
DiP
Autofahren in Portugal 2025 Online-Ausgabe
DiP
Zuletzt aktualisiert 090725
INHALT
1. Einleitung
2. Papiere
3. Allgemeine Verkehrsregeln
Autobahnmaut
4. Strassenklassifizierung und Geschwindigkeitsbegrenzungen
Klassifizierung
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Geschwindigkeitskontrollen
5. Halten und Parken
6. Alkohol und Drogen
7. Vergehen und Strafen
8. Verhalten bei Unfällen, Notfällen und Pannen
Notfallausrüstung
Verhalten bei und nach einem Unfall
Unfallbericht
Versicherungsansprüche
9. Sicher Fahren in Portugal
Überholen
Einmündungen
Beschilderung
Langsame Fahrzeuge
Be- und Entladen
Beleuchtung
10. Formalitäten rund ums Auto
Kfz-Klassifizierung
Zulassungsverfahren
Kfz-Steuer
IPO [TÜV]
Fahrerlaubnis für Fremdfahrer
Dauernde Einfuhr
Auto-Steuer [Imposto Sobre Veiculos ISV]
Autokauf
Versicherungen
Haftpflichtversicherung
11. Führerscheine
Kategorien [beim Umtausch zu beachten]:
Ausländische Führerscheine
Umtausch von Führerscheinen
Nicht – EU – Führerscheine
12. Nützliche Telefonnummern
13. Anhang. Enthält die Unfallaufklärung und die Mittelseiten der Broschüre zum Herunterladen in einer Zip-Datei
EINLEITUNG
Die Grundsätze aller europäischen Verkehrsgesetze beruhen auf einer Reihe von Übereinkommen, die von allen Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet wurden. Jedes Land hat teilweise seine eigene, ihm in Inhalt und Interpretation eigentümliche Gesetzgebung behalten, die auch regional und örtlich unterschiedlich durchgesetzt wird. Daher finden Sie bei der Fahrt durch Europa Abweichungen.
Wir setzen die Kenntnis der deutschen StVO voraus und haben auch autofahrerische Selbverständlichkeiten nicht erwähnt. Dagegen haben wir versucht, wichtige Unterschiede zur StVO herauszuarbeiten und führen auch Punkte an, die im Código da Estrada besonders hervorgehoben werden. Den Text des Código da Estrada finden Sie HIER.
Besonders betont werden muss, dass die Strafen für Vergehen im Vergleich zu Deutschland hier in Portugal teilweise um ein Vielfaches höher sind und sich auch in einfacheren Fällen ohne weiteres auf € 300 - € 600 belaufen können.
Gesetzestexte erscheinen – teils wörtlich, teils zusammengefasst – unter der Nummer des betr. Artikels, hierbei ist in Klammern () der Bußgeld- bzw. Strafrahmen angegeben, kurze Erläuterungen in [ ].
Unsere Informationen wurden aus dem Gesetz, den dazugehörigen Verordnungen und anderen Quellen erarbeitet.
afpop empfiehlt, die Vorschriften zur Kfz-Einfuhr zu beachten. Als Urlauber darf man sein eigenes Fahrzeug innerhalb eines 12-Monats-Zeitraum maximal 183 Tage in Portugal nutzen. Während dieser Zeit darf es nur für Urlaubszwecke genutzt und nicht verliehen werden. Wenn man länger bleiben will, muss man beim portugiesischen Zoll regulär die Einfuhr beantragen.
afpop empfiehlt, die Gesetze zur Einfuhr von Fahrzeugen zu beachten. Als Urlauber können Sie Ihr eigenes Fahrzeug für maximal 183 Tage innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nach Portugal einführen. Während dieses Zeitraums dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht für andere Zwecke nutzen oder es an andere Personen verleihen. Wenn Sie beabsichtigen, länger zu bleiben, müssen Sie bei der portugiesischen Zollbehörde einen Antrag auf legale Einfuhr des Fahrzeugs stellen. |
Haftungsausschluss
Diese Broschüre wurde mit größter Sorgfalt erstellt, kann aber nicht das Gesetz ersetzen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Autoren, afpop oder MEDAL übernehmen für Weglassungen und Irrtümer sowie rechtliche Probleme oder sonstige Folgen, die sich aus dieser Broschüre ergeben könnten, keinerlei Verantwortung. Mitglieder, die spezielle Fragen haben, sollten sich an das afpop Büro wenden, um Unterstützung zu erhalten.
PAPIERE
Dokumente, die Sie immer mit sich führen müssen
Wenn Sie auf einer öffentlichen Straße fahren, müssen Sie die folgenden Dokumente immer bei sich tragen und sie einem Polizeibeamten auf Verlangen vorzeigen:
Art. 85
- Ausweis [Cartão de Residência, kurz Residência oder Pass oder Personalausweis],
- Führerschein (wenn es ein EU-führerschein ist und Sie in Portugal Resident sind, muss auch der Nachweis der Registrierung beim IMT - Instituto da Mobilidade e dos Transportes mitgeführt werden),
- Versicherungsnachweis [Certificado Internacional de Seguro Automóvel],
- Steuernummer [Número de Identificação Fiscal, wenn Sie beim Finanzamt gemeldet sind],
- Documento Único bzw. bei alten Kfz Título de Registo de Propriedade [blau] und Livrete [grün],
- IPO- [TÜV] Nachweis, Radfahrer und Kutscher müssen Personalpapiere mit sich führen. Sind diese Papiere bei einer Kontrolle nicht vorhanden, sind sie innerhalb von 5 Tagen bei der vom Kontrollierenden angewiesenen Dienststelle physisch bzw. elektronisch vorzulegen.
- Das Gesetz erlaubt jetzt auch, den Führerschein und die Fahrzeugpapiere zu digitalisieren und statt in Papierform in einer Handy-App (id.gov.pt) mitzuführen. Dafür benötigt man einen Chave Movel Digital [s. dazu das afpop Factsheet Chave Movel Digital].
(€ 60 - € 300)
Wenn Sie eines dieser Dokumente nicht besitzen bzw. es nicht mehr gültig ist (z.B. die IPO [TÜV] – Bescheinigung), wird dies härter geahndet.
Von den zuständigen Stellen können in bestimmten Fällen befristet gültige Ersatzpapiere ausgestellt werden, die aber nur in Portugal gelten.
Strafen werden für jedes nicht mitgeführte Dokument erhoben.
Das Fehlen oder die Ungültigkeit erforderlicher Dokumente werden als schwere Ordnungswidrigkeit gewertet. (€ 60 - € 1.500)
Haben Sie ein Kfz gemietet, müssen Sie den Mietwagenvertrag mit sich führen. Wenn Sie sich ein Auto von Freunden oder Verwandten leihen, kann die Fahrerlaubnis für Fremdfahrer [s. dort] hilfreich sein.
Es ist empfehlenswert, eine Declaração Amigavel de Acidente Automóvel [Unfallbericht, Muster in der Mitte dieser Broschüre] mitzuführen, die Sie bei Ihrem Versicherer erhalten.
Wenn Sie für Ihren Neuwagen noch keine gültigen Papiere erhielten, sollten Sie den quittierten Kaufvertrag bei sich haben. Er ist im Ausland nicht als Ersatzpapier gültig, da er in Portugiesisch verfasst ist.
VERKEHRSREGELN IN PORTUGAL
Art. 2
Der Código da Estrada gilt auch auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Art 15
Bei mehreren Fahrstreifen bei dichtem Verkehr mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten darf auf die rechte Spur nur zum Abbiegen, Halten oder Parken gewechselt werden. (€ 120 - € 600)
Art 23
In Ortschaften gilt nachts Hupverbot, deshalb Lichthupe benutzen. (€ 60 - € 300)
Art 31
Wenn nicht anders ausgeschildert, hat Kreisverkehr Vorfahrt (€ 120 - € 600).
Wer einen Bahnübergang überquert, hat Vorrang (€ 250 - € 1.250).
Art 32
Esels- und Pferdekarren müssen motorisiertem Verkehr Vorfahrt gewähren, es sei denn, dieser kommt von Parkplätzen, Tankstellen oder Grundstücksausfahrten. (€ 120 - € 600)[Fußgänger an gekennzeichneten Überwegen haben absoluten Vorrang, und Sie sollten darauf gefasst sein, dass der vor Ihnen Fahrende daher plötzlich scharf bremst.]
Art 33
Ist eine Richtungsfahrbahn wegen Schäden oder Hindernissen nicht passierbar, muss der Vorfahrt gewähren, der die andere Fahrbahn benutzen will. Sind Hindernisse auf beiden Fahrstreifen, muss der später Kommende Vorfahrt gewähren, auf Gefällstrecken der bergab Fahrende. Muss zurückgesetzt werden, muss derjenige zurückfahren, der einer Ausweichstelle am nächsten ist. Bei gleicher Entfernung haben Vorfahrt:
Lkw vor Pkw, Personentransporter vor Lkw, Gespanne vor allen anderen Kfz, bei Kfz gleicher Kategorie an Gefällstrecken der bergauf Fahrende, außer wenn für ihn das Zurücksetzen offensichtlich leichter ist. (€ 60 - € 300)
Art 41
Auf zweispurigen Straßen darf nicht überholt werden: an Kuppen, vor und auf Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen, Fußgängerüberwegen und unübersichtlichen Stellen, es sei denn, es ist anders angezeigt; in Dreierreihe. (€ 120 - € 600)
Art 45
Wenden und Rückwärtsfahren sind verboten u.a. auf Kuppen, in Kurven. (€ 120 - € 600)
Art 47
Kreuzungen, Einmündungen, Brücken, Bahnübergängen und Tunnels sowie bei Unübersichtlichkeit und bei starkem Verkehr. (€ 120 - € 600)
Art 62
Wenn die Benutzung der Beleuchtungsanlage erforderlich, diese aber defekt ist, darf ein Kfz nur gefahren werden mit
Abblendlicht, oder einem Abblendlicht links und Standlicht vorne, eine Begrenzungslicht links und einem Bremslicht; oder
mit Warnleuchten zur nächsten Halte- oder Parkmöglichkeit. (€ 60 - € 300)
Art 72
Autobahnen dürfen nur von Kfz über 50 cm³ Hubraum benutzt werden, die schneller als 60 km/h fahren können, die Beleuchtung muss ordnungsgemäß sein, Parken und Halten auf dem Standstreifen ist verboten (€ 120 - € 600);
im Falle des Anhaltens oder Parkens auf der Fahrbahn beträgt die Geldstrafe 250 - 1250 Euro.
Fahren entgegen der Fahrtrichtung, Wenden, Rückwärtsfahren oder Überqueren von Fahrbahntrennern wird mit einer Geldstrafe von 500 bis 2500 Euro bestraft, sofern nicht aufgrund einer anderen gesetzlichen Bestimmung eine schwerere Strafe anzuwenden ist.
Art 82
Fahrer von Mopeds, Motorrädern, Trikes und Quads müssen einen amtlich zugelassenen, passenden und gesicherten Helm tragen. (€ 120 - € 600).
Art 84
Während der Fahrt ist die Benutzung von Kopfhörern und Handys, ausgen. Freisprecheinrichtungen, verboten. (€ 250 - € 1.250).
Installation und Benutzung von Warn- und Störgeräten sind verboten (€ 500 - € 2.500).
Art 99 bis 104
Fußgänger dürfen außer Gehwegen auch Straßenränder usw. benutzen. Ihnen rechtlich gleichgestellt sind Rollkoffer u.ä.; Rollstühle (auch elektrisch); Kinderwagen und -fahrräder; Roller, Skates usw. ohne Motor; handgesteuerte Kultivatoren.
Bußgelder in € für Verstöße, die nicht einzeln aufgeführt sind:
Verstoß | Minimum € | Maximum € |
Kind unter 12 Jahren/kleiner als 135 cm, vorne bzw. nicht im Kindersitz | 120 | 600 |
Nichtanlegen der Sicherheitsgurte | 120 | 600 |
Fahren ohne vorgeschriebenen Helm | 60 | 300 |
Gegenstände aus d. Fenster werfen | 60 | 300 |
Gefährliches Überholen | 120 | 600 |
Rechts überholen | 250 | 1.250 |
Nichtgewähren der Vorfahrt | 60 | 1.250 |
Ignorieren der Verkehrsanweisungen von dazu befugten Personen | 500 | 2.500 |
Nichtgewähren der Vorfahrt für Militärkonvois | 120 | 600 |
Halten auf Autobahnen (Standstreifen) | 120 | 600 |
Halten auf Autobahnen (Fahrbahn) | 250 | 1.250 |
Auf Autobahnen langsamer als 50 km/h fahren | 60 | 300 |
Geisterfahrer | 500 | 2.500 |
Autobahnfahrt ohne ordnungsgemäße Beleuchtung | 240 | 1.200 |
Verstöße in verkehrsberuhigten Zonen | 60 | 600 |
Autobahnmaut
Viele der portugiesischen Autobahnen werden von privaten Gesellschaften betrieben und unterhalten, die größte ist die BRISA – Auto-estradas de Portugal S.A. Zur Deckung der Betriebskosten sind die Benutzer mautpflichtig.
Da die Schlangen an den Zahlstellen sehr frustrierend sein können, bietet BRISA eine Methode zur automatischen Zahlung an, die die Wartezeiten erheblich verkürzen kann, die Via Verde, die außerdem noch einige Rabatte anbietet. Die Nutzer benötigen eine bei der BRISA registrierte Multibanco-Karte oder eine mit dem Multibancosystem kompatible Kreditkarte. Via Verde liefert ein Gerät für die Fahrzeugidentifikation, das an der Windschutzscheibe angebracht wird. Wenn das Auto die Via Verde - Mautspur passiert, die von anderen Fahrzeugen nicht benutzt werden darf, wird es von einem Detektor registriert und die Gebühr automatisch abgebucht.
Die elektronischen Mautgebühren ohne Mautstellen können innerhalb der folgenden 5 Tage bei der Post bezahlt werden, oder Sie können die Via Verde-Systeme nutzen, wie in unserem Informationsblatt M07D „Mautsystem“ beschrieben. Es gibt auch Optionen für ausländische Fahrzeuge.
Kreisverkehr
In einem Kreisverkehr mit verschiedenen Ausfahrten muss die innere Spur benutzt werden. Sie darf erst verlassen werden, wenn Sie an die von Ihnen gewünschte Ausfahrt kommen, idealerweise nach der letzten und vor Ihrer Ausfahrt. Ansonsten ist die Benutzung der äußeren Spur untersagt. (€ 60 - € 300)
Fahrer von Eselskarren oder sonstigen Gespannen, Fahrrädern und Schwertransportern, dürfen die äußerst rechte Spur benutzen, müssen aber anderen Fahrern Vorfahrt gewähren.
STRAßENKLASSIFIZIERUNG UND GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN
Klassifizierung
Autobahnen (Auto-Estradas, AE), Hauptverkehrsstraßen (Itinerário Principal, IP), Hauptverbindungsstraßen (Itinerário Complementar, IC), Nationalstraßen (Estrada Nacional, EN). Kreisstraßen 1. (Estrada Municipal, EM) und 2. Klasse (Caminho Municipal, CM).
Art 27 Geschwindigkeitsbeschränkungen in km/h
Fahrzeugtyp | Ortschaften | Autobahnen | Autostraßen | Übrige öffentliche Straßen | |
Verkehrsberuhigte Zonen | Anderes | ||||
Mopeds/Quads | 20 | 40 | na | na | 45 |
Motorräder unter 50ccm | 20 | 40 | na | na | 60 |
Motorräder über 50cc: Tricycles |
20 20 |
50 | 120 100 100 |
90 |
90 80 |
Ligeiros de passageiros, especiais [Pkw, Kombi] ohne Anhänger mit Anhänger |
20 |
50 | 120 100 | 100 80 | 90 70 |
Ligeiros de mercadorias [Transportfahrzeuge] ohne Anhänger mit Anhänger |
20 |
50 | 110 90 |
90 | 80 70 |
Pesados de passageiros [Busse] ohne Anhänger mit Anhänger |
20 |
50 | 100 90 | 90 90 | 80 70 |
Pesados de mercadorias [Lkw] ohne Anhänger/Sattelschlepper mit Anhänger |
20 |
50 | 90 80 | 80 70 | 80 70 |
Traktoren Landwirtschaftsmaschinen u.ä. | 20 20 | 30 20 | na na | na na | 40 20 |
Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen:
Motorräder + Ligeiros | Andere | |||
innerorts | außerorts | innerorts | außerorts |
|
- 20 km/h | - 30 km/h | - 10 km/h | - 20 km/h | € 60 - € 300 |
- 40 km/h | - 60 km/h | - 20 km/h | - 40 km/h | € 120 - € 600 |
- 60 km/h | - 80 km/h | - 40 km/h | - 60 km/h | € 300 - € 1.500 |
> 60 km/h | > 80 km/h | > 40 km/h | > 60 km/h | € 500 - € 2.500 |
Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit von 50 km/h auf Autobahnen bzw. 40 km/h auf Schnellstraßen (€ 60 - € 300).
Je nach Schwere des Verstoßes können Fahrverbote zwischen 1 und 24 Monaten und/oder Punktabzüge verhängt werden [s. Kap.7].
Geschwindigkeitskontrollen
Radarkontrollen werden immer zahlreicher, es gibt aber auch die Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen zwei Messpunkten, z.B. auch zwischen zwei Mautstellen.
Bei der direkten Ausstellung eines Strafzettels kann ein Toleranzrahmen bis zu 10 % vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit angewandt werden. Dies ist nicht der Fall auf Strecken, die mit dem Zeichen „Tolerancia Zero“ gekennzeichnet sind.
Der Bußgeldbescheid wird innerhalb weniger Tage an die in der Zulassung angegebene Adresse geschickt. Wenn es sich um einen Mietwagen handelt, erhält das Unternehmen den Bußgeldbescheid und stellt Ihnen die Kosten in Rechnung. Wenn Sie eine Radarkamera auslösen, sehen Sie wahrscheinlich den Blitz. Schilder warnen die Fahrer in der Regel, wenn solche Geräte dauerhaft entlang oder über der Straße angebracht sind. Allerdings sind Kameras häufig in unmarkierten Polizeiautos montiert, die am Straßenrand geparkt sind, und es gibt keine Warnung – abgesehen von entgegenkommenden Fahrzeugen, die Sie (illegal) anblinken!
Residenten können einen Strafzettel auch auf einer Polizeistation bezahlen.
HALTEN UND PARKEN
Art. 48
Halten, Definition: Stillstand des Kfz für die zum Ein- oder Aussteigen von Passagieren oder zum kurzfristigen Be- oder Entladen unbedingt nötige Zeit, wenn der Fahrer jederzeit bereit ist, die Fahrt wieder aufzunehmen und dies bei Behinderung des Verkehrs auch tut.
Art 49
Halten und Parken sind verboten:
auf Brücken, Tunnels, Eisenbahnübergängen, -unter- oder -überführungen sowie unübersichtlichen Stellen und Kreisverkehren;
bis zu je 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen;
bis zu 5 m vor und 25 m hinter Haltestellenschildern;
- bis zu je 20 m vor Ampeln an Kreuzungen und Einmündungen sowie vor Verkehrszeichen, wenn sie sonst verdeckt würden;
auf Radwegen, Verkehrsinseln, Mittelinseln des Kreisverkehrs, Fußwegen und Bürgersteigen;
am Fahrbahnrand, wenn dieser von einer durchgezogenen Mittellinie weniger als 3 m entfernt ist;
- auf Behindertenparkplätzen. (€ 60 - € 300)
- Außerhalb geschlossener Ortschaften:
- bis zu je 50 m vor und hinter Kreuzungen, Einmündungen, unübersichtlichen Kurven und Kuppen; auf der Fahrbahn, wenn es andere Möglichkeiten gibt (€ 60 - € 300);
- auf der Fahrbahn nachts (€ 250 - € 1250).
Art 50
Parken ist verboten u.a.:
- in zweiter Reihe;
- bis zu je 10 m vor und hinter Bahnübergängen;
- bis zu je 5 m vor und hinter Tankstellen;
- auf Parkplätzen, wenn am Fahrzeug dessen Verkauf angeboten wird (€ 30 - € 300).
Art 48
Wohnmobile u.ä dürfen nur auf für sie ausgewiesenen Plätzen parken und
Art 50-A
nicht über die Begrenzungen hinausragen;
zwischen 22:00 - 7:00 darf in ihnen auf Parkplätzen/öffentlichen Straßen nicht übernachtet werden (€ 60 - € 300), in Naturschutzgebieten (€ 120 - € 600).
Art 78-A
In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. (€ 60 - € 300)
Art 163
Missbräuchlich oder unerlaubt parken Kfz u.a.:
wenn sie länger als 30 Tage ununterbrochen auf öffentlichen Straßen oder kostenfreien Parkplätzen abgestellt sind;
wenn sie auf kostenpflichtigen Parkplätzen länger als 5 Tage ohne Bezahlung stehen;
wenn auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Zeitbegrenzung die Parkzeit um mehr als 2 Stunden überschritten wird;
nach 48 Stunden, wenn sie nach äußeren Anzeichen als aufgegeben erscheinen oder sich nicht sicher aus eigener Kraft fortbewegen können.
Art 164
Blockiert oder abgeschleppt werden können Kfz nach Art. 163, ferner:
wenn sie auf den Seitenstreifen von Autobahnen u.ä. abgestellt sind;
wenn sie so abgestellt sind, dass sie eine Gefahr oder schwere Störung des Verkehrs darstellen;
wenn es aus Gründen der Sicherheit, öffentlichen Ordnung, in Notfällen u.ä. gerechtfertigt erscheint;
wenn die Parkuhr nicht bezahlt ist; beim Parken auf Busfahrstreifen/- haltestellen, Gehwegen und reservierten Parkplätzen;
wenn Gebäudezugänge/Garagen blockiert werden.
Kfz können bis zum Abschleppen stillgelegt oder blockiert werden [Parkkralle]. Die Blockierung darf nur von der zuständigen Behörde entfernt werden. (€ 300 - € 1.500)
Art 165
Die Eigentümer werden über den Abstellplatz benachrichtigt und müssen das Kfz innerhalb von 45 Tagen abholen, innerhalb von 30 Tagen, sollte eine Versteigerung die angefallenen Kosten nicht decken. Bei Überschreiten dieser Frist fällt das Kfz dem Staat bzw. der Gemeinde zu.
ALKOHOL UND DROGEN
Art 81
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 g. Sie wird auf 0,2 g reduziert u.a. für Fahrer in der Probezeit, von TVDE und von Bussen.
Promille | Schwere d. Vergehens | Minimum | Maximum | mögl. Fahrverbot | Punkte |
0,5 g – 0,8 g | schwer | € 250 | € 1.250 | 1 – 12 Monate | 3 |
0,8 g – 1,2 g | sehr schwer | € 500 | € 2.500 | 2 – 24 Monate | 5 |
> 1,2 g | Verbrechen | Gefängnis bis 12 Monate und/oder Geldstrafe | vom Gericht festgelegt | 6 |
Fahren unter Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten (€ 360 - € 1.800/ Gefängnis bis 12 Monate oder bis 120 Tagessätze, 5 Punkte).
Sollte sich unter dem Einfluss von Alkohol [über 0,5 g/l] oder Drogen ein Unfall ereignen, kann dies als Verbrechen angeklagt werden, besonders wenn es Verletzte oder Tote gibt.
Ab drei Alkohol- bzw. Drogenvergehen innerhalb von fünf Jahren kann man als Abhängiger eingestuft werden. Der Führerschein wird dann bis zu 8 Jahren entzogen, danach müssen medizinische Tests und eine erneute Führerscheinprüfung absolviert werden.
Für Berufskraftfahrer gelten andere Regeln.
Art 152
Tests auf Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch müssen sich Autofahrer, auch bei Fahrtantritt, und Fußgänger, die in Unfälle verwickelt sind, unterwerfen.
Art 156
Bei Verkehrsunfällen sind die Tests obligatorisch.
VERGEHEN UND STRAFEN
Art 134
Ist ein Verstoß gegen den Código da Estrada sowohl als contra-ordenação [Ordnungswidrigkeit] als auch als crime [Vergehen oder Verbrechen] einzustufen, wird stets das schwerere Delikt verfolgt, unbeschadet der Auferlegung des Bußgeldes für die Ordnungswidrigkeit. Bußgelder für verschiedene gleichzeitige Verstöße werden addiert.
Art 136
Es gibt leichte, schwere und sehr schwere Ordnungswidrigkeiten.
Art 138
Schwere und sehr schwere Verstöße können zusätzlich zur Geldstrafe mit anderen Strafen geahndet werden.
Art 144
Es wird ein Register der schweren und sehr schweren Ordnungswidrigkeiten geführt.
Art 145
Schwere Ordnungswidrigkeiten sind u.a.:
Geisterfahrten; Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um mehr als 30 km/h durch Motorräder und Pkw [Ligeiros], um mehr als 20 km/h durch alle anderen, innerorts um 20 km/h bzw. 10 km/h;
nicht angepasste Geschwindigkeit;
Missachtung der Verkehrsregeln für Vorfahrt, Überholen, Wenden,
Richtungswechsel, Rückwärtsfahren und Eisenbahnübergänge;
Halten auf Autobahnen u.ä.; Missachtung von Verkehrsregeln auf Autobahnen u.ä. durch Lkw oder Gespanne;
- Behinderung von Fußgängern in Ortschaften beim Abbiegen oder an Fußgängerüberwegen;
Fahren mit Kopfhörern oder bei Benutzung des Handys;
Fahren ohne die erforderliche Beleuchtung;
Fahren mit mehr als 0,5 g/l – 0,8 g/l Blutalkoholgehalt;
außerhalb von Ortschaften die Nichtaufstellung des Warndreiecks, wenn es erforderlich wäre;
Fahren ohne Haftpflichtversicherung.
Art 146
Sehr schwere Ordnungswidrigkeiten sind u.a.:
das Halten oder Parken auf der Fahrbahn außerhalb von geschlossenen Ortschaften in weniger als 50 m Entfernung von Kreuzungen, Einmündungen, Kurven oder Kuppen und das Halten auf Autobahnen u.ä.;
außerhalb geschlossener Ortschaften nachts das Parken auf der Fahrbahn;
die Nichtaufstellung des Warndreiecks, wenn erforderlich, auf Autobahnen u.ä.;
Blenden anderer Verkehrsteilnehmer durch Fernlicht;
Autobahnen u.ä. mittels anderer als den dazu bestimmten Zu- und Abfahrten zu benutzen;
auf Autobahnen u.ä. die Benutzung des Mittelstreifens oder evtl. vorhandener Durchlässe, das Fahren in Gegenrichtung, die Missachtung von Verkehrsregeln betr. Vorfahrt, Überholen, Richtungswechsel, Wenden, Fahren ohne die erforderliche Beleuchtung;
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um mehr als 40 km/h durch Ligeiros und Motorräder, um mehr als 20 km/h durch alle anderen, sowie um 60 km/h bzw. 40 km/h außerorts;
Fahren mit mehr als 0,8 g/l – 1,2 g/l Blutalkoholgehalt;
- Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten;
Missachtung der Anweisungen der Verkehrspolizei, von Ampeln oder Stopschildern;
Missachtung von durchgezogenen Mittellinien;
Fahren ohne den erforderlichen Führerschein;
Entfernen vom Unfallort.
Art 147
Bei schweren und sehr schweren Verstößen können Fahrverbote von 1 – 12 bzw. 2 – 24 Monate verhängt werden.
Ist für solche Verstöße eine natürlichen Person ohne Führerschein oder eine juristische Person verantwortlich, wird das Fahrverbot durch die Beschlagnahme des Fahrzeugs für die Zeitdauer des Fahrverbotes ersetzt.
Art 148
Punktesystem und Führerscheinentzug [bei port. Führerschein]
Der Fahrer erhält als Start 12 Punkte. Nach 3 Jahren ohne Strafen erhält er weitere 3 Punkte bis zu maximal 15.
Bei schweren Verstößen, u.a. Fahren unter Alkohol, werden 3 Punkte abgezogen, bei den übigen schweren Verstößen 2 Punkte.
Bei sehr schweren Verstößen sind das 5 bzw. 4 Punkte.
Bei mehreren sehr schweren Verstößen können mehrfach Punkte abgezogen werden, jedoch nicht mehr als 6/Tag, außer es handelt sich um Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, hierbei gibt es kein Limit.
Hat ein Fahrer nur noch 5 Punkte, muss er einen Fahrsicherheitskurs absolvieren.
Bei 3 Punkten muss er die theoretische Fahrprüfung wiederholen.
Wer diese Prüfung nicht besteht oder unentschuldigt fehlt, verliert den Führerschein.
- Ein neuer kann erst nach zwei Jahren gemacht werden und auch die entsprechenden Kosten sind zu tragen.
Das gleiche gilt, wenn man alle Punkte verloren hat.
Auf der Webseite https://portalcontraordenacoes.ansr.pt/ kann man seinen Punktestand erfahren.
Art 170
In Protokollen müssen die Art der Ordnungswidrigkeit, die Umstände, Ort, Datum und Uhrzeit, Name und Rang des Polizeibeamten, die Personalien der Beteiligten und wenn möglich mindestens ein Zeuge aufgeführt sein. Von zuständigen Beamten ordnungsgemäß aufgenommene Protokolle sowie durch Geräte oder Instrumente festgestellte Daten gelten bis zum Erweis des Gegenteils als Beweismittel.
Art 172
Bei freiwilliger Zahlung einer Geldstrafe innerhalb von 15 Tagen wird die Mindeststrafe angewandt. Findet ein Prozess statt, kann die freiwillige Zahlung jederzeit vor der Urteilsverkündung erfolgen. Dies verhindert nicht die Verhängung einer Zusatzstrafe.
Art 173
Sollte die ausgesprochene Geldstrafe nicht anerkannt werden, muss die für die Übertretung vorgesehene Mindeststrafe als Kaution hinterlegt werden. Dies dient zur Deckung der zu erwartenden Strafe und anfallender Kosten. Wird das Bußgeld anerkannt, kann aber nicht sofort bezahlt werden, werden Führerschein, Documento Único bzw. título de registo und livrete [oder Kfz-Schein] bis zur Zahlung eingezogen. Es werden Ersatzpapiere ausgestellt, die für den von der Behörde als notwendig erachteten Zeitraum gelten und verlängerbar sind.
Art 174
Bei Nichtbezahlung der Strafe oder der Hinterlegungssumme werden die o.g. Papiere eingezogen und Ersatzpapiere ausgestellt, die 15 Tage gültig sind. Danach kann die Beschlagnahme des Kfz bis zur Zahlung bzw. Versteigerung erfolgen.
Art 175, 176
Bei Beschlagnahme des Kfz wird der Beschuldigte persönlich, per Einschreiben, normalem Brief oder ggf. elektronisch über Art und Umfang der Beschuldigung sowie die drohende Bestrafung und die Möglichkeit der freiwilligen Zahlung der Mindeststrafe informiert. Er kann innerhalb von 15 Tagen seine Verteidigung mit bis zu 3 Zeugen oder anderen Beweismitteln schriftlich einreichen oder die freiwillige Zahlung leisten. Bei schweren Verstößen und drohendem Fahrverbot kann auch nach der Zahlung Widerspruch eingelegt werden.
Bußgelder reichen von € 30 bis zu mehreren Tausend Euros.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid nicht anerkennen, erhalten Sie eine Bescheinigung und müssen möglicherweise vor Gericht erscheinen.
Residenten
Bei kleineren Vergehen ist sofortige Zahlung möglich, oft wird aber auch nur eine kostenfreie Verwarnung ausgesprochen. Seien Sie also möglichst höflich.
Bestechungsversuche sind nicht gern gesehen und können zu einem Gerichtsverfahren führen.
Die Zahlung von Bußen kann bei Ihrer örtlichen Polizeistation, über die Post oder per Multibanco erfolgen.
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid per Post (Einschreiben), z.B. bei einem Geschwindigkeitsverstoß, beginnt die oben erwähnte 15-Tages-Frist mit dem Tag der Empfangsbestätigung. Wollen Sie Einspruch einlegen, ist die Beiziehung eines Rechtsanwaltes empfehlenswert. Sie werden dann von der Entscheidung des Verkehrsgerichtes unterrichtet. Gegen die Entscheidung können Sie Berufung einlegen.
Nicht-Residenten
Wenn Strafzettel anerkannt und sofort bezahlt werden, wird der Mindestsatz erhoben.
Wenn der Strafzettel nicht anerkannt wird, muss man als Garantie sofort einen Geldbetrag in Höhe der Maximalstrafe hinterlegen. Wenn man das nicht kann, werden Führerschein und Fahrzeugpapiere eingezogen, bis die Garantiesumme bzw. Strafe bezahlt ist. Man erhält Ersatzdokumente, die aber nur bis zum ersten Werktag nach dem Tag des Vergehens gelten. Bezahlt man dann weder die Garantiesumme noch die Strafe, wird das Fahrzeug beschlagnahmt. Das folgende Verfahren ist wie das für Residenten.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN, NOTFÄLLEN UND PANNEN
Notfallausrüstung
Art 88
Das Mitführen eines Warndreiecks und einer fluoreszierenden Warnweste [nach CE-Norm] sind für Fahrzeuge mit mehr als 3 Rädern Vorschrift.
Die Warnweste muss im Fahrzeuginneren [nicht im Kofferraum!] mitgeführt werden. (€ 60 - € 300)
Das Warndreieck ist in mindestens 30 m Entfernung vom Hindernis aufzustellen und muss aus wenigstens 100 m Entfernung sichtbar sein, hierbei und bei allen anderen Tätigkeiten ist die Weste anzulegen. (€ 120 - € 600)
Wer die Warnweste nicht mitführt und nicht benutzt, wird für beide Verstöße getrennt bestraft.
Die Mitführung eines Erste-Hilfe-Sets und eines Feuerlöschers werden empfohlen.
Verhalten bei einer Panne
Halten Sie so weit wie möglich rechts.
Bei Bedarf rufen Sie Ihren Pannendienst (Assistência de Viagem). Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Certificado Internacional de Seguro Automóvel [früher Grüne Karte].
Das Abschleppen ist nur durch konzessionierte Dienste erlaubt.
Verhalten bei und nach einem Unfall
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind, bleiben Sie ruhig und beachten Sie die Prioritäten. Das Muster eines Unfallberichtes finden Sie zum Herunterladen in einer Zip-Datei.
1. LEBEN RETTEN 2. WEITERE SCHÄDEN VERHINDERN 3. ERSTE HILFE Z.B. müssen sie bei einem schweren Unfall möglicherweise so entscheiden: 1. Wenn Sie hinter einer Kurve sind, bringen Sie das Warndreieck in Stellung 2. Bei Feuer räumen Sie den Bereich – es sei denn, Sie wissen sicher, was Sie zu tun haben, und Ihr Feuerlöscher ist größer als die üblichen Autofeuerlöscher. 3. Stillen Sie Blutungen mit einem sauberen Tuch. |
Art 89
Jeder Unfallbeteiligte muss den anderen Beteiligten Angaben über seine Person, den Besitzer des Kfz, dessen Haftpflichtversicherung einschl. Nummer machen sowie auf Verlangen die entsprechenden Dokumente vorlegen. (€ 120 - € 600)
Wenn es bei dem Unfall Tote oder Verletzte gegeben hat, muss der Fahrer am Unfallort die Ankunft der Polizei abwarten. (€ 500 - € 2.500)
Unfallbericht
Das Ausfüllen der Declaração Amigavel de Acidente Automóvel beschleunigt die Abwicklung der Versicherungsansprüche. Das Durchschreibeformular erhalten sie bei Ihrer Versicherung und sollten es immer mitführen. Obwohl das Formular bei der Unfallaufnahme hilfreich sein kann, ist es für Versicherungszwecke nur gültig, wenn:
es keine Verletzten gibt;
beide Kfz in Portugal zugelassen sind;
der Unfall sich in Portugal ereignet hat;
nicht mehr als zwei Kfz in den Unfall verwickelt sind (sind es mehr, die Polizei rufen und 2 Formulare ausfüllen);
beide Kfz bei einer portugiesischen Gesellschaft versichert sind;
es keine Unstimmigkeiten über die Schuldfrage gibt;
die Vorderseite des Formulars vollständig ausgefüllt und mit den Unterschriften beider Fahrer versehen ist.
Die erste Seite ist für ganz Europa standardisiert und von den beteiligten Fahrern auszufüllen und zu unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet kein Schuldanerkenntnis.
Anzugeben sind die Personalien der Beteiligten sowie eine gemeinsame Darstellung des Unfallherganges. Wenn Sie mit der Darstellung nicht einverstanden sind, unterschreiben Sie nicht, sondern rufen Sie die Polizei. Versuchen Sie auch, die Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen zu erhalten. Alle Fragen müssen beantwortet werden, auch wenn die Antwort nein ist. Nach der Unterschrift darf nichts mehr geändert oder hinzugefügt werden.
Die zweite Seite [Participação de sinistro] [nicht europa-einheitlich] muss vom Versicherungsnehmer später ausgefüllt werden. MEDAL empfiehlt, dies am besten zusammen mit dem Versicherungsmakler oder -agenten zu machen, da ungenaue Angaben zur Schädigung Ihrer Ansprüche führen könnten.
Sie sollten nach einem Unfall Ihre Versicherungsgesellschaft schnellstens, spätestens innerhalb einer Woche, informieren.
Wenn Ihr Kfz nicht mehr aus eigener Kraft fahren kann, rufen Sie nur den Abschleppdienst Ihres Versicherers, die Kosten für andere werden nicht übernommen. Es darf nur durch zugelassene Dienste abgeschleppt werden.
Versicherungsansprüche
Nach Erhalt des Unfallberichtes wird dieser von Ihrer Versicherung an eine gemeinsame Vermittlungsstelle der portugiesischen Versicherer gesandt, die Associação Portuguesa de Seguradoras. Hier wird innerhalb von 48 Std. festgestellt, ob beide Fahrzeuge ordnungsgemäß versichert sind. Danach wickeln die Versicherungen untereinander die Ansprüche ihrer jeweiligen Kunden ab, ohne dass diese weiter beteiligt sind.
Die Versicherung veranlasst eine Schadensschätzung durch einen Spezialisten der vom Versicherten benannten Werkstatt. Diese legt einen Kostenvoranschlag vor. Wenn dieser sowohl von der Versicherung als auch vom Versicherten akzeptiert wird, kann die Reparatur durchgeführt werden.
SICHER FAHREN IN PORTUGAL
Wir beschreiben hier einige Verhaltensweisen, mit denen Sie immer rechnen müssen, auch wenn sie gegen den Código mehr oder minder schwer verstoßen.
Überholen
Seien Sie darauf gefasst, dass Ihnen in einer Kurve oder an einer Kuppe ein Auto oder Motorrad auf Ihrer Spur entgegenkommt; dass bei einer Spazierfahrt jemand einige Kilometer lang hinter Ihnen bleibt, um dann in einer unübersichtlichen Kurve zu überholen; dass Sie nach links abbiegen wollen und trotz rechtzeitigen Blinkens überholt werden; dass Sie in einem Stau von Zweirädern jeglicher Art rechts und links überholt werden, auch wenn wenig Platz ist.
Einmündungen
Seien Sie darauf gefasst, dass aus Einmündungen jeder Art – Straße, Hof, Garage usw. – Autos sehr schnell oder auch sehr, sehr langsam auf Vorfahrtstraßen einbiegen. Beachten Sie bitte, dass Einmündungen auf Vorfahrtstraßen teilweise sehr spitzwinklig und daher ausgesprochen unübersichtlich sind.
Beschilderung
Seien Sie darauf gefasst, dass sich an den entsprechenden Straßen fast immer die Schilder „Vorfahrt gewähren“ bzw. „Halt! Vorfahrt gewähren“ [Stopschild] finden, während die bevorrechtigten Straßen fast nie mit den Schildern „Vorfahrt“ bzw. „Vorfahrtstraße“ gekennzeichnet sind. Der Fahrer auf der bevorrechtigten Straße kann also auf seine Vorfahrtsberechtigung nur aus der Rückseite des dreieckigen bzw. sechseckigen Schildes [falls sichtbar] schließen.
[Auf der Webseite www.ansr.pt → Legislação finden Sie In der Rubrik Download Ficheiros → RST-Decreto Regulamentar 22-A-98 die gesamte Beschilderung; einige der 2020 neu eingeführten Schilder auch in der afpop - Kurzinfo F/17.]
Langsame Fahrzeuge
Seien Sie darauf gefasst, dass Sie hinter jeder Kurve auf ein langsam fahrendes Dreirad [Piaggio], einen Kleinstwagen mit Mopedmotor oder einen Eselskarren treffen können. Diese sind auch häufig Ursache für unvermutete Staus.
Be- und Entladen
Seien Sie darauf gefasst, dass in Ortschaften auf engen Straßen Fahrzeuge zum Be- oder Entladen halten. Werden Sie nicht ungeduldig. Den Leuten bleibt nichts anderes übrig, und normalerweise beeilen sie sich. Im übrigen kann das auch für Sie einmal notwendig werden.
Beleuchtung
Seien Sie darauf gefasst, dass Ihnen in der Dämmerung Autos mit Standlicht entgegen kommen. [Fahren mit Standlicht ist auch hier nicht erlaubt.]
FORMALITÄTEN RUND UMS AUTO
Kfz-Klassifizierung
Die Fahrzeugklasse ist wichtig, um zu wissen, welches Kfz Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen, wo es zuzulassen ist, welche Art Versicherung Sie brauchen und welche Art Kfz-Steuer zu bezahlen ist.
Art. 106
Fahrzeugklassen:
Ligeiros: zul. Gesamtgewicht bis 3.500 kg, nicht mehr als 9 Plätze inkl. Fahrer;
Pesados: zul. Gesamtgewicht über 3.500 kg oder mehr als 9 Plätze inkl. Fahrer, und Zugmaschinen.
Klassifizierung nach Nutzung:
- de passageiros: Personentransport;
- de mercadorias: Gütertransport;
- especiais: abwechselnd oder gleichzeitig Personen- und Gütertransport. [PKW und Kleinbusse: ligeiros de passageiros; Pick-ups: ligeiros de mercadorias]
Art 107
Motociclo, Triciclo [Motorräder] sind zwei- oder dreirädrige Kfz mit einem Hubraum über 50 cm³ oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h.
Ciclomotor [Mopeds, E-Roller] sind zwei- /dreirädrige Kfz mit einem Hubraum bis 50 cm³ bzw. 500 cm³ [Kompressionsmotor], einer Leistung bis 4 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwinidigkeit bis 45 km/h.
Quadrociclos [Vierrädrige Motorräder]:
Ligeiros: Leergewicht bis 425 kg [Elektrofahrzeuge ohne Batteriegewicht], Hubraum bzw. Leistung bis 50 cm3 / 500 cm³ [Kompressionsmotor], Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h.
Pesados: Leergewicht [ohne Batteriegewicht] max. 450 kg [Passagier-] bzw. 600 kg [Gütertransport].
Art 112
Trotinetas [E-Fahrräder usw.]: Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h/0,25 kW.
Art 78
Sie müssen Radwege benutzen, wenn diese vorhanden sind. Werden die technischen Grenzwerte oder die Verkehrsregeln nicht eingehalten, gelten Bußgelder von € 60 - € 300, das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Fahrer von Trotinetas oder Segways benötigen keinen Führerschein, müssen sich aber an alle Verkehrsregeln halten – was natürlich die Kenntnis des Código da Estrada voraussetzt. Sie müssen immer ihren Ausweis dabeihaben und dürfen niemanden mitnehmen. Eine eigene Fahrzeugversicherung ist nicht erforderlich. Verleihfirmen müssen allerdings eine Haftpflichtversicherung für den Ausleiher haben, die aber nur greift, wenn der Fahrer keine Schuld an einem Unfall trägt. Eine persönliche Unfallversicherung empfiehlt sich daher.
Zulassungsverfahren
Alle Kfz – und Anhänger mit einem Bruttogewicht über 300 kg – müssen beim IMT (Instituto da Mobilidade e dos Transportes) zugelassen werden. Bei Neuwagen macht dies meistens der Verkäufer, bei importierten Gebrauchtwagen wird oft eine Agentur beauftragt. Fahrzeug und Eigentümer werden durch das Zulassungsdokument/-karte Documento Único identifiziert.
Wenn am Kfz eintragungspflichtige Änderungen vorgenommen werden oder die Kfz-Papiere nicht mehr lesbar sind, muss ein neues Documento Único beantragt werden.
Ältere Nummernschilder zeigen auch Monat und Jahr der Erstzulassung. Die neuen Nummernschilder sollen mit den meisten europäischen Versionen harmonieren und weisen zwei Gruppen mit je zwei Buchstaben und zwei Ziffern in der Mitte auf: AA01AA (s.u.). Alte Schilder können gegen das neue Format getauscht werden, sie bleiben aber weiterhin gültig.
Sie sind im Zubehörhandel, bei Ständen in großen Supermärkten und über Werkstätten erhältlich.
Bußgelder entspr. Art. 117/118:
Vergehen | Minimum (€) | Maximum (€) |
Fahren eines nicht zugelassenen Autos oder Motorrades | 600 | 3.000 |
Fahren eines nicht zugelassenen Mopeds oder Traktors | 300 | 1.500 |
Livrete nicht zutreffend oder Fahren ohne Nummernschild | 120 | 600 |
Papiere nicht lesbar oder beschädigt | 30 | 150 |
Kfz-Steuer IUC
Die Steuer richtet sich nach dem Hubraum und der CO2-Emission und berücksichtigt auch das Alter des Autos. Bitte beachten Sie die Informationen im entsprechenden afpop – Bulletin M03D.
Für Pkw, Motorräder sowie für especiais und mercadorias ist das die jährlich fällige IUC – Imposto Único de Circulação. Es gibt nich immer einen Steuerbescheid, Sie sind für die pünktliche Zahlung verantwortlich.
Die Zahlung erfolgt bei Ihrem Finanzamt (Repartição de Finanças) [mit Voranmeldung, Steuernummer, Ausweis und Kfz-Papiere nicht vergessen!] oder per Multibanco [Referenznummer beachten] oder per Internet über https://www.portaldasfinancas.gov.pt. Hierfür müssen Sie sich registrieren (Registar-se) und ein Passwort anfordern (pedir senha), dann können Sie in Ihren persönlichen Bereich gelangen. Hier können Sie auch eine Einzugsermächtigung erteilen (Informationen dazu können Sie im afpop - Büro erhalten).
IPO [TÜV, s. afpop - Bulletin M06D ]
Alle Fahrzeuge ab einem gewissen Alter müssen von der Inspecção Periódica Obrigatório, IPO getestet werden, was der deutschen TÜV-Hauptuntersuchung entspricht. Jedes IPO-pflichtige Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen gefahren wird, muss den gültigen IPO-Bericht mitführen. Die einzige Ausnahme gilt für „Oldtimer-Autos“, die eine Bescheinigung haben müssen, dass sie wirklich „Oldtimer“ sind. Diese werden vom Portugiesischen Oldtimer- Club, Clube Português de Automóveis Antigos, ausgestellt.
Bußgeld für Fahren ohne gültigen Prüfungsnachweis entspr. Art. 116 € 250 - € 1.250. Nichtmitführen des gültigen Prüfberichtes: € 60.
Wann muss ein Fahrzeug zur IPO?
Das Datum der ersten Untersuchung und die Häufigkeit der folgenden Prüfungen hängen vom Fahrzeugtyp ab. Diesen finden Sie in Ihrem Documento Único [KFZ-Schein]. Ein Personenwagen wird dort als ligeiro de passageiros aufgeführt. Fahrzeuge werden nach 4 Jahren zum ersten Mal getestet, dann alle 2 Jahre bis sie 8 Jahre alt sind, danach ist eine jährliche Überprüfung vorgeschrieben.
Das Fahrzeug kann der IPO in dem Monat und bis zu dem Datum, an dem es zum ersten Mal überhaupt zugelassen worden ist, vorgeführt werden oder auch während der vorhergehenden 3 Monate, es sei denn, der gültige Prüfbericht verlangt ein bestimmtes Datum.
Prüfergebnis
Wenn das Auto ohne Beanstandung bleibt, erhält man einen grünen Prüfbericht, der zusammen mit den anderen Kfz-Papieren stets mitzuführen ist. Dieser Bericht kann geringe Mängel [maximal 7] aufführen, die vor dem nächstfälligen TÜV zu beheben sind. Bei einer evtl. Polizeikontrolle kann ihr Noch-Vorhandensein jedoch mit Strafe belegt werden. Bei größeren Mängeln sind Bericht und Plakette rot. Es gibt hierbei zwei Stufen. Bei der ersten ist im Bericht das Datum der Wiedervorführung, normalerweise innerhalb von 30 Tagen, angegeben. Bei der zweiten darf das Kfz das Testgelände nicht mehr aus eigener Kraft verlassen und muss zur Reparatur abgeschleppt werden. Wenn das Kfz nicht stillgelegt wird, ist eine weitere Prüfung erforderlich. Der Prüfbericht sollte, für eine evtl. Polizeikontrolle, stets mitgeführt werden.
Sollten Sie Ihren TÜV- Prüfbericht verlieren, wird das Testcenter, das die Überprüfung vorgenommen hat, Ihnen einen Ersatz ausstellen, wenn Sie ein schriftliches Ersuchen vorlegen.
Fahrerlaubnis für Fremdfahrer
Dieses Dokument ist gesetzlich nicht erforderlich und für Ehegatten nicht notwendig.
Ein Kfz-Eigner kann seinen Wagen einer anderen Person ausleihen, wenn er dafür sorgt, dass die Wagenpapiere mitgeführt werden und der Fahrer seine Personalpapiere bei sich hat. Wegen der Sprachbarriere ist es ratsam, zusätzlich eine Erklärung des Eigentümers mitzuführen. Dieses Papier muss dann in Block- oder Maschinenschrift ausgefüllt und eine Fotokopie des Ausweises des Eigners muss beigefügt sein [gültiger Personalausweis, Residência oder Pass]. Die Declaração wird normalerweise für einen Monat ausgestellt. [s. afpop - Bulletin M/01/D, mit Formular zum Ausdrucken.]
Dauernde Einfuhr
Der einfachste Weg, zu einem Auto mit gültigen portugiesischen Papieren zu kommen, ist, eines bei einem zugelassen Händler zu kaufen, der es für Sie zulässt. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, Kundendienst, Garantien und Ersatzteile in nächster Nähe zu haben. Jedoch ist die Einfuhr eine Möglichkeit, und sie kann für aus der EU neu Zugezogene Steuervorteile haben, wenn sie den Wagen mehr als 6 Monate besitzen.
Zahlreiche Einrichtungen können die Kfz-Zulassung erledigen, z.B. der portugiesische Automobilclub [Automóvel Clube de Portugal, ACP], einige Fahrschulen, Zollagenten und Serviceagenturen. Sie können den Vorgang für neue Residenten vereinfachen. Die "Gelben Seiten" [im Internet Paginas amarelas] führen Agenturen unter Agências de Documentação oder Despachantes oficiais und Fahrschulen unter Escolas de Condução.
afpop hält zur Autoeinfuhr für seine Mitglieder das Informations-Bulletin M/04/D bereit.
Kfz-Einfuhr-Steuer [Imposto Sobre Veiculos ISV]
Die Kfz-Steuer (ISV) ist eine Zulassungssteuer, die nur einmal bei der Erstzulassung eines Fahrzeugs in Portugal zu entrichten ist, unabhängig davon, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt.
Die Berechnung der ISV basiert auf zwei Schlüsselfaktoren: dem Hubraum des Motors und den CO2-Emissionen (Umweltkomponente) des Fahrzeugs. Ein Fahrzeug gilt als gebraucht, wenn es mehr als 6.000 km zurückgelegt hat und mehr als 6 Monate alt ist (im Herkunftsland) – wenn nur eines dieser Kriterien erfüllt ist, gilt das Fahrzeug als neu.
Personen, die nach Portugal ziehen und mindestens 6 Monate vor ihrer Ankunft in Portugal in einem anderen Land gewohnt haben und dies nachweisen können (Rechnungen von Versorgungsunternehmen), können für eine Befreiung von der ISV in Frage kommen. Schwerbehinderte Menschen können ebenfalls in den Genuss der Befreiung kommen, unabhängig davon, ob sie nach Portugal ziehen oder bereits hier leben.
Die Befreiung muss innerhalb eines Jahres ab dem Datum der Abmeldung des Wohnsitzes beantragt und ausgefüllt werden.
Wenn Sie das Verfahren beim Zoll einleiten, stellt dieser eine Quittung aus, die das Fahren des Fahrzeugs in Portugal für den auf der Quittung angegebenen Zeitraum erlaubt. Dieser Zeitraum ist verlängerbar, bis das Einfuhrverfahren abgeschlossen ist. Die Befreiung von der Kfz-Steuer kann nur einmal innerhalb von 10 Jahren in Anspruch genommen werden.
Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem Nicht-EU-Land werden außerdem IVA und Zollgebühren (Taxa Aduaneira) erhoben.
Weitere Informationen finden Sie im afpop Bulletin M04D über den Autoimport.
Autokauf
Es ist in Portugal leichter, ein Auto zu kaufen, als es einzuführen. Mehr dazu im afpop Bulletin M05D.
Neuwagen vom Händler
Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, sollten Sie über diesen innerhalb von ein bis zwei Tagen verfügen können. Der Händler sollte Ihnen die notwendigen Papiere [vorläufiges Dokument für Documento Único], Verkaufsquittung und Herstellergarantie geben können. Er wird üblicherweise für die Ausstellung des Documento Único sorgen, das Ihnen dann während der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Papiere zugehen wird. Ebenso benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.
Gebrauchtwagen
Bei Kauf bzw. Verkauf eines Gebrauchtwagens werden mindestens folgende Unterlagen benötigt: livrete, título de registo de propriedade bzw. Documento Único, und ein ausgefülltes Formular für die Registrierung des Besitzwechsels [Requerimento - declaração para registo de propriedade/contrato verbal de compra e venda]. Dieses Formular ist beim örtlichen Handelsregister [Conservatória do Registo Automóvel] erhältlich.
Empfehlenswert sind weiter folgende Unterlagen: IPO-Bescheinigung, das Wartungsheft [livro de manutenção], ein formeller Kaufvertrag mit Einzelheiten über das Kfz, Käufer und Verkäufer, mit beigefügten Kopien von livrete und título oder Documento Único sowie den Verkaufsbedingungen. Ihr Anwalt könnte einen einfachen Vertrag für Sie aufsetzen.
Das Formular für die Registrierung des Besitzwechsels [contrato verbal de compra e venda] muss ausgefüllt und von Käufer und Verkäufer unterzeichnet werden. Es identifiziert das Kfz, den alten und den neuen Besitzer, und ob der Besitzwechsel mit irgendwelchen Vorbehalten verbunden ist [ausstehende Zahlungen oder Teileigentum]. Die Unterschriften müssen nicht beglaubigt werden, wenn beide sich bei der Hinterlegung des Formulars beim Standesamt durch Pass oder Personalausweis ausweisen.
Der Erwerber muss den Besitzwechsel innerhalb von 60 Tagen registrieren lassen. Wenn er dies jedoch nicht tut, bleibt der Verkäufer der registrierte Eigentümer und kann für Unfallschäden und Strafmandate des Käufers haftbar gemacht werden. Daher ist es für beide Beteiligten ratsam, Verkauf und Registrierung gleichzeitig vorzunehmen. Dies kann Zug um Zug durch Zahlung und Übergabe von Schlüsseln und Papieren erfolgen. Der Käufer muss seine Kfz-Versicherung vor der ersten Fahrt abgeschlossen haben.
Die Zulassung kann auch online über https://www.automovelonline.mj.pt/ erledigt werden, sofern man eine portugiesische Cartão Cidadão besitzt.
Wenn Sie einen Neuwagen kaufen und Ihren Gebrauchten in Zahlung geben, wird Sie der Händler bitten, das Formular über den Besitzwechsel zu unterschreiben und ihm Schlüssel und Papiere zu geben. Im Idealfall wird er als Käufer ebenfalls unterschreiben und das Formular registrieren lassen. Er kann das Auto aber auch in Kommission übernehmen wollen, bis er einen Käufer gefunden hat. Da Sie in diesem Fall noch einige Zeit formell Eigentümer bleiben, empfiehlt es sich, dass im Kaufvertrag für den Neuwagen das in Zahlung gegebene Auto identifiziert und sein Wert festgehalten wird.
Versicherungen
Alle Fahrzeuge, die in Portugal zugelassen sind, müssen einen Sticker an der Windschutzscheibe haben, mit Angabe des Versicherungsträgers, der Nummer der Versicherungspolice, des polizeilichen Kennzeichens und der Gültigkeitsdauer der Versicherung. Der Sticker muss von außen sichtbar und in der rechten unteren Ecke der Windschutzscheibe angebracht sein.
Portugiesische Versicherungsgesellschaften geben automatisch das Certificado Internacional de Seguro Automóvel [früher Grüne Karte], zusammen mit dem Sticker und der Quittung über die Zahlung der Versicherungsprämie aus. Da die Form des Stickers von der portugiesischen Regierung festgelegt ist, sollte diese Pflichtversicherung bei einer in Portugal ansässigen Versicherungsfirma abgeschlossen werden.
Haftpflichtversicherung
Alle in Portugal gefahrenen Kfz müssen eine Haftpflichtversicherung [contra terceiros], Seguro de Responsabilidade Civil, haben. (Art. 150: € 500 - € 2.500 für Autos und Motorräder, € 250 - € 1.250 für andere Kfz). Dies gilt auch für Elektrofahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie Fahrzeuge wie Elektroroller, Elektrofahrräder, Elektromotorräder, Einräder, Segways mit einem Gewicht von mehr als 25 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h. Kleinere Zweiräder sind als Fahrräder eingestuft und nicht versicherungspflichtig [s. Kfz-Klassifizierung, Trotinetas], auch nicht Elektro-Rollstühle.
Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt € 7.750.000 (€ 6.450.000 für Personen- und € 1.300.000 für Sachschäden), das Maximum € 50.000.000. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Kfz-Halter bei Dritten verursacht hat, nicht aber Schäden am eigenen Kfz. afpop empfiehlt den Fahrzeughaltern die Ausweitung auf Feuer und Diebstahl. Die Zusatzkosten sind gering.
Wie in Deutschland ist das Fahrzeug versichert, nicht der Fahrer. Die Prämie ist abhängig vom Hubraum und dem Bruttogewicht.
Kaskoversicherung
Eine Versicherung für vom Halter selbst bzw. autorisierten Fahrern verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug kann abgeschlossen werden, die Kosten hierfür können allerdings beträchtlich sein. Die Halter von neueren Kfz sollten diese Zusatzversicherung in Erwägung ziehen, da die Reparaturkosten eines ernsthaft beschädigten Autos die der Prämie weit überschreiten können. Da der Wert eines Autos jedoch abnimmt, nehmen viele Kfz-Halter für eine beträchtlich niedrigere Prämie lieber eventuelle Reparaturkosten bzw. Abschreibungen in Kauf. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist der Schadenfreiheitsrabatt. Er beläuft sich in Portugal auf höchstens 60 %, dies hängt aber von den Bescheinigungen ab, die ein Neukunde vorlegen kann.
Personenschäden
Im Falle von Tod oder Verletzung aufgrund eines von einem Dritten verursachten Unfalles sind Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zu stellen. Wenn jedoch der Unfall durch den Versicherungsnehmer verursacht wurde, erfolgen keine Zahlungen, es sei denn, zusätzlich zur Grundversicherung wurde eine persönliche Unfallversicherung abgeschlossen. Der Fahrer ist nur durch eine Insassenunfallversicherung geschützt.
Internationale Autoversicherungskarte [früher grüne Karte]
Das Certificado Internacional de Seguro Automóvel muss von allen Versicherungen ausgegeben werden und gilt als Versicherungsnachweis für den angegebenen Zeitraum und die aufgeführten Länder. Für einige Länder, wie z.B. Spanien, ist eine Kaution im Fall eines Unfalles eingeschlossen. Für nicht in Portugal zugelassene Kfz muss die Internationale Autoversicherungskarte für Portugal gültig sein.
R090725 Neue Vorschriften für E-Motorfahrzeuge
Seit dem 20. Juni 2025 ist für bestimmte Elektrofahrzeuge, darunter auch solche, die zur persönlichen Fortbewegung genutzt werden, eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt für:
• Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h
• Fahrzeuge wie Elektroroller, Elektrofahrräder, Elektromotorräder, Einräder, Segways mit einem Gewicht von mehr als 25 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h.
Geräte, die ausschließlich von Menschen mit Behinderungen genutzt werden, wie z. B. Elektrorollstühle, deren Hauptfunktion darin besteht, die persönliche Mobilität zu unterstützen, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen.
Gemäß der offiziellen Klarstellung der Nationalen Behörde für Straßenverkehrssicherheit (ANSR) sind folgende Fahrzeuge von der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ausgenommen:
• Herkömmliche Fahrräder
• Fahrräder mit Hilfsmotoren bis zu 1,0 kW, deren Unterstützung bei 25 km/h abschaltet
• Elektroroller mit einer Leistung von bis zu 0,25 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Diese Fortbewegungsmittel werden gemäß der Straßenverkehrsordnung (Artikel 112) als Fahrräder eingestuft und unterliegen daher keiner Versicherungspflicht
Tankstellen
Sie sind üblicherweise zwischen 7.00 h - 22.00 h oder 24 h geöffnet, manchmal auch rund um die Uhr. Kreditkarten und Multibancokarten werden allgemein akzeptiert.
Benzin ist gasolina,Diesel gasóleo. Flüssiggas ist GPL - Gas de Petróleo Liquefeito, Zweitaktgemisch Mistura a dois tempos.
Das Mitführen von Reservekanistern ist illegal. Mit Flüssiggas betriebene Autos dürfen in vielen Tiefgaragen nicht parken.
Laden von Elektroautos
Ladestationen in Portugal finden Sie auf der folgenden Webseite: https://www.mobie.pt/en/mobienetwork/finding-charging-points
CARTAS DE CONDUÇÃO – FÜHRERSCHEINE
Art. 121 ff.;
Regulamento da habilitação legal para conduzir, RHLC
Klasse |
|
AM | Ciclomotores, Motociclos bis 50cm3, Maximalgeschwindigkeit bis 45 km/ und Quadriciclos ligeiros; Mindestalter 14 Jahre |
A1 | Motociclos bis 125 cm3, bis 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1kW/kg; Triciclos bis 15 kW. Mindestalte 16 Jahre |
A2 | Motociclos bis 35 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg |
A | Motociclos und Triciclos |
B | Ligeiros und Gespanne. Das Gesamtgewicht des Gespanns darf 3.500 kg nicht überschreiten. Für Gespanne mit über 3.500 kg Gesamtgewicht wird der Führerschein der Subkategorie B+E benötigt. Mit der Klasse B darf man auch bestimmte landwirtschaftliche Fahrzeuge und Mopeds fahren. |
C+D | Lkw, Busse usw., spezielle Ausbildung benötigt. |
Die Führerscheinklassifizierung ist sehr differenziert, mit Mindestaltern je nach Fahrzeugklasse von 14 - 24 Jahren. Mehr dazu im afpop - Bulletin P04D und auf der Webseite des IMT.
Verstöße gegen die Vorschriften des RHLC werden mit € 60 - € 300 geahndet
Ausländische Führerscheine
Sie dürfen mit dem Führerschein eines EU-Landes fahren. Zeigen Sie der Polizei diesen Führerschein und Ihren EU-Ausweis.
Besucher aus Nicht-EU-Ländern sollten sich vorher versichern, ob ihr Führerschein in Portugal anerkannt wird. Ideal wäre ein Internationaler Führerschein.
Für den Fall eines Verkehrsvergehens, oder wenn Sie ein Bußgeld anfechten wollen, gibt es allerdings strikte Regeln, mit denen Nicht-Residenten daran gehindert werden, ohne Zahlung außer Landes zu gehen [s.o., Vergehen u. Strafen].
Inhaber von EU-Führerscheinen, die in Portugal Resident sind, müssen ihren Führerschein bei den portugiesischen Behörden innerhalb von 60 Tagen nach Erteilung der Residência registrieren lassen. Das kann beim nächsten IMT-Büro erledigt werden [mit Voranmeldung] oder per E-Mail. Die Registrierung gilt bis zum Ablaufdatum Ihres Führerscheines. Danach ist er hier in Portugal zu erneuern, man erhält dann einen portugiesischen EU-Führerschein.
Inhaber eines europäischen Führerscheines ohne Ablaufdatum, die in Portugal Resident sind, müssen ihren Führerschein innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Residência gegen einen portugiesischen umtauschen.
Weitere Informationen im afpop Bulletin P/04/D.
Nicht – EU – Führerscheine
Für Residenten aus Nicht-EU-Ländern ist der Umtausch zwingend und muss innerhalb von 90 nach Erhalt der Residência erfolgen. Dies gilt für Länder mit bilateralem Abkommen mit Portugal. Nicht-Residenten dürfen mit ihrem Führerschein 185 Tage in Portugal fahren.
Wird die 90-Tage-Frist überschritten, kann man bestraft werden. Ist der Führerschein innerhalb von 2 Jahren nach Erhalt der Residência noch nicht umgetauscht, muss für die Erteilung des portugiesischen Führerscheines eine Führerscheinprüfung abgelegt werden.
Als Nicht-Resident darf man in Portugal seinen Führerschein benutzen, wenn
das ausstellende Land ein entsprechendes Abkommen mit Portugal hat, oder
das ausstellende Land portugiesische Führerscheine anerkennt oder
es ein Internationaler Führerschein ist.
Internationaler Führerschein
Diesen kann man vom ACP (Automóvel Clube de Portugal) erhalten, er gilt im besuchten Land (nicht im Wohnsitzland).
Bitte beachten: ein Internationaler Führerschein kann auch benutzt werden, wenn man einen portugiesischen beantragt hat, aber vor Erhalt außerhalb Portugals reisen muss. In diesem Fall gilt der Internationale Führerschein solange wie die Guia, das Ersatzpapier für den portugiesischen Führerschein.
Bußgelder
Minimum (€) | Maximum (€) | |
Fahren ohne gültigen Führerschein | 500 | 2.500 |
nicht aktueller Führerschein | 60 | 300 |
Fahren ohne Brille usw. | 60 | 300 |
Weitere Informationen im afpop Bulletin P/04/D, auch zur obligatorischen Erneuerung von portugiesischen Führerscheinen in bestimmten Altersstufen.
NÜTZLICHE TELEFONNUMMERN
afpop (während der Bürozeiten)
(+ 351) 282 458 509 Festnetz
(+ 351) 938 252 100 Mobil
E-Mail: info@afpop.com
MEDAL Portimão (während der Bürozeiten)
(+ 351) 282 430 800
MEDAL Almancil
(+ 351) 289 351 000
E-Mail: info@medal.pt
MEDAL Target Estoril
(+ 351) 210 523 130
E-Mail: info@medaltarget.pt
Pannenhilfe Rufen Sie die auf der internationalen Kfz-Versicherungskarte angegebene Nummer für die Pannenhilfe an
Notfall, nationale Nummer
112
BRISA Autobahnpannenhilfe
(+ 351) 210 730 300
ACP, Automóvel Clube de Portugal
(+ 351) 215 915 915
Clube Port. de Automóveis Antigos
(+ 351) 214 410 633 (Lissabon)
(+ 351) 225 377 699 (Porto)
Via Verde
(+ 351) 210 730 300
IMT Information Line
(+ 351) 210 488 488
13. ANHANG ZUM HERUNTERLADEN
Verkehrsunfallbericht + Mittelseiten Zip File
Überprüfung und Revision: afpop Membership Services
Projektleiter: Michael Reeve
Deutsche Version: Erwin und Irene Mohr
Umschlagfoto: pixabay.com/users/darek19751-22835159
Layout und Druck: Perfect Printers
Grundlegende Quellen: Código da Estrada, DL 80/2016, DL Nr. 102-B/2020 und andere Rechtsvorschriften bis Mai 2025.
Herausgegeben von: afpop, Associação de Proprietários Estrangeiros em Portugal NIPC PT - 502 063 564
Apartado 728,
8501-917 Portimão Portugal
Email: info@afpop.com Website: afpop.com
In Zusammenarbeit mit MEDAL, Lda. Versicherungsmakler