveranlagung entscheidet, wird das Einkommen beider Ehegatten addiert und dann durch zwei geteilt. 

Der Staatshaushalt für 2025 legt fest, dass dieser Abzug dem 8,54-fachen des IAS oder 4.462,15 Euro im Jahr 2025 entspricht, wovon Arbeitnehmer und Rentner mit einem Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr profitieren.

BESTEUERUNG VERHEIRATETER ODER IN LEBENSPARTNERSCHAFT LEBENDER STEUERPFLICHTIGER

In der Regel reichen verheiratete oder in Lebenspartnerschaft lebende Steuerpflichtige eine individuelle Steuererklärung ein, in der sie 50 % der Einkünfte der zum Haushalt gehörenden Angehörigen angeben müssen. Ein Paar kann sich für eine gemeinsame Besteuerung entscheiden, indem es eine einzige IRS-Erklärung einreicht, die alle Einkünfte aller Haushaltsmitglieder enthält. Diese Option gilt nur für das betreffende Jahr, d. h. sie können in jedem Jahr wählen, ob sie ihre Steuererklärung einzeln oder gemeinsam abgeben möchten. Entscheidet sich ein Paar für die gemeinsame Veranlagung, ergibt sich das steuerpflichtige Einkommen dieses Haushalts, indem das steuerpflichtige Einkommen der Ehegatten addiert und das Ergebnis durch zwei geteilt wird.

ZAHLUNGSTERMINE
Einkommensteuerforderungen des Finanzamtes ergehen zum 31. Juli. 

Erstattungen sind innerhalb eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung fällig (s.o., April - Juni). 

Das Gesetz legt jedoch fest, dass das Finanzamt die Steuererklärung bis zum 31. August bearbeitet haben muss. 

VERMEIDUNG VON DOPPELBESTEUERUNG 

Wenn Sie sich in Portugal niedergelassen haben, kann die Steuer- und Zollbehörde Sie als Steuerinländer betrachten und Sie mit all Ihren Einkünften besteuern, unabhängig davon, wo sie erzielt wurden. Wenn Sie Ihre Steueradresse jedoch nicht aktualisiert und auf Portugal geändert haben, betrachtet die Steuerbehörde Ihres Landes Sie weiterhin als steuerlich dort ansässig und verlangt von Ihnen, alle Ihre Einkünfte anzugeben, unabhängig davon, in welchem Land sie erzielt wurden. Sie befinden sich daher in einer Situation der Doppelbesteuerung von Einkünften, die nur nachträglich korrigiert werden kann.

Um Ihren Steuerwohnsitz in dieser Situation zu korrigieren, müssen Sie eine Steuerwohnsitzbescheinigung (tax residence certificate, certidão de residência fiscal) von der Finanças-Webseite (Os Seus Serviços / Obter / Certidões / Efetuar Pedido / Residência Fiscal) beantragen; es kann erforderlich sein, zusätzliche unterstützende Informationen vorzulegen, da die Datensätze der Steuerbehörde nicht automatisch geändert werden. Sie können die Liste der Länder, mit denen Portugal Doppelbesteuerungs-Abkommen hat, auf dem AT-Portal einsehen.

Weitere Informationen und Hilfe erhalten Sie beim Finanzamt, Autoridade Tributária e Aduaneira (AT):

Tel: 217 206 707 oder online: e-Balcão oder sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Quelle: OE2024/OE2025

Anmerkung: Dies ist lediglich eine Zusammenfassung. Wenn Sie Zweifel haben, ziehen Sie einen Steuerberater bei. 

 

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