T06D - IVA

Das Verständnis der Komplexität der IVA (Mehrwertsteuer) in Portugal ist für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen wichtig. Von der Kenntnis der Steuersätze und -befreiungen bis hin zur Erfüllung Ihrer Verpflichtungen bietet Ihnen dieses Bulletin einen umfassenden Einblick, damit Sie nicht mit dem Finanzamt in Konflikt geraten.

Vorbemerkung: Diese Ausführungen sind nur als Überblick gedacht. Die Steuergesetze und -regelungen ändern sich oft und manchmal unerwartet. Wir empfehlen dringend, professionellen Rat einzuholen.

2024 endet die Null-IVA, aber bei bestimmten Lebensmitteln wird sie von 23 % auf 13 % gesenkt, z. B. Speiseöle und Würstchen.

DIE MEHRWERTSTEUER (Imposto sobre o Valor Acrescentado, IVA) wird erhoben bei:
Besteuerbare Körperschaften:

  • Alle Personen und Körperschaften, die kontinuierlich und selbständig Waren oder Dienstleistungen herstellen, liefern oder damit handeln.

  • Diejenigen, die selbständig eine einzelne besteuerbare Transaktion durchführen, vorausgesetzt, dass diese in Verbindung steht mit der Ausübung o.g. Aktivitäten wo auch immer (d.h. ein ausländisches Unternehmen liefert Güter nach Portugal).

  • Diejenigen, die gelegentlich Geschäfte machen, die der Einkommensteuer (persönlich: IRS oder geschäftlich: IRC) unterliegen.

  • Empfänger von bestimmten Gütern und Dienstleistungen, wie sie im Gesetz ausdrücklich genannt sind und unter den darin enthaltenen Bedingungen, wenn der Lieferant eine ausländische Firma ist, die ihren Sitz nicht in Portugal hat.

  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechend den Zollgesetzen Güter einführen.

  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die auf einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument Mehrwertsteuer ausweisen.

Seit 2023 haben sich die Vorschriften für die Mikro-Produktion von Strom geändert; diese unterliegt nur dann der normalen IVA-Regelung, wenn der erzeugte Strom weitergeleitet wird. Hierzu gibt es in diesem Bulletin keine spezifische Information, bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater. 

Besteuerbare Transaktionen:
Steuerpflichtig sind:

  • Die Lieferung von Gütern.

  • Die Erbringung von Dienstleistungen.

  • Die Einfuhr von Gütern von außerhalb der EU.

  • Bestimmte Transaktionen zwischen Mitgliedern der EU, wenn der Verkäufer in einem anderen Mitgliedstaat der EU mehrwertsteuerpflichtig ist.

Steuersätze
In Portugal (Kontinent) gelten folgende Steuersätze: Ein verminderter von 6 %, ein mittlerer von 13 % und der Normalsatz von 23 %.

Der verminderte Steuersatz wird im wesentlichen auf Grundnahrungsmittel angewandt (z.B. Reis, Getreide, Brot), Wasser, Arzneien, Personentransport, Shows und öffentliche Darbietungen, Hotelübernachtungen, Atemschutzmasken und Haut-Desinfektionsgele. Die vollständige Liste finden Sie  hier.

Der mittlere Satz gilt für weitere Produkte für den menschlichen Verzehr wie auf Dosenfleisch und -fisch, Trockenfrüchte und Kaffee. Die vollständige Liste finden Sie  hier.

Der Normalsatz wird auf alle Güter und Dienstleistungen angewandt, die nicht unter die beiden anderen Sätze fallen.

Die o.g. Sätze liegen für die Azoren bei 4 %, 9 % und 16 % und für  Madeira bei 5 %*, 12 % und 22 %.

*Für Madeira wurde die IVA von 5 % auf 4 % gesenkt, aber das Inkrafttreten und die entsprechenden Auswirkungen dieser Änderung des reduzierten IVA-Satzes werden sich verzögern, so dass einige Zeit für die Umsetzung verbleibt, aber noch im laufenden Jahr.

Strom
Der ermäßigte Satz für die Lieferung von Elektrizität wird bis 2025 verlängert (für die Azoren und Madeira gibt es Unterschiede):

  1. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (IVA) von 6 % gilt für:

    • den festen (Leistungs-) Anteil des Netzzugangstarifs für Verbraucher mit einer vertraglichen Leistung von bis zu 3,45 kVA.

    • den Rundfunkbeitrag CAV (Contribuição Audiovisual )

  2. Der mittlere MwSt.-Satz wurde in den Jahren 2024 und 2025 von 13 % auf 6 % gesenkt und gilt für:

    • Stromverbrauch bis zu 100 kWh (im 2024) und 200 kWh (im 2025), innerhalb von 30 Tagen, für Verbraucher mit einer vertraglichen Leistung von bis zu 6,9 kVA.

    • Familien mit 5 oder mehr Personen bei einem Stromverbrauch von bis zu 150 kWh (im 2024) und 300kWh (im 2025).

  3. Der Normalsatz von 23 % gilt für:

    • Stromverbrauch über 100 kWh (im 2024) und 200 kWh (im 2025) (für Familien mit 5 oder mehr Personen über 150 kWh (im 2024) und 300 kWh (im 2025).       

    • auf den restlichen Wert der vertraglich vereinbarten Leistung. 

    • Lieferungen an Kunden mit einer vertraglich vereinbarten Leistung ≥ 10,35 kVA.

    • Steuern und Gebühren auf Strom, insbesondere die Spezielle Verbrauchssteuer IEC (Imposto Especial de Consumo) und die Abgabe für die Generaldirektion für Energie und Geologie DGEG (Direção Geral de Energia e Geologia)

Für die Autonomen Regionen Azoren und Madeira liegen die verminderten Sätze bei 4 % bzw. 5 %, der Standardsatz bei 16 % bzw. 22 %.

Vorsteuerabzug
Die Steuerhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf den Wert der während eines bestimmten Zeitraumes verkauften Güter oder Dienstleistungen und der Steuer auf die während desselben Zeitraumes eingekauften Güter oder Dienstleistungen.

Befreiung von der MwSt.-Pflicht
Der nicht mehrwertsteuerpflichtige Freibetrag für Selbstständige stieg 2023 von € 12.500 auf € 13.500. Damit kann man Mehrwertsteuer weder berechnen noch abziehen. Überlegen Sie daher, welche Möglichkeit für Sie selbst am geeignetsten ist. Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht, fragen Sie Ihren Buchhalter.

Zahlung
Nach Vorsteuerabzug und Steuerveranlagung ist die MwSt. der Steuerbehörde per Scheck, Postanweisung oder Banküberweisung zu zahlen.

Im Rahmen des monatlichen bzw. vierteljährlichen Regimes für die Abgabe der periodischen CIVA-Erklärung können alle IVA-Zahler Flexibilität bei der Zahlung der IVA beantragen.

Bei IVA-Zahlungen im 2. Halbjahr darf die Anzahl der Raten die Anzahl der bis zum Ende des jeweiligen Jahres verbleibenden Monate nicht überschreiten.

Die den Plänen entsprechenden monatlichen Raten sind wie folgt fällig:

  • die erste Rate am Tag der Fälligkeit der betreffenden Zahlungsverpflichtung (der 25. des 2. Monats nach dem Monat oder Quartal, in dem die Verpflichtung entstanden ist); und

  • die verbleibenden monatlichen Raten zum gleichen Datum der Folgemonate.

Anträge zur Flexibilisierung müssen bis zum Zahlungstermin der 1. Rate gestellt werden.

Steuerpflichtige können diese Flexibilität nur beantragen, wenn ihre Steuer- und Beitragssituation in Ordnung ist.

Pflichten des Steuerzahlers:

Erklärungspflichten
Der Steuerpflichtige muss der zuständigen örtlichen Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen Beginn oder Ende sowie jegliche Änderung der Geschäftstätigkeit mitteilen. 

Pflicht zur Rechnungsstellung
Rechnungen sind eine grundlegende Pflicht und dürfen nicht später als 5 Werktage nach dem steuerrelevanten Vorgang ausgestellt werden.

Für Zwecke der Steuerkontrolle muss jede Rechnung oder ein vergleichbares Dokument durch Computer ausgefertigt oder von einer autorisierten Druckerei hergestellt und numeriert sein. Jede Rechnung soll entweder den Ausdruck "processed by computer" (od. „processado por computador“) oder Namen und Datum der Bevollmächtigung der Druckerei aufweisen.

Zusätzlich zu Numerierung und Datierung sollen Rechnungen oder vergleichbare Dokumente folgende Angaben enthalten: Name, Geschäftsname, Zentrale oder Firmensitz des Verkäufers und Käufers, sowie ihre Steuernummern (wenn die Rechnung auf einen Steuerpflichtigen eines anderen EU-Staates ausgestellt wird, soll die Steuernummer das Präfix PT erhalten, um damit Portugal zu identifizieren), eine genaue Aufstellung der gehandelten Güter bzw. der Art der erbrachten Dienstleistung, den Nettopreis, den Steuersatz und die Höhe der Steuer, sowie eine Begründung für eine evtl. Steuerbefreiung.

Steuerrepräsentant 
Nicht ansässige besteuerbare Körperschaften ohne ständige Niederlassung auf portugiesischem Territorium müssen einen Repräsentanten benennen (mit der von ihm vertretenen Körperschaft gemeinsam haftbar), um den Verpflichtungen nachzukommen, die aus in Portugal getätigten Geschäften entstehen, die der MwSt. unterliegen, einschl. der Registrierung für steuerliche Zwecke. 

Wenn ein solcher Repräsentant nicht existiert, obliegen diese Verpflichtungen dem einheimischen Käufer oder Verbraucher. 

Quellen
ERSE und OE2024

Der Inhalt ist nur für Mitglieder verfügbar.

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