
T06D - IVA
Kategorie : Steuern
T06D - IVA
Vorbemerkung: Diese Ausführungen sind nur als Überblick gedacht. Die Steuergesetze und -regelungen ändern sich oft und manchmal unerwartet. Wir empfehlen dringend, professionellen Rat einzuholen.
2025 sind Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, einschließlich Folgenahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und vollwertige Ersatznahrung zur Gewichtskontrolle in der Liste der Produkte mit reduzierten IVA-Sätzen (6 %) aufgeführt.
DIE MEHRWERTSTEUER (Imposto sobre o Valor Acrescentado,IVA) wird erhoben bei:
Besteuerbare Körperschaften
Alle Personen und Körperschaften, die kontinuierich und selbständig Waren oder Dienstleistungen herstellen, liefern oder damit handeln.
Diejenigen, die selbständig eine einzelne besteuerbare Transaktion durchführen, vorausgesetzt dass diese in Verbindung steht mit der Ausübung o.g. Aktivitäten wo auch immer (d.h. ein ausländisches Unternehmen liefert Güter nach Portugal).
Diejenigen, die gelegentlich Geschäfte machen, die der Einkommensteuer (persönlich: IRS oder geschäftich IRC) unterliegen
Empfänger von bestimmten Gütern und Dienstleistungen, die im Gesetz ausdrücklich genannt sind und unter den darin enthaltenen Bedingungen, wenn der Lieferant eine ausländische Firma ist, die ihren Sitz nicht in Portugal hat.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die entsprechend den Zollgesetzen Güter einführen.
Alle natürlichen und juristischen Personen, die auf einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument Mehrwertsteuer ausweisen.
Seit 2023 haben sich die Vorschriften für die Mikro-Produktion von Strom geändert; diese unterliegt nur dann der normalen IVA -Regelung, wenn der erzeugte Strom weitergeleitet wird. Hierzu gibt es n diesem Bulletin keine spezifische Information, bitte wenden Sie sich an hren Steuerberater.
Besteuerbare Transaktionen
Steuerpflichtig sind:
Die Lieferung von Gütern
Die Erbringung von Dienstleistungen
Die Einfuhr von Gütern von außerhalb der EU
Bestimmte Transaktionen zwischen Mitgliedern der EU, wenn der Verkäufer in enem anderen Mitgliedstaat der EU mehrwertsteuerpflichtig ist.
STEUERSÄTZE
In Portugal (Kontinent) gelten folgende Steuersätze: Ein verminderter von 6 %, ein mittlerer von 13 % und der Normalsatz von 23 %.
Der verminderte Steuersatz wird im wesentlichen auf Grundnahrungsmittel angewandt (z.B. Reis, Getreide, Brot), Wasser, Arzneien, Personentransport, Shows und öffentliche Darbietungen, Hotelübernachtungen, Atemschutzmasken und Haut -Desinfektionsgele. Die vollständige Liste finden Sie HIER.
Der mittlere Satz gilt für weitere Produkte für den menschlichen Verzehr wie auf Dosenfleisch und fisch, Trockenfrüchte und Kaffee Die vollständige Liste finden Sie HIER.
Der Normalsatz wird auf alle Güter und Dienstleistungen angewandt, die nicht unter de beiden anderen Sätze fallen.
Die o.g. Sätze liegen für die Azoren bei 4 %, 9 % und 16 % und für Madeira bei 4 %, 12 % und 22 %.
Strom
Der ermäßigte Satz für die Lieferung von Elektrizität wird bis 2025 verlängert (für die Azoren und Madeira gibt es Unterschiede*)
1. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz IVA) von 6 % gilt für:
den festen (Leistungs-) Anteil des Netzzugangstarifs für Verbraucher mit einervertraglichen Leistung von bs zu 3,45 kVA
den Rundfunkbeitrag CAV (Contribuiçâo Audiovisual )
2. Der mittlere MwSt.-Satz wurde 2025 von 13 % auf 6 % gesenkt und gilt für
Stromverbrauch (2025) bis zu 200 kWh innerhalb von 30 Tagen für Verbraucher mit einer vertraglichen Leistung von bis zu 6,9 kVA
Familien mit 5 oder mehr Personen bei enem Stromverbrauch von bis zu 300kWh im Jahr 2025.
3. Der Normalsatz von 23 % gilt für:
Stromverbrauch 2025 über 200 kWh (für Familien mit 5 oder mehr Personen über 300 kWh).
auf den restlichen Wert der vertraglich vereinbarten Leistung
Lieferungen an Kunden mit einer vertraglich vereinbarten Leistung ≥ 10,35 kVA.
Steuern und Gebühren auf Strom, insbesondere die Spezielle Verbrauchssteuer IEC (Imposto Especial de Consumo) und die Abgabe für die Generaldirektion für Energie und Geologie DGEG (Direçâo Geral de Energia e Geologia).
Für die Autonomen Regionen Azoren und Madeira liegen die verminderten Sätze bei 4 %, der Standardsatz bei 16 % bzw. 22 %.
VORSTEUERABZUG
Die Steuerhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf den Wert der während eines bestimmten Zeitraumes verkauften Güter oder Dienstleistungen und der Steuer auf die während desselben Zeitraumes eingekauften Güter oder Dienstleistungen.
Portugal führt zum 1. Juli 2025 mehrere Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer/IVA ein, die insbesondere für Selbstständige und Kleinunternehmer von Bedeutung sind.
Befreiung von der IVA-Pflicht
Die Mehrwertsteuer-/IVA-Befreiung für Selbstständige wurde für diejenigen mit einem Jahresumsatz von bis zu 15.000 € im Jahr 2025 angehoben.
Wenn Sie für 2025 einen Umsatz zwischen 15.000 € und 18.750 € erwarten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine vorübergehende Befreiung von der IVA bis zum Ende des Jahres. Sie können bis zum 31. Dezember 2025 über zertifizierte Rechnungsstellungssysteme weiterhin Rechnungen ohne IVA ausstellen. Ab Januar 2026 müssen sich alle, die die Schwelle von 15.000 € überschreiten, für die IVA registrieren, es sei denn, sie liegen unter 18.750 € und entscheiden sich für die vorübergehende Befreiung.
Wenn Sie 18.750 € überschreiten, müssen Sie die IVA sofort berechnen und haben 15 Tage Zeit, dies den Finanças mitzuteilen.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 650.000 € im Jahr 2025 müssen ab 2026 monatliche IVA-Erklärungen einreichen.
Die Befreiungsregelung ermöglicht es Ihnen, keine Steuern zu berechnen, aber Sie können diese auch nicht abziehen. Überlegen Sie sich, was für Ihre Situation am besten geeignet ist. Es gibt keine Antwort, die für alle gilt. Wenden Sie sich an einen Steuerberater, bevor Sie die Befreiung beantragen.
Wenn Sie keine steuerpflichtigen Umsätze haben, reicht das System Ihre IVA-Erklärung automatisch ein – eine manuelle Einreichung ist nicht erforderlich.
Ihre angegebenen Umsatzsteuereinnahmen werden nun automatisch mit den Sozialversicherungssystemen synchronisiert, wodurch Ihre Beiträge und die Einhaltung der Vorschriften vereinfacht werden.
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es neue Änderungen bei der Mehrwertsteuerbefreiung (IVA) für nicht aus der EU stammende nicht-residente Inhaber eines Alojamento Local in Portugal. Nach dem Decreto-Lei No. 35/2025 kommen diese Eigentümer nicht mehr für die Mehrwertsteuerbefreiung in Frage und müssen:
sich für die IVA in Portugal registrieren lassen.
Auf alle Buchungen eine IVA von 6 % erheben.
einen Steuerrepräsentanten für Portugal benennen.
regelmäßige IVA-Erklärungen abgeben.
Diese Änderungen stehen im Einklang mit den EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Mehrwertsteuervorschriften und zur Durchsetzung der Einhaltung der Vorschriften für Gebietsfremde, die in einem EU-Mitgliedstaat wirtschaftlich tätig sind.
Für andere KMU-Regelungen (Kleine und Mittlere Unternehmen, auch SME) wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Für Aktualisierungen in den Bereichen Digitales & Kunst, Gesundheit und Landwirtschaft wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahlung
Nach Vorsteuerabzug und Steuerveranlagung ist die IVA der Steuerbehörde per Scheck Postanweisung oder Banküberweisung zu zahlen.
Selbstständige, die unter die vereinfachte Regelung fallen, müssen nun vierteljährliche IVA-Erklärungen einreichen statt jährlich.
IVA-Pflichtige können eine flexible Zahlung der IVA im Rahmen der monatlichen und vierteljährlichen Regelung für die Abgabe der periodischen CIVA-Erklärung beantragen.
Flexibilitätsmaßnahmen für IVA-Steuerzahler
Zahlungsaufschub: Steuerzahler mit vorübergehenden Liquiditätsproblemen können einen Zahlungsaufschub für IVA-Verpflichtungen beantragen. Diese werden von der Autoridade Tributária von Fall zu Fall geprüft und erfordern oft eine Begründung für die Notlage oder verspätete Zahlungen von Kunden.
Ratenvereinbarungen: In bestimmten Fällen können Steuerzahler beantragen, die IVA in Raten zu zahlen, insbesondere wenn der fällige Betrag erheblich ist oder wenn unerwartete Ausgaben den normalen Geschäftsbetrieb gestört haben.
Verzicht auf Strafen für erstmalige Fehler: Die neuen Vorschriften sehen Milde bei geringfügigen Verzögerungen bei der Einreichung oder Zahlung vor, insbesondere für diejenigen, die zum ersten Mal eine Erklärung im Rahmen des monatlichen Systems einreichen.
Übergangsunterstützung für neue Monats-Steuerzahler: Unternehmen, die 2026 (aufgrund der Überschreitung von Umsatzschwellen) von vierteljährlichen auf monatliche Steuererklärungen umstellen, können während ihrer Anpassungsphase Übergangsunterstützung und verlängerte Fristen erhalten.
Digitale Erinnerungen und Benachrichtigungen: Registrierte Steuerzahler, die zertifizierte Rechnungsplattformen nutzen, erhalten nun automatische Benachrichtigungen über bevorstehende Fristen, wodurch versehentliche verspätete Einreichungen reduziert werden.
PFLICHTEN DES STEUERZAHLERS Erklärungspflichten
Der Steuerpflichtige muss der zuständigen örtlichen Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen Beginn oder Ende sowie jegliche Änderung der Geschäftstätigkeit mitteilen.
Pflicht zur Rechnungsstellung
Rechnungen sind eine grundlegende Pflicht und dürfen nicht später als 5 Werktage nach dem steuerrelevanten Vorgang ausgestellt werden.
Für Zwecke der Steuerkontrolle muss jede Rechnung oder ein vergleichbares Dokument durch Computer ausgefertigt oder von einer autorisierten Druckerei hergestelt und numeriert sein. Jede Rechnung muss entweder den Ausdruck "processed by computer" (od. „processado por computador“) oder Kennzeichnung und Datum der Zulassung des Druckers aufweisen.
Zusätzlich zu Nummerierung und Datierung sollen Rechnungen oder vergleichbare Dokumente folgende Angaben enthalten: Name, Geschäftsname, Zentrale oder Firmensitz des Verkäufers und Käufers, sowie ihre Steuernummern; wenn die Rechnung auf einen Steuerpflichtigen eines anderen EU-Staates ausgestellt wird, soll die Steuernummer das Präfix PT erhalten (um damit Portugal zu identifizieren), eine genaue Aufstellung der gehandelten Güter bzw. der Art der erbrachten Dienstleistung, den Nettopreis, den Steuersatz und die Höhe der Steuer, sowie eine Begründung für eine evtl. Steuerbefreiung.
Alle Rechnungen, die von Selbstständigen ausgestellt werden, müssen nun mit einer zertifizierten Rechnungssoftware oder einer von der portugiesischen Steuerbehörde zugelassenen Plattform erstellt werden.
Steuerrepräsentant
Nicht ansässige besteuerbare Körperschaften ohne ständige Niederlassung auf portugiesischem Territorium müssen einen Repräsentanten benennen (mit der von ihm vertretenen Körperschaft gemeinsam haftbar), um den Verpflichtungen nachzukommen, die aus in Portugal getätigten IVA-pflichtigen Geschäften entstehen, einschl. der Registrierung für steuerliche Zwecke.
Wenn ein solcher Repräsentant nicht existiert, obliegen diese Verpflichtungen dem einheimischen Käufer oder Verbraucher.
Quellen ERSE und OE2025